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Merkel beim Gewerkschaftsbund DGB-Chef erwartet Datenschutz-Hilfe der Kanzlerin

 ·  Der Gewerkschaftsbund hat den Besuch der Kanzlerin genutzt, um Kritik an den Plänen für den Arbeitnehmer-Datenschutz vorzubringen. Das Gesetz schaffe per Dauerüberwachung „Orwell im Betrieb“.

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Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hofft beim Widerstand gegen die Regierungspläne zur Änderung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf die Unterstützung der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nach einem Gespräch mit der Kanzlerin zeigte er sich zufrieden, dass sie bei diesem Vorhaben „durchaus sensibilisiert ist“. Zwar sei jetzt das Parlament der entscheidende Akteur und nicht mehr die Bundesregierung. „Ich hoffe aber immer noch, dass man dort zu Lösungen kommt, die uns weiterführen.“

Die am Samstag bekannt gewordenen Pläne zur Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes stoßen auf vehemente Kritik von den unterschiedlichsten Seiten. Gewerkschaften und Arbeitgeber lehnen das Vorhaben, versteckte Videoüberwachungen zu verbieten und im Gegenzug die offene Beobachtung auszuweiten, entschieden ab. Auch die vorgesehenen Bestimmungen zur Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz werden als unausgegoren kritisiert.

DGB warnt vor Orwellschen Zuständen

Der DGB warnt vor Zuständen wie in George Orwells Roman „1984“. „Dieses Gesetz sagt nämlich schlicht und ergreifend, dass Menschen letztendlich ohne jede Form von Begründung insbesondere auch in Callcentern permanent überwacht werden können“, warnte Sommer im Deutschlandfunk. Die Überwachung diene dazu, Arbeitnehmern zu signalisieren, dass sie permanent überwacht würden, etwa damit sie auf Verschnaufpausen verzichteten.

Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat sich in den Chor der Kritiker eingereiht. „Der Entwurf verfehlt das zentrale Ziel, Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu garantieren“, erklärte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick: „Leidtragende davon sind am Ende oft auch die Beschäftigten selbst.“

Bislang könnten Unternehmensleitung und Betriebsrat gemeinsam Regelungen für freiwillige Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer vereinbaren, die dann auch die Grundlage für die notwendige Datenverarbeitung seien - beispielsweise Vereinbarungen zur privaten Nutzung von E-Mails und dem Internet. „Der derzeitige Entwurf strotzt aber von unbestimmten Rechtsbegriffen, die nicht einmal von spezialisierten Juristen rechtssicher ausgelegt werden können“, monierte Dick. Damit würden selbst längst bestehende Betriebsvereinbarungen zu „Mustern ohne Wert“ degradiert. Deshalb würden Betriebe auch keine arbeitnehmerfreundlichen Regelungen mehr schließen.

Wie stark darf sich ein Arbeitgeber im Internet über Stellenbewerber informieren?

Die SPD hat derweil Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP vorgelegt, über den der Innenausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch beraten will. So soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, sich über Stellenbewerber im Internet oder bei früheren Arbeitgebern zu informieren. Der Abgleich beispielsweise von Kontodaten der Beschäftigten soll verboten sein, wenn es nur um den Diebstahl geringwertiger Sachen gehe, weil dies kein „flächendeckendes Screening“ rechtfertige. Auch eine mehrtägige Beschattung in der Freizeit will die SPD erschweren. Arbeitnehmer im Einzelhandel sollen nicht ohne weiteres zum Schutz vor Diebstählen offen mit einer Videokamera gefilmt werden dürfen.

Eine Beobachtung zur Qualitätskontrolle wollen die Sozialdemokraten ebenfalls weitgehend verbieten, damit die Mitarbeiter nicht dem „Gefühl einer permanenten Überwachung“ ausgesetzt werden. Telefongespräche in Callcentern sollen zudem nur nach einer Ankündigung im Einzelfall mitgehört werden können - sonst werde „psychischer Druck aufgebaut, der einer ununterbrochenen Überwachung gleichkommt“.

Merkel warnt Unternehmen davor, Werkverträge zu missbrauchen

Der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, verteidigte das Vorhaben der Koalition. Die Videoüberwachung sei derzeit gar nicht geregelt, so dass keine Rechtssicherheit bestehe. „Es gab intensive Gespräche, auch mit den Gewerkschaften“, sagte er. Dass der Plan von verschiedenen Seiten kritisiert wird, sei ein Zeichen, dass die Parteien sich um einen Interessenausgleich bemüht hätten.

In einem anderen Punkt konnte DGB-Chef Sommer Zugeständnisse der Kanzlerin verbuchen. Merkel zeigte sich aufgeschlossen, den zunehmenden Einsatz von Werkverträgen von Arbeitgebern unter die Lupe zu nehmen, wie es der DGB seit einigen Monaten fordert. Nach seiner Darstellung beschäftigen Betriebe immer häufiger externe Dienstleister mit schlechter dotierten Verträgen, um die Löhne zu drücken. „Hier werden wir in Zukunft ein Auge drauf haben müssen, weil immer öfter auch Werkverträge ein Umgehungstatbestand sein können für vernünftige tarifvertragliche Abmachungen“, sagte Merkel.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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