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Minijobs SPD-Pläne stoßen auf Ablehnung

08.01.2008 ·  15 Stunden arbeiten, 400 Euro kassieren: Die SPD möchte für Minijobs eine wöchentliche Höchstundenzahl einführen. Union und Arbeitgeber halten jedoch wenig von diesem Vorstoß - sie befürchten Beschäftigungsverluste und Bürokratie.

Von Manfred Schäfers und Sven Astheimer
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Die große Koalition streitet über den richtigen Umgang mit den Minijobs, für die nur geringe Pauschalabgaben erhoben werden. Die Union lehnt eine Begrenzung der Stundenzahl ab, was die SPD-Spitze verlangt. Er werde da nicht mitmachen, sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dieser Zeitung. „Ich mache deshalb nicht mit, weil das nicht kontrollierbar ist.“ Die Vorschläge bedeuteten nur Bürokratie.

Früher hätten beispielsweise die Gaststätten aufschreiben müssen, wie lange die Aushilfen da gewesen seien. „Sie können aber hinterher nie feststellen, war jemand 15, 16 oder 17 Stunden da.“ Deshalb habe er mit dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) dafür gesorgt, dass diese Auflage abgeschafft wurde.

Minimale Stundenlöhne nicht mehr tragbar

Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, wandte sich gegen die SPD-Forderung: „Für uns steht eine solche Re-Regulierung nicht zur Debatte“, sagte er. Viele wollten sich etwas hinzuverdienen. Jeder Versuch, diese Möglichkeit abzuschaffen, habe nur die Schwarzarbeit erhöht, nicht aber mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen.

Der SPD-Vorstand hat dem Ruf nach einem umfassenden Mindestlohn die Forderung nach einer Höchststundenzahl für Minijobs nachgeschoben. Bei der geringfügigen Beschäftigung würden immer häufiger höhere Arbeitszeiten festgeschrieben, so dass sich für die Beschäftigten oft nur minimale Stundenlöhne von 3 bis 4 Euro ergäben. „Um diesen Missbrauch zu begrenzen, werden wir wieder eine Höchststundenzahl von 15 Stunden pro Woche im Rahmen eines Minijobs festlegen“, heißt es im SPD-Beschluss, woraus sich ein Stundenlohn von etwa 6,70 Euro ergäbe (siehe SPD dringt auf Höchststundenzahl für Minijobs).

Beschäftigungsverluste befürchtet

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände lehnte die 15-Stunden-Regel ab. Dies würde zu neuer Bürokratie für die Betriebe führen, kritisiert sie. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks bedauerte die SPD-Pläne. Die Stunden-Grenze sei mit Zustimmung der SPD abgeschafft worden, um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu schaffen. Nach einer Wiedereinführung dieser Grenze bestehe die Gefahr, dass Minijobs aufgespalten würden, damit hätten die Betroffenen auch nicht mehr Geld.

Wie beide Verbände hervorhoben, würde die Einführung einer Stundengrenze für Minijobs praktisch zu einem gesetzlichen Mindestlohn für Minijobber führen. Sie könnte schnell zu Beschäftigungsverlusten führen, weil mit Minijobs häufig einfache Arbeiten ausgeführt werden, die nur zu geringen Löhnen rentabel seien, warnten die Arbeitgeber. Nach ihrer Meinung darf der Gesetzgeber nicht für Minijobs mittelbar gesetzlich Lohnuntergrenzen vorgeben, die oberhalb von Tariflöhnen liegen.

Niedriglöhne hausgemacht

Auch Ökonomen stehen dem SPD- Vorschlag kritisch gegenüber. Hilmar Schneider vom Institut zur Zukunft der Arbeit sieht in den niedrigen Stundenlöhnen der Minijobber ein hausgemachtes Problem der Bundesregierung. Viele übten die geringfügige Beschäftigung aus und bezögen zusätzlich Arbeitslosengeld II.

Wegen dieser Absicherung seien sie eher bereit, niedrigere Stundenlöhne zu akzeptieren. Damit subventioniere die Bundesregierung Niedriglöhne. „Die Sozialdemokraten bekommen kalte Füße“, sagt Schneider angesichts der derzeitigen Debatte um Mindestlöhne.

Minijobber überholen geringfüfig Beschäftigte

2003 wurden die Regeln für geringfügige Beschäftigung reformiert. Solche Minijobs dürfen im Monat mit maximal 400 Euro entgolten werden. Der Arbeitgeber zahlt für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pauschal 30 Prozent. Der Arbeitnehmer behält sein volles Bruttogehalt. Die Zahl der Minijobber stieg nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit von August 2003 bis Oktober 2007 um 1,2 Millionen auf fast 6,9 Millionen Menschen.

Während die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter in diesem Zeitraum um lediglich 7 Prozent auf knapp 4,7 Millionen Menschen kletterte, wuchs die Gruppe derer, die einen Minijob nebenbei ausüben, um 62 Prozent auf 2,1 Millionen.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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