Home
http://www.faz.net/-gqg-10cyu
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Merkel zum VW-Gesetz „Die Bundesregierung steht zu Volkswagen“

23.09.2008 ·  Trotz des starken Drucks der EU-Kommission hat sich Bundeskanzlerin Merkel während einer VW-Betriebsversammlung vor 18.000 Zuhörern abermals für das VW-Gesetz stark gemacht. Das umstrittene Vetorecht Niedersachsens bei VW müsse unbedingt erhalten bleiben.

Artikel Bilder (3) Lesermeinungen (5)

Trotz des starken Drucks der EU-Kommission hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abermals für das VW-Gesetz stark gemacht. „Die Bundesregierung steht zu Volkswagen“, sagte Merkel während einer Betriebsversammlung des Wolfsburger Autobauers am Dienstag.

Die umstrittene 20-Prozent-Sperrminorität bei VW, die dem Land Niedersachsen ein Vetorecht ermöglicht, müsse unbedingt erhalten bleiben. „Das werden wir bei der Europäischen Kommission mit aller Kraft und Klarheit vertreten“, sagte Merkel vor rund 18.000 Zuhörern.

Merkel richtete deutliche Worte nach Brüssel: Europa habe nicht die Aufgabe, „Hürden aufzubauen, die letztlich das Gestalten von Globalisierung nicht möglich machen“. Sie plädiere dafür, dass der Markt gestaltet werde: „Und das VW-Gesetz ist so ein Element der Gestaltung.

EU-Kommission sieht freien Kapitalverkehr behindert

Brüssel will die Bundesregierung, die an einer Neuauflage des Gesetzes festhält, abermals vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Die EU-Kommission stört sich daran, dass das Land Niedersachsen auch künftig mit seinem 20-Prozent-Aktienanteil ein Vetorecht in der Hauptversammlung haben soll. Üblich für eine Sperrminorität sind nach deutschem Aktienrecht 25 Prozent. Nach Ansicht von McCreevy behindert die Sonderregel den freien Kapitalverkehr in der EU.

Der EuGH hat das nach Interpretation der Kommission bereits in seinem Urteil zum bisherigen VW-Gesetz bestätigt. In der Begründung hieß es, drei Punkte des Gesetzes verstießen gegen den freien Kapitalverkehr.

Im einzelnen sind das die Regel, dass ein Aktionär in der Hauptversammlung nicht mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, das Recht des Landes, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu schicken, sowie die Regel, dass die Sperrminorität bei 20 Prozent liegt. Die Bundesregierung argumentiert, das Gericht habe nur deren Zusammenwirken bemängelt. Entsprechend will sie nur die ersten beiden Punkte ändern.

Viele Konfliktlinien

Im Ringen um die umstrittene Novelle des VW-Gesetzes hatte es aber auch innerhalb Deutschlands Streit gegeben. Dabei hatte Niedersachsens Ministerpräsident Wulff, der sich ebenfalls für das VW-Gesetz stark macht, am vergangenen Freitag einen Teilerfolg gegen den baden-württembergischen Regierungschef Oettinger (beide CDU) erzielt: Am Freitag billigte der Bundesrat die geplante Novelle des VW-Gesetzes. Oettinger kritisierte die Neuregelung, die Niedersachsens starke Position bei VW festschreibe, obwohl Brüssel dagegen Bedenken hat.

Das 50 Jahre alte VW-Gesetz spielt auch im Tauziehen um mehr Macht von VW-Großaktionär Porsche in Wolfsburg eine wichtige Rolle. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kämpft verbissen um den Erhalt des Gesetzes.

Der neue Großaktionär Porsche, der demnächst das Steuer bei Europas größtem Autobauer mehrheitlich übernehmen wird, will hingegen das VW-Gesetz abgeschafft sehen, da es - aus Porsche-Sicht - den Handlungsspielraum des Managements einschränkt. Erst kürzlich hatte es eine Großdemonstration von 40.000 VW-Mitarbeitern vor der Konzernzentrale in Wolfsburg gegeben. Sie machen sich stark für den Erhalt des VW-Gesetzes - und für den Erhalt ihrer Mitspracherechte (siehe dazu auch: 40.000 VW-Arbeiter demonstrieren in Wolfsburg).

Im Hinblick auf den Zwist zwischen VW und dem Eigner Porsche sagte Merkel: „Ich kann mich nicht in die interne Diskussion von Volkswagen einmischen und will das auch nicht tun.“ Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff hingegen richtete deutliche Worte an die Porsche-Spitze. Der neue Großaktionär müsse entscheiden: „Will man alleine entscheiden, will man alleine durchmarschieren, oder will man auch in wesentlichen Fragen Kompromisse schließen mit dem Land Niedersachsen“, sagte der CDU-Politiker. „Bei gutem Willen aller Beteiligten können wir miteinander reden statt übereinander und aufeinander zugehen.“

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Abschied ohne Schock

Von Holger Steltzner

Die Erpressbarkeit der Euro-Retter muss politisch beendet werden. Griechenland sollte zunächst nur eine „kleine“ Rate erhalten, um den sofortigen Staatsbankrott zu verhindern. Parallel müssten Vorbereitungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Landes getroffen werden. Mehr 45 121

17.02.2012 15:03 Uhr
  Vortag
Dax 6.841,23 +1,32%
 OK
Umfrage

Sollen Kinderlose einen „Solidarzuschlag" zahlen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

17.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.841,23 +1,32%
FAZ-INDEX 1.524,91 +1,31%
TecDAX 780,31 +0,98%
MDAX 10.418,50 +1,18%
SDAX 5.039,17 +0,99%
REX 422,26 −0,26%
Eurostoxx 50 2.521,61 +1,30%
F.A.Z. EURO INDEX 81,54 +1,34%
Dow Jones 12.904,10 +0,96%
Nasdaq 100 2.592,29 +1,42%
S&P500 1.358,04 +1,10%
Nikkei225 9.384,17 +1,58%
EUR/USD 1,3180 +0,39%
Rohöl Brent Crude 119,60 $ −0,37%
Gold 1.713,00 $ 0,00%
Bund Future 138,38 € −0,25%