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Mindestlohn-Verordnung Post-Konkurrenz erwägt Klagen gegen den Bund

12.03.2008 ·  Die Mindestlohn-Verordnung ist rechtswidrig - so entschied ein Gericht vergangenen Freitag. Deshalb erwägen nach dem Springer-Konzern jetzt weitere Mitglieder der Post-Branche, gegen den Bund zu klagen. Denn die Chancen auf Schadensersatz steigen.

Von Melanie Amann und Helmut Bünder
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Nach dem Springer-Konzern erwägen nun auch die Mitglieder des Bundesverbands der Kurier-, Express- und Postdienste (BdKEP) eine Schadensersatzklage gegen den Bund wegen der rechtswidrigen Mindestlohn-Verordnung. Dies teilte Axel Günther, Rechtsanwalt des BdKEP, Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in einem Brief mit.

Sollte Scholz die Verordnung nicht aussetzen und „weitere Schäden in der Branche hervorrufen, besteht insoweit ein Staatshaftungsanspruch“. Günther sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die mehr als 100 betroffenen Mitglieder des BdKEP planten eine Sammelklage, sollte der Minister nicht die Verordnung aussetzen. Dafür setzte er dem Ministerium eine Frist bis zum 17. März.

Das Arbeitsministerium ein Organ der Post?

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Mindestlohn-Verordnung am vergangenen Freitag für rechtswidrig erklärt. „Die Möglichkeiten einer Schadensersatzklage sind durch das Urteil gewachsen“, sagte eine Sprecherin von Springer. Auch Ralf Wojtek vom Bundesverband der Internationalen Express- und Kurierdienste (BIEK) sieht für eine Staatshaftung Chancen. Das Arbeitsministerium habe in der Gerichtsverhandlung zugegeben, keine Folgenabschätzung für die Mindestlohn-Verordnung vorgenommen zu haben. Mögliche Arbeitsplatzverluste und Wettbewerbsbeschränkungen waren also gar nicht geprüft worden.

Das Gericht kritisierte nach Angaben Wojteks auch die fehlenden oder zumindest viel zu kurzen Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten der Verordnung. Auch lege die Art und Weise des Zustandekommens der Verordnung den Verdacht nahe, dass das Ministerium sich zum Organ der Post und Verdi gemacht habe.

Schadensersatzklagen noch nicht möglich

Doch vor einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen den Bund stehen noch einige Hürden. Zum einen ist es dafür noch zu früh: Noch ist das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig. Erst wenn letztinstanzlich festgestellt wurde, dass das Arbeitsministerium seine Kompetenzen überschritten hat, können die Post-Konkurrenten einen Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrigen staatlichen Tuns erfolgreich geltend machen.

Weiter könnte ein Anspruch wegen Amtshaftung (Paragraph 839 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz) auch daran scheitern, dass sich die Kläger nicht gegen die Folgen einer rechtswidrigen Einzelmaßnahme wehren würden, wie etwa gegen einen Gebührenbescheid. Ihr Schaden wurde vielmehr durch eine rechtswidrige Rechtsnorm verursacht. Und nach der Rechtsprechung können Schäden, die durch solches „normatives Unrecht“ verursacht wurden, grundsätzlich nicht im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden.

Scholz ist kein „tauglicher Täter“

Ulrich Battis, Staatsrechtler an der Humboldt-Universität zu Berlin, weist aber darauf hin, dass die Mindestlohn-Verordnung hier nur einen überschaubaren Adressatenkreis betroffen habe: „Die Verordnung betrifft erkennbar nur die Interessen einer Branche, daher ist eine Haftung des Bundes durchaus denkbar.“

Der Anwalt des BdKEP will in einem möglichen Verfahren auch das Verhalten des Bundesarbeitsministers als Ursache der Schäden angeben: „Die Entscheidung des Ministers, die Verordnung nicht auszusetzen, halten wir vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils für eine klare Amtspflichtverletzung“, sagte Günther. Diesen Weg hält der Staatsrechtler Battis allerdings für aussichtslos: „Ein Bundesminister ist kein tauglicher Täter im Sinne des Amtshaftungsrechts“, sagt er.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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