21.09.2007 · Ein Mindestlohn für alle - das ist für die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer vor allem eine Frage des Gesellschaftsbildes. Damit sich Arbeit lohne, müsse der Mindestlohn deutlich über dem Betrag von umgerechnet 5,36 Euro beim Arbeitslosengeld II liegen.
An diesem Freitag bringt Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, in dem - abweichend vom Kolaitionsvertrag - die Einfürhung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns für ganz Deutschland gefordert wird. Dieser soll auch durch Tarifverträge nicht unterschrittnen werden dürfen. Diese Untergrenze soll jährlich von einer Kommisision aus neun Sachverständigen vorgeschlagen und vom Arbeitsminister durch Rechtsverordnung ferstgesetzt werden. Sorgen, der Mindestlohn könnte Arbeitsplätze vernichten, hat die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD) nicht. Die 46 Jahre alte Juristin setzt auf den Sachverstand der Sozialpartner.
Ihr Entwurf sagt als mögliche Folgen des gesetzlichen Mindestlohns bloß höhere Arbeitskosten in Niedriglohnsektoren voraus. Wie viele Arbeitsplätze dadurch verlorengehen, verschweigen Sie.
Diese Kostensteigerungen wird es geben. Aber sie müssen nicht automatisch negative Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Alle Untersuchungen über Deutschland basieren ja nur auf theoretischen wirtschaftswissenschaftlichen Annahmen, weil wir noch keine praktischen Erfahrungen mit einem Mindestlohn haben. Deshalb berufen wir uns auf Studien aus England, zuletzt der London School of Economics. Die kommen zu dem Ergebnis, dass es keine oder nur sehr geringe Hinweise auf Beschäftigungseffekte gibt.
Um die Folgen des Mindestlohns zu analysieren, reicht eigentlich der gesunde Menschenverstand: Die Betriebe werden versuchen, die Kostensteigerungen auf die Verbraucher überzuwälzen. Gelingt das nicht, sinken entweder die Gewinne der Unternehmen, oder es kommt zu Entlassungen.
Das ist alles nicht von der Hand zu weisen. Aber es geht doch um die Frage, welches Gesellschaftsbild ich habe. Wenn ich will, dass mein Friseur weiterhin ausbildet und seine Beschäftigten so bezahlt, dass sie davon leben können, muss das auch für die 10-Euro-Konkurrenz gelten.
Der Mindestlohn soll den Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Nichts anderes tut das Arbeitslosengeld II. Wir reden also über Stundenlöhne von 4,50 bis 5 Euro für Alleinstehende?
Wir kommen in unseren Berechnungen für das Arbeitslosengeld II auf ungefähr 5,36 Euro je Stunde bei einem Einpersonenhaushalt. Aber der Mindestlohn muss diesen Transferbetrag deutlich überschreiten, damit klar ist, dass sich Arbeit lohnt.
Das Land Berlin fordert die Bundesregierung auf, einen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde festzulegen, wie es die Gewerkschaften fordern. Entspricht das eher Ihren Vorstellungen?
Ich lege mich jetzt nicht auf eine Zahl fest, sonst bräuchten wir ja keine Mindestlohn-Kommission mehr.
Die drittelparitätisch besetzte Kommission soll den Mindestlohn vorschlagen, die Entscheidung aber den "demokratisch legitimierten" Gremien vorbehalten bleiben. Bei Ihnen ist das allein der Arbeitsminister, sonst niemand.
Die demokratische Legitimation wird dadurch hergestellt, dass der Arbeitsminister durch ein Bundesgesetz ermächtigt wird, die Mindestlohn-Verordnung zu erlassen. Wir wollten den Mindestlohn bewusst aus dem Gezerre der Politik heraushalten. Deshalb sind wir für eine unabhängige Kommission, deren Vorschlag der Arbeitsminister noch mal bewerten und dann umsetzen muss.
Ein ähnliches Gremium gibt es doch schon: den Tarifausschuss. Wird die Arbeit besser, wenn man noch drei unabhängige "Sachverständige" hinzuzieht?
Es ist nicht so, dass ich das dem Tarifausschuss nichts zutrauen würde. Aber er hat eine etwas andere Aufgabe. Wir haben uns viele Modelle angeschaut, und das britische hat uns überzeugt. Es funktioniert sehr gut und hat eine große Akzeptanz.
