25.04.2006 · Derzeit werden die Eckpunkte für die Reform der Unternehmensbesteuerung vorbereitet. Die Union will dabei entscheidend mitreden. Ihr Fraktionsvize Michael Meister in der F.A.Z. über seine Erwartungen und die Grenzen der Belastbarkeit.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bereitet derzeit die Eckpunkte für die Reform der Unternehmensbesteuerung vor. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD eine umfassende Neuregelung verabredet. Der Minister hat seither die Erwartungen gedämpft, indem er größere Einnahmeausfälle für den Staat ausschloß. In der Wirtschaft gibt es schon Befürchtungen, daß ähnlich wenig grundlegend Neues wie beim „Job-Gipfel“ vor gut einem Jahr herauskommt.
Damals hatten SPD und Union verabredet, den Satz der Körperschaftsteuer zu senken, die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer für Personengesellschaften auszuweiten und fortgeführten Unternehmen nach zehn Jahren die Erbschaftsteuer zu erlassen. Die Union will in der aktuellen Reform ein entscheidendes Wort mitreden.
Herr Meister, endet die groß angekündigte Unternehmensteuerreform mit einem Sprung zurück zu Beschlüssen des Job-Gipfels?
Das würde nicht reichen. Auch haben wir mit der großen Koalition jetzt andere Möglichkeiten. Zudem haben die Wirtschaftsweisen und die Stiftung Marktwirtschaft wichtige Vorarbeiten geleistet. Diese Chancen sollten wir nutzen, um weiterzugehen.
Im Ranking der Unternehmensteuerbelastung fällt Deutschland weiter zurück. Welche Sätze halten Sie für vertretbar?
In der Europäischen Union liegt die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmensgewinne bei etwa 25 Prozent. Unsere Körperschaften werden mit 39 Prozent belastet. Der Abstand ist zu groß. Wir müssen uns dem Durchschnittswert deutlich annähern. Die Obergrenze wird bei 30 Prozent zu ziehen sein. Das wäre von einiger Symbolkraft.
Reicht das, um mit Österreich mithalten zu können?
Der dortige Finanzminister Karl-Heinz Grasser wirbt mit einem Steuersatz von 25 Prozent und verschweigt die Zusatzbelastung aus der kommunalen Lohnsummensteuer in Höhe von 2 Prozent der Bruttolohnsumme. Wenn wir unter 30 Prozent landen, können wir da mithalten, zumal wenn man die anderen Standortfaktoren einbezieht.
Wie stark ist die Union bei der Konzeption der Reform eingebunden?
Zu 50 Prozent, schließlich haben wir eine große Koalition. Aber im Ernst: Federführend ist natürlich das Bundesfinanzministerium. Wir haben aber auch einen Koalitionsvertrag mit Eckpunkten, die umzusetzen sind. Die Union sieht sich in dieser Sache als Antreiber. Wir wissen, am Ende wird das eine der Reformen sein, die darüber entscheidet, wie sich Wachstum und Beschäftigung entwickeln.
Wird die Union alles mittragen, was Steinbrück vorschlägt?
Wir werden nur das mitmachen, was wir für richtig halten.
Was heißt das konkret?
Erstens Job-Gipfel ist zu wenig, zweitens Gesamtbelastung unter 30 Prozent und drittens Anschubfinanzierung. Eine Reform nach dem Motto „Wir machen das vom ersten Jahr an aufkommensneutral“, würde am Ende unter dem Strich zu Mehrbelastungen der Unternehmen führen. Das kann nicht richtig sein.
Wie stark darf der Schubs ausfallen?
Es bringt nichts, jetzt mit konkreten Milliardenbeträgen zu jonglieren. Man sollte zunächst sehen, was steuersystematisch geboten ist, und dann, was finanzierbar ist. Gegebenenfalls muß auf der Zeitschiene gearbeitet werden.
Finanzminister Peer Steinbrück konzentriert sich auf die Kapitalgesellschaften. Wie will die Union dafür sorgen, daß auch Personengesellschaften profitieren?
Zunächst ist einmal richtig, daß wir bei der Belastung der Körperschaften ein Problem haben. Man darf darüber aber nicht ausblenden, daß die meisten Unternehmen in Deutschland Personengesellschaften sind. Im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung wird darauf hingewiesen, daß auch diese bei der Reform mitgenommen werden müssen.
Wie wollen Sie das erreichen?
Die Linie, die die Stiftung Marktwirtschaft vorgezeichnet hat, stimmt. In ihrem Konzept werden die Unternehmen nicht zwangsbeglückt, indem alle der neuen Unternehmensteuer unterworfen werden. Sie sollen vielmehr in einem gewissen Umfang von den günstigeren Regelungen in der Einkommensteuer weiter profitieren können. Das hat Charme. So kommt man zu einem konsistenten System, ohne für einzelne die Steuerlast zu erhöhen.
Bisher ist jede grundlegende Reform an der Gewerbesteuer gescheitert. Erstmals haben nun die Kommunen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wie könnte ein Kompromiß aussehen?
Die Signale aus dem Lager der Kommunen begrüße ich. Ohne einen Dialog mit ihnen wird bei der Gewerbesteuer nichts gehen. Dabei wird man auch über das Angebot der Stiftung Marktwirtschaft zu reden haben. Es gibt keinen ernsthaften Alternativvorschlag. Die Reform der Grundsteuer kann man getrennt davon verwirklichen. Bei den Steuern der Unternehmen an die Gemeinden wird man darauf achten müssen, daß die Beziehung zwischen der lokalen Wirtschaft und der Kommune erhalten bleibt.
