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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Milliardenentlastung für Unternehmen Kurzarbeit für Großbetriebe noch günstiger

 ·  Künftig müssen Arbeitgeber nach sechs Monaten keine Sozialversicherungsbeiträge mehr für ihre Kurzarbeiter zahlen. Die Befreiung gilt für alle Betriebsteile - auch für jene, in denen noch kein halbes Jahr kurzgearbeitet wurde.

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Um Massenentlassungen in den nächsten Monaten zu vermeiden, will die Koalition die Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld noch stärker entlasten als bisher geplant. So soll die Bundesagentur für Arbeit in weit größerem Ausmaß die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter übernehmen. In letzter Minute hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten entsprechende Änderungen beschlossen. Aus Protest gegen die Erweiterung, die vor allem Großunternehmen zugutekommen dürfte, legte der Unions-Berichterstatter Peter Rauen (CDU) sein Amt nieder und stimmte gegen die Einfügung. Auch sonst hätten Koalitionsabgeordnete Unmut geäußert, hieß es in Teilnehmerkreisen.

Die Koalition hatte schon im Frühjahr, als sich die Zeichen mehrten, dass die Krise länger dauern werde, den Unternehmen ermöglicht, die Kurzarbeit auf bis zu 18 Monate auszudehnen. Im Gegensatz zu früher wurden die Arbeitgeber überdies zur Hälfte von den Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeiter entlastet, die sie zuvor ganz tragen mussten. Eine vollständige Befreiung von Sozialbeiträgen wurde an die Bedingung geknüpft, dass die Kurzarbeiter in der Zeit qualifiziert werden. Im Zuge einer abermaligen Entlastung, die der Bundestag am Freitag beschließen will, soll diese Qualifizierungserfordernis nun entfallen. Künftig übernimmt die Bundesagentur vom siebten Kalendermonat an sämtliche Sozialbeiträge, ob die Arbeitgeber ihre Kurzarbeiter qualifizieren oder nicht. Außerdem kann das Kurzarbeitergeld künftig 24 Monate lang gezahlt werden.

Ein „unglaublicher Skandal“

Am Mittwoch wurde aber noch eine weitere Änderung überraschend eingeführt: Die volle Befreiung soll nicht nur in jenem Betrieb gelten, in dem die Beschäftigten schon seit sechs Monaten kurzgearbeitet haben, sondern in sämtlichen Betrieben des Arbeitgebers. In dem Änderungsantrag heißt es: „Für ab dem 1. Januar 2009 in mindestens einem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführte Kurzarbeit werden dem Arbeitgeber ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld in einem Betrieb auch für alle anderen Betriebe des Arbeitgebers auf Antrag 100 Prozent der von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet.“

Diese Begünstigung der Unternehmen wirkt damit von Juli an. Die Belastung der Bundesagentur dürfte Milliardenbeträge erreichen. Die Kosten der bisher geplanten Erweiterung, die auf die jeweiligen Betriebsteile mit Kurzarbeit beschränkt werden sollte, war auf 500 bis 800 Millionen Euro beziffert worden. Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb zeigte sich empört über die Erweiterung: „Das ist die Lizenz zum Ausplündern der Sozialversicherung durch Großunternehmen.“

Mit ähnlichen Worten kommentierte der Linke-Abgeordnete Volker Schneider die Pläne: „Es ist skandalös, dass die Regierungsfraktionen auf Druck der Arbeitgeberverbände eine so gravierende Begünstigung der Großkonzerne als Tischvorlage vorlegen - und dies erst nach der inhaltlichen Befassung in der Expertenanhörung am vorigen Montag.“ Die Bundesregierung weigere sich zudem, die Kosten für die Arbeitslosenversicherung zu beziffern, beklagte Schneider. Die Grünen sprachen von einem „unglaublichen Skandal“. Der FDP-Politiker Kolb monierte ferner, durch die neue Kurzarbeiterregelung werde den Unternehmen wieder eine für den Beitragszahler teure Brücke in die Frührente gebaut.

Instrument Kurzarbeit flexibel nutzen

Das Bundesarbeitsministerium nannte die neue Ausdehnung der Kurzarbeitergeld-Regelung eine „Präzisierung des Gesetzes“. Union und SPD begründen die Entlastung damit, dass es „angesichts der Krise zusätzlicher stabilisierender Maßnahmen für den Arbeitsmarkt bedarf“. Es reiche Kurzarbeit in einem Betrieb, da der Arbeitgeber regelmäßig in allen Betrieben von der konjunkturellen Entwicklung betroffen sein werde. So könne er das Instrument Kurzarbeit flexibel nutzen und Arbeitsplätze sichern.

Hinzu kommt noch eine weitere Begünstigung, die der Ausschuss noch schnell in das Gesetz gebracht hat: Eine volle Erstattung der Sozialbeiträge aus Mitteln der Bundesagentur ist auch bei Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld möglich, wenn in dieser Zeit die nötigen sechs Monate erreicht werden.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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