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Millionenstrafe für Kaffeeröster Für Kaffee jahrelang zu viel bezahlt

21.12.2009 ·  Die Kaffeeunternehmen Tchibo, Melitta und Dallmayr müssen 159,5 Millionen Euro Strafe bezahlen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. In einem „Gesprächskreis“ sollen sie Preisabsprachen getroffen haben - zu Lasten der Verbraucher.

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Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen die drei Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr Geldbußen von insgesamt knapp 160 Millionen Euro verhängt. Darin enthalten sind Bußgelder gegen sechs Mitarbeiter der Unternehmen von 500.000 Euro. Die Wettbewerbshüter werfen den Kaffeeröstern vor, seit mindestens Anfang des Jahres 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 einen „Gesprächskreis“ unterhalten zu haben, in dem sie mindestens fünf Preiserhöhungen für Filterkaffee, Kaffeebohnen, Espresso und Kaffeepads vereinbart hätten. Der Handel habe die gestiegenen Preise sofort an die Endverbraucher weitergegeben. Allein wegen der beiden Absprachen im Dezember 2004 und im April 2005 seien die Preise für Röstkaffee um durchschnittlich mehr als 1 Euro je 500-Gramm-Packung gestiegen.

Marktführer auf dem deutschen Kaffeemarkt ist der Hamburger Röster Tchibo mit einem Anteil von 24 Prozent. 2008 hatte der Kaffeemarkt in Deutschland ein Umsatzvolumen von 4,4 Milliarden Euro. Da das Kartellamt die Höhe der Bußgelder ganz wesentlich am sogenannten „tatbezogenen Umsatz“ festmacht, in diesem Fall also an den durch die Preisabsprachen gestiegenen Kaffee-Erlösen, hat Tchibo demnach wohl auch die höchste Strafe erhalten. Das Unternehmen selbst wollte sich dazu am Montag offiziell nicht äußern. Im Kartellamt hieß es jedoch, dass die Umsatzhöhe der einzelnen Unternehmen der „ganz wesentliche Parameter“ bei der Festlegung der Strafe sei.

Ein „Hardcore-Kartell“

Die Geldbuße ist die mit Abstand höchste, die das Kartellamt in diesem Jahr verhängt hat. Sie macht mehr als die Hälfte der insgesamt 300 Millionen Euro Strafgelder in diesem Jahr aus. Es handele sich bei den Preisabsprachen um ein „Hardcore-Kartell“, bei dem es tatsächlich vor allem um Preise und nicht um andere, weniger brisante Konditionen des Verkaufs gegangen sei, sagte ein Sprecher des Kartellamtes. Auch die achteinhalbjährige Dauer der Absprachen sei hoch. Während dieser Zeit sollen sich Vertriebsmanager der nun bestraften Unternehmen in informeller Runde getroffen und die Höhe und den Umfang der Preiserhöhungen abgesprochen haben. Auch wann diese verkündet und in Kraft treten sollten wurde dem Kartellamt zufolge bei diesen „Kaffeekränzchen“ verabredet.

Ein vierter an den Gesprächen beteiligter Kaffeeröster muss hingegen nicht zahlen. Dieser hat dem Vernehmen nach die Wettbewerbsbehörde auf die Spur des Kartells gebracht und die im Jahr 2000 eingeführte Kronzeugenregelung in Anspruch genommen. Ob solche Kronzeugen dann straffrei bleiben, hängt davon ab, wie eng sie mit den Ermittlern kooperieren. Das Kartellamt wollte am Montag nicht offiziell bestätigen, dass ein viertes Unternehmen beteiligt war. Es wurde jedoch von verschiedenen Seiten das Gerücht in Umlauf gebracht, es handele sich um die Bremer Rösterei Jacobs, eine Tochtergesellschaft von Kraft Foods. Dort wurde vor wenigen Tagen der für das Kaffee-Geschäft verantwortliche Manager ausgetauscht. Anfragen an Kraft Foods blieben am Montag unbeantwortet.

Melitta, das mit etwa 13 Prozent Marktanteil deutlich hinter Tchibo liegt, erklärte am Montag sein Bedauern über den Vorgang. Man habe Vorkehrungen getroffen, „damit so etwas nicht noch einmal passiert“. Melitta habe mit den Ermittlern „uneingeschränkt zusammengearbeitet“. An der Höhe des Bußgeldes habe Melitta aber „erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel“. Deshalb will das Unternehmen Rechtsmittel einlegen. Die Münchener Rösterei Dallmayr, die auf einen Marktanteil von 10 Prozent kommt, hält die Geldbuße nach Angaben einer Sprecherin „für völlig überzogen“. Röstkaffee sei in Deutschland am günstigsten in Europa.

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Von Johannes Ritter

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