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Mehrwertsteuerdiskussion Drei Bedingungen für eine Mehrwertsteuererhöhung

01.06.2005 ·  Dieter Hundt, der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, spricht sich in einem Gastbeitrag in der F.A.Z. für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus - aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt seien.

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Die Mehrwertsteuerdiskussion droht in die falsche Richtung zu laufen. Eine neue Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung verlangt eine schrittweise Senkung der Abgabenbelastung der Bürger und Unternehmen und verbietet Steuererhöhungen. Jetzt die Mehrwertsteuer anzuheben, um damit die Haushaltsprobleme von Bund und Ländern zu lösen, muß daher unbedingt vermieden werden.

Falsch wäre es aber auch, das Thema Mehrwertsteuer zu tabuisieren. Im Rahmen einer umfassenden Steuer- und Sozialreform zur Absenkung der direkten Abgabenbelastung kann eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sogar sinnvoll sein. Dies aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Reformansatz

1. Die Mehreinnahmen dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern, sondern müssen vollständig zur Senkung der lohnbezogenen Sozialabgaben und direkten Steuern verwandt werden.

2. Vorausgehen müssen weitere ausgabenreduzierende Strukturreformen in den Sozialversicherungen. Eine Umfinanzierung darf nicht dazu führen, daß unverzichtbare Strukturreformen verschoben werden oder gar unterbleiben.

3. Die Mehrwertsteuererhöhung muß Bestandteil eines umfassenden Reformansatzes sein, der eine Senkung der Staatsausgaben sowie den Abbau von Subventionen einschließt und damit insgesamt die Abgabenlast der Bürger und Unternehmen reduziert.

Senkung der Abgaben auf den Faktor Arbeit

Ein solcher Reformansatz senkt die lohnbezogenen Abgaben nachhaltig. Dies ist deshalb so wichtig, weil sich mit keiner anderen Maßnahme verläßlicher eine positive Arbeitsmarktwirkung erzielen läßt als mit einem Abbau der Kosten, die den Faktor Arbeit belasten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit kalkuliert mit bis zu 150000 zusätzlichen Arbeitsplätzen bei einer Senkung der Sozialversicherungsbeitragssätze um einen Prozentpunkt. Die Bundesregierung beruft sich dagegen auf Expertenberechnungen, die in diesem Fall von rund 100000 Arbeitsplätzen ausgehen.

Nach einer empirischen Studie der EU-Kommission reduziert sich die Arbeitslosigkeit um einen Prozentpunkt bei Senkung der lohnbezogenen Abgaben um drei Prozentpunkte, was für Deutschland immerhin nahezu einer halben Million Arbeitsplätzen entspricht. Auch wenn die Größenordnungen voneinander abweichen, im Ergebnis sind sich alle veröffentlichten wissenschaftlichen Studien einig, daß jede Senkung der Abgaben auf den Faktor Arbeit mittel- und langfristig Beschäftigung schafft und die Arbeitslosigkeit reduziert.

Beitrag zur Sozialversicherung muß gesenkt werden

Dieser enge Zusammenhang zwischen lohnbezogenen Steuern und Sozialbeiträgen einerseits und Beschäftigung andererseits erklärt einen großen Teil der deutschen Arbeitsmarktmisere. Von Belgien abgesehen werden Löhne in keinem anderen Land der Welt höher mit Abgaben belastet als in Deutschland. Von den Arbeitskosten, die ein Arbeitgeber aufwendet, bleiben einem Durchschnittsverdiener in Deutschland netto gerade 48 Prozent. Seine schweizerischen, britischen, amerikanischen oder japanischen Kollegen bekommen immerhin rund 70 Prozent ausgezahlt.