Umstritten ist unter anderem die vorgeschlagene Bürgersteuer.
Man darf dabei nicht übersehen, daß schon heute die Kommunen 15 Prozent von der Einkommensteuer erhalten. Da will niemand ihnen etwas wegnehmen, und da will niemand dem Steuerzahler ans Leder. Das einzige, worum es geht, ist die Frage, ob man an dieser Stelle den Kommunen einen zusätzlichen Freiheitsgrad gibt. Das bedeutet, eine Stadt kann dann über ihr Hebesatzrecht steuern, ob sie ihren Bürgern mehr oder weniger abfordern will. Diese Freiheit ist verbunden mit einem Mehr an Verantwortung. Darüber wird man offen sprechen müssen.
Die Gewerbesteuer bringt den Kommunen derzeit soviel Geld ein wie nie zuvor. Warum sollten sie darauf verzichten?
Zugegeben, sie bereitet derzeit den Kommunen besonderes Vergnügen. Aber nicht jedes Jahr werden die Gewinne so sprudeln. Von ihnen hängt die Gewerbesteuer als Ertragsteuer ab. Deswegen sollten auch die Kommunen an einer Stabilisierung des Aufkommens interessiert sein. Dazu hat die Stiftung Marktwirtschaft vorgeschlagen, sie am Aufkommen aus der Lohnsteuer zu beteiligen. Aber da sind auch andere Wege denkbar.
Fortgeführte Unternehmen sollen 2007 von der Erbschaftsteuer befreit werden. Noch gibt es keinen Gesetzentwurf. Warten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ab?
In Karlsruhe geht es um die Frage, ob Betriebsvermögen niedriger bewertet werden darf als anderes Vermögen. Mit der im Koalitionsvertrag verabredeten Reform wollen wir indessen Unternehmen im Übergang von einer Generation zur nächsten entlasten, um Arbeitsplätze zu sichern. Dazu soll die Erbschaftsteuer über zehn Jahre gleichsam abgearbeitet werden können. Dafür ist irrelevant, wie hoch die Erbschaftsteuerschuld vorher definiert worden ist. Es ist möglich, die Abarbeitungsregel unabhängig von der Bewertungsfrage fristgerecht zu verwirklichen. Ich gehe daher weiterhin davon aus, daß wir den Zeitplan einhalten werden.
Wo hakt es denn?
Wir müssen die früheren Überlegungen weiterentwickeln.
Ursprünglich wollte man das begünstigte Vermögen auf 100 Millionen Euro begrenzen. Wollen Sie das ändern?
Wenn man im Interesse des Arbeitsplatzerhalts den Generationenwechsel erleichtern will, dann gibt es keinen Grund, das zu begrenzen. Auch sind die damit verbundenen fiskalischen Effekte sehr überschaubar. Im Interesse des Beschäftigungsziels werden wir jedoch daran festhalten, zwischen produktivem und nicht-produktivem Betriebsvermögen zu unterscheiden. Wo die Grenze gezogen wird, müssen wir noch klären. Unabhängig davon müssen wir aufpassen, daß wir die begünstigten Unternehmen nicht in ein zu enges Korsett zwängen, das ihnen jegliche Luft zum Manövrieren nimmt.
Der nächste SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat die deutsche Steuerquote als unzureichend kritisiert. Weshalb liegt er falsch?
Erstens sagt die Quote überhaupt nichts über die Steuerbelastung aus, sie ist ein vollkommen untauglicher Parameter. Zweitens sollten sich künftige Parteivorsitzende daran erinnern, was ihre Bundeskanzler dazu beigetragen haben. Drittens schafft man mit einer höheren Steuerquote nicht Wachstum und Beschäftigung. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn wir wieder mehr erwirtschaften, wird auch der Staat profitieren.
Doch schon der Koalitionsvertrag läßt ein Anziehen der Steuerquote erwarten.
Wir haben eine desolate Haushaltslage vorgefunden. Allein der Bund lebt jedes Jahr um 60 Milliarden Euro über seine Verhältnisse. Dem muß sich eine seriöse Politik annehmen.
Ihr Fraktionsvorsitzender setzt noch eins drauf und schlägt einen Zuschlag auf die Einkommensteuer vor, womit er einen Gesundheitsfonds speisen will. Erhöht das nicht die Steuerquote?
Ich glaube, da wird Volker Kauder falsch interpretiert. Wir stimmen darin überein, daß die Belastung aus Steuern und Abgaben aus dieser Operation nicht ansteigen darf. Bevor man über die Finanzierung nachdenkt, sollte man vielmehr das Gesundheitssystem selbst durchleuchten. Mehr Wettbewerb würde ihm guttun. Das ist effizienter als jede Regulierung durch die Politik. Auch darf die absehbar wachsende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen nicht dazu führen, daß erst die Arbeitskosten steigen und dann die ganze Volkswirtschaft geschädigt wird. Deswegen muß die Finanzierung des Gesundheitswesens von den Lohnnebenkosten entkoppelt werden.
Geld Geld
Martin Watzinger (martin.watzinger)
- 25.04.2006, 01:06 Uhr
Steuerreform jetzt
Markus Teuber (arathorn)
- 25.04.2006, 10:27 Uhr
Steuerreform jetzt
Markus Teuber (arathorn)
- 25.04.2006, 10:27 Uhr
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