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Mindestlöhne Die Regierung reißt die Lohnfindung an sich

14.01.2008 ·  Nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kann sich die Bundesregierung künftig über die Tarifparteien hinwegsetzen und höhere Mindestlöhne festlegen. Die Tarifautonomie sieht Scholz dadurch trotzdem nicht gefährdet.

Von Nico Fickinger und Sven Astheimer
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Nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kann sich die Bundesregierung künftig über die Tarifparteien hinwegsetzen und mit Hilfe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (Miag) Lohnuntergrenzen vereinbaren. Das gilt selbst für Branchen oder Regionen, in denen bereits niedrigere Tarifverträge existieren. Das geht aus den Entwürfen zur Novellierung der beiden Gesetze hervor, die das Bundesarbeitsministerium jetzt vorgelegt hat.

Der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck warnte die Union davor, die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen zu verhindern. Es gebe klare Absprachen innerhalb der Koalition, „und ich gehe davon aus, dass sie auch gelten“, sagte Beck am Montag in Frankfurt nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums. Zuvor hatte sich die Parteispitze mit dem Vorstand der IG Metall getroffen.

Mindestlöhne können Vertragswerke der Sozialpartner verdrängen

Union und SPD hatten bereits im Sommer 2007 im Koalitionsausschuss beschlossen, allen Wirtschaftszweigen, die dies wollen, branchenspezifische Mindestlöhne zu ermöglichen - bei einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent über das Entsendegesetz, bei weniger als 50 Prozent über das Miag. Im ersten Fall vereinbaren die Sozialpartner einen Mindestlohn-Tarifvertrag, der dann von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt wird, im zweiten Fall schlagen ein ständiger Hauptausschuss und jeweilige Fachausschüsse vor, ob und in welcher Höhe ein Mindestlohn eingeführt werden soll (F.A.Z. vom 12. Januar).

In den Gesetzesbegründungen wird nun ausdrücklich klargestellt, dass sowohl Mindestlohn-Tarifverträge nach dem Entsendegesetz als auch Mindestlöhne nach dem Miag bestehende Vertragswerke der Sozialpartner verdrängen können. „Die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen bei einer gleichzeitigen Verdrängung niedriger dotierter Tarifverträge ist verfassungsrechtlich zulässig. Im Verhältnis zu einer Mindestarbeitsbedingung ungünstigere Tarifverträge kommen künftig nicht mehr zur Anwendung“, heißt es unmissverständlich in der Begründung des „Diskussionsentwurfs“ zur Novellierung des Miag.

Eingriff in die Tarifautonomie „statthaft“

Der mit der Verdrängung bestehender Tarifverträge verbundene Eingriff in die Tarifautonomie sei „statthaft“, weil die im Entwurf genannten Vorrangkriterien die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigten, nach denen eine Begrenzung der Koalitionsfreiheit möglich sei. So müsse im Fall konkurrierender Tarifverträge die Entscheidung des Fachausschusses geeignet sein, „angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen zu gewährleisten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen“ sowie das fiskalische Interesse daran zu sichern, dass Vollzeitkräfte zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts regelmäßig nicht ergänzend auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Diese Lohnuntergrenzen dürfen „weder durch bestehende noch durch spätere abweichende Vereinbarungen unterschritten werden“. Der Vorschlag der Fachausschüsse darf nicht verändert werden, allerdings hat das Arbeitsministerium ein Vetorecht.

Beck und der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, sprachen sich dafür aus, auf Grundlage des Entsendegesetzes die in der Zeitarbeit tariflich festgelegten Mindestlöhne für allgemeingültig zu erklären. Die Zeitarbeit sei zwar für die Unternehmen ein wichtiger „Flexibilitätspuffer“, sagte Huber. Wenn sie aber missbraucht werde, um Löhne zu drücken, dann führe sie zu einer „Spaltung der Belegschaften“. Die Arbeitgeberverbände BZA und IGZ und die DGB-Gewerkschaften haben bereits vor längerer Zeit beim Arbeitsminister die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt. Allerdings bestehen Zweifel, ob ihr Mindestlohnvertrag auch für mindestens die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer gültig ist. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister bestreitet dies und lehnt einen Mindestlohn für die Zeitarbeit ab; dieser habe nur die Funktion, „unliebsame Tarifkonkurrenz“ auszuschalten.

Zur Höhe von Mindestlöhnen sagte Beck, diese müssten deutlich über dem Niveau der Sozialhilfe liegen, und nannte „7 bis 7,50 Euro als Untergrenze“ für das, was ein Alleinstehender zum Leben brauche. Er könne auch nicht nachvollziehen, dass angesichts dieser Größenordnung viele Wissenschaftler einen Verlust von Arbeitsplätzen befürchteten. „Das ist eine aberwitzige Diskussion.“ Der SPD-Chef bekräftigte, dass für seine Partei die Schaffung von Lohnuntergrenzen auf der Basis von Tarifverträgen den Vorrang genieße. Dieses Vorgehen unterstützt auch die IG Metall. Das Ministerium gibt zu, dass durch die Mindestlöhne „Teile der Wirtschaft mittelbar mit Kosten belastet werden“. Die Folgen für Beschäftigungsangebot und -nachfrage, Motivation und Produktivität der Beschäftigten sowie die Höhe der staatlichen Transferleistungen ließen „sich weder in der Richtung noch in der Höhe eindeutig beziffern“.

Quelle: F.A.Z., 15.01.2008, Nr. 12 / Seite 9
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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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