Es ist kein Zufall, daß sich die Arbeitslosenquoten genau umgekehrt verhalten: Während Deutschland nach internationaler Berechnung eine Arbeitslosenquote von 10 Prozent aufweist, liegen die Quoten der vier genannten Länder nur bei 5 Prozent. Der weit überwiegende Teil der lohnbezogenen Abgaben beruht in Deutschland auf Beiträgen zur Sozialversicherung. Deshalb besteht gerade hier besonders dringender Handlungsbedarf. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung, die in diesem Jahr das Rekordniveau von 42 Prozent erreicht haben, müssen daher deutlich gesenkt werden. Konkret bedeutet dies:

Ausgabensenkende Strukturreformen

Die heute überwiegend lohnbezogene Finanzierung der Sozialversicherung über das Arbeitsverhältnis sollte nur noch insoweit beibehalten werden, wie auch die jeweiligen Leistungen einen Lohnbezug aufweisen: Dieser Zusammenhang besteht vor allem für Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie beim Arbeitslosen- und Krankengeld. Insbesondere bei den Sachleistungen der Krankenversicherung und den Leistungen der Pflegeversicherung fehlt dagegen ein solcher Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung. Für alle Versicherten gilt hier der gleiche Leistungsumfang, weshalb auch für alle Versicherten kassenindividuell gleich hohe und damit lohnunabhängige Gesundheits- bzw. Pflegeprämien angesetzt werden sollten.

Daneben sind ausgabensenkende Strukturreformen unverzichtbar. In der Rentenversicherung kommt es insbesondere darauf an, die Rentenanpassungsformel so zu verändern, daß der neue Nachhaltigkeitsfaktor auch wirkt. Darüber hinaus muß baldmöglichst die schrittweise weitere Anhebung des gesetzlichen Rentenalters beschlossen werden. Die Arbeitslosenversicherung braucht vor allem eine Konzentration auf ihre Kernaufgaben Arbeitslosengeld, Vermittlung und vermittlungsnahe Arbeitsförderung.

Kritikwürdiger Aussteuerungsbeitrag

Schließlich gilt es, vorhandene versicherungsfremde Elemente aus der Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung herauszunehmen. Nach Berechnungen des Bundessozialministeriums wurden von der Rentenversicherung im Jahr 2003 noch immer rund 20 Milliarden Euro versicherungsfremde Leistungen aus Beitragsmitteln erbracht. Auch in der Arbeitslosenversicherung finden sich zahlreiche versicherungsfremde Leistungen. Besonders kritikwürdig ist der neu eingeführte sogenannte Aussteuerungsbeitrag, der die Beitragszahler in diesem Jahr mit rund 7 Milliarden Euro belastet und eine reine Strafsteuer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugunsten des Bundeshaushalts darstellt.

Solche versicherungsfremden Leistungen sollten - soweit sinnvoll und zumutbar - ersatzlos gestrichen werden. Im übrigen aber müssen diese Leistungen in die Steuerfinanzierung überführt werden. Hier könnte eine Mehrwertsteuererhöhung - allerdings nur unter den genannten Voraussetzungen - mitverwendet werden. Konkret vorstellbar wäre zum Beispiel, zunächst die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angemessen zu begrenzen und anschließend den Aussteuerungsbeitrag und weitere versicherungsfremde Leistungen in die Steuerfinanzierung zu überführen. Ebenso wäre denkbar, zunächst die schrittweise Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre und eine Rückführung der Hinterbliebenenversorgung zu beschließen und anschließend den für unverzichtbar erachteten Teil der Hinterbliebenenversorgung in die Steuerfinanzierung zu überführen.

Die Vorteile

Die Vorteile eines solchen Maßnahmenpakets liegen auf der Hand: Damit würde nicht nur eine sachgerechte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Aufgaben, sondern gleichzeitig eine sinnvolle Verlagerung direkter in indirekte Abgaben und damit eine Reduzierung der Abgabenbelastung insgesamt sowie insbesondere der lohnbezogenen Beiträge erreicht. Im Ergebnis könnten die Sozialversicherungsbeitragssätze gegenüber dem heutigen Niveau von 42 Prozent halbiert werden. Das wäre eine Sozialabgabenbelastung auf Minijob-Niveau für alle. Der Beschäftigungszuwachs in diesem Arbeitsmarktbereich hat eindrucksvoll die Chancen einer Senkung lohnbezogener Abgaben bewiesen. Es spricht alles dafür, dieses Erfolgsrezept auch auf den übrigen Arbeitsmarkt anzuwenden.

Dieter Hundt ist Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

Quelle: F.A.Z., 01.06.2005, Nr. 124 / Seite 10
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