Wenn man an die Mitbestimmungskommission denkt, kommen einem Zweifel, und die war nach demselben Muster aufgebaut.
Ich bin da optimistisch. Man kann die beiden Gremien nicht miteinander vergleichen. Die Mindestlohn-Kommission soll eine konkrete Aufgabe unter konkreten Rahmenbedingungen haben. Das ist eine andere Konstellation. Ich gehe davon aus, dass sie sachlich und fachlich gut arbeitet.
Der Arbeitsminister darf die Durchführungs-verordnungen erlassen, er darf dem Mindestlohn zustimmen oder ihn sogar, falls die Kommission keinen Vorschlag macht, selbst festsetzen - alles im Alleingang, ohne die anderen Kabinettsmitglieder, ohne den Bundesrat. Halten Sie eine solche Machtfülle für angemessen?
Was wäre die Alternative? Ich hielte es für problematisch, die Mindestlohn-Festsetzung in die politischen Gremien zu geben, also Bundestag oder Bundesrat. Man kann sich sehr gut vorstellen, dass der Mindestlohn dann in Wahlzeiten - und die sind ja fast immer - nur noch politisiert wird. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Deshalb soll der Arbeitsminister den Vorschlag einfach abnicken?
Der Arbeitsminister soll den Bericht nicht nur absegnen, sondern eingehend überprüfen und dann entscheiden. Falls er anderer Meinung ist als die Kommission, muss das Kabinett entscheiden. So groß ist seine Machtfülle also nicht. Man muss ein Stück Vertrauen entwickeln diesem Konstrukt gegenüber.
Wie soll man die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren? Auf dem Bau klappt das ja auch nicht.
Das ist nicht einfach, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber das darf uns nicht davon abhalten, das gesellschaftspolitisch Vernünftige zu tun.
Ohne zusätzliche Kontrolleure wird es nicht gehen. Befürchten Sie nicht eine gigantische neue Bürokratie?
Es gibt keine bürokratischen Hürden, was das Kontrollieren an sich betrifft. Aber es ist klar, dass im Vollzug die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt und ausgebaut werden muss. So steht es auch in unserem Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf ist - ich versuche es ein letztes Mal - von einem seltsamen Geist durchweht: Besser gar kein Job als ein schlecht bezahlter.
Das ist ganz und gar nicht der Geist unseres Gesetzes. Ich würde es so ausdrücken: Wer arbeitet, muss auch menschenwürdig davon leben können.
Sie erheben „Lohngerechtigkeit“ in den Verfassungsrang. Ist ein Lohn gerecht, wenn man zu ihm keine Arbeit mehr findet?
Sie gehen - wie viele Wissenschaftler - davon aus, dass ein Mindestlohn automatisch zum Abbau von Arbeitsplätzen führen wird. Wir haben eine andere Grundprämisse . . .
. . . nämlich dass die Betriebe die Kostensteigerungen nicht weitergeben können. Dann hätten die Beschäftigten mehr und die Unternehmer weniger in der Tasche.
Mit Verlaub, Ihre Rechnung ist etwas einfach, da auch sehr viele Unternehmer vom Mindestlohn profitieren werden. Denken Sie an den Friseur, der im Moment große Schwierigkeiten hat, sich gegen die 10-Euro-Konkurrenz durchzusetzen, obwohl er anständige Arbeit leistet und nicht zu überteuerten Preisen. Ich finde es richtig, diese Unternehmen im Wettbewerb zu stärken.
Wir kommen in unseren Berechnungen für das Arbeitslosengeld II auf ungefähr 5,36
Stephan Jansen (StephanJan)
- 21.09.2007, 11:15 Uhr
Milchmädchenrechnung
Sven Weihusen (highlife)
- 21.09.2007, 11:45 Uhr
Zwergenaufstand......?
wolf haupricht (emilgilels)
- 21.09.2007, 12:01 Uhr
Sozialromantische Wettbewerbsbeschränkung
J. Böhmer (jbsinger)
- 21.09.2007, 12:03 Uhr
Asozial.
Andreas Neubert (Citizen_Kane)
- 21.09.2007, 12:15 Uhr
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