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Mehrwertsteuerdebatte Mehrwertsteuer: Was erwartet den Verbraucher?

10.11.2005 ·  Die Mehrwertsteuer wird erhöht, die Frage ist nur, um wie viele Prozentpunkte. Nur in wenigen Fälle schlägt das direkt auf die Preise durch. Doch die gefühlte Verteuerung wird stärker sein - so wie bei der Euro-Einführung.

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Noch ist vieles im ungewissen, was die Verhandlungsgremien von CDU/CSU und SPD planen. Aber eines zeichnet sich ab: Die Mehrwertsteuer wird erhöht, die Frage ist nur, um wie viele Prozentpunkte. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkt tendenziell preissteigernd, wenn auch meist nicht im Ausmaß der prozentualen Erhöhung. Denn der Wettbewerb um die Kunden läßt eine Weitergabe in voller Höhe nicht zu. Das zeigt die Befragung unterschiedlicher Branchenvertreter in Deutschland.

Besonders betroffen von einer Mehrwertsteuererhöhung wäre der Einzelhandel, der als Folge einen weiteren Einbruch des Konsums fürchtet. Trotz des scharfen, stark über den Preis ausgetragenen Wettbewerbs würden die Einzelhändler die Erhöhung so bald wie möglich an die Kunden weitergeben müssen, sagt Hubertus Pellengahr von Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Die schlechte Ertragslage lasse nichts anderes zu.

Versandhandel würde besonders hart getroffen

Nach seinen Angaben dauert es gleichwohl bis zu achtzehn Monate, bis die Mehrwertsteuererhöhung komplett weitergegeben ist. In der Zwischenzeit trage der Händler einen erheblichen Teil der Last, weil die Lagerware beim Verkauf mit einem höheren Satz belastet werde als beim Einkauf. Der Handelsverband BAG fürchtet vor dem Hintergrund ohnehin schlechter Branchenaussichten weitere Insolvenzen, sollte es zu einer zweistufigen Anhebung kommen.

Besonders hart trifft es den Versandhandel. Während der Kataloglaufzeit könnten und dürften die Preise laut Preisangabenverordnung nicht verändert werden, wie Dorothee Hoffmann vom Bundesverband des deutschen Versandhandels sagt. Sie verweist zudem auf die langen Produktionszeiten der dicken Kataloge. "Wenn wir nicht drei Monate vor Kataloganlauf über den Mehrwertsteuersatz Bescheid wissen, haben wir keine Chance mehr." Die Mehrwertsteuer wird für die Versender zu einer Unternehmensteuer, weil sie die Anhebung allein tragen.

Schwellenpreise würden auf Kosten anderer Preise gehalten

Schwierig gestaltet sich die Preiskalkulation bei den sogenannten Schwellenpreisen, die im Handel mit Unterhaltungselektronik oder Textilien besonders beliebt sind. Würde beispielsweise ein T-Shirt von 9,99 Euro über die psychologisch wichtige Schwelle von 10 Euro gehoben, ginge für den Kunden der Eindruck des günstigen Preises verloren. Ein Pullover zum aktuellen Preis von 99 Euro kostete nach einer Mehrwertsteuererhöhung um drei Punkte 101,55 Euro, was allein aus optischen Gründen für nicht machbar gilt. Um die für die Werbung offenbar wichtigen Schwellenpreise zu halten, müssen in einer Mischkalkulation an anderer Stelle um so höhere Aufschläge erfolgen, erläutert Pellengahr. Das wiederum sorge dafür, daß die "gefühlte" Verteuerung durch eine Mehrwertsteuererhöhung noch stärker ausfalle als die tatsächliche. "Das wäre nach der Teuro-Diskussion sehr schädlich für die Branche."

Die Ankündigung einer Mehrwertsteuererhöhung löst nach den Erfahrungen der letzten Anpassung zum 1. April 1998 durchaus Vorzieheffekte aus. Das betrifft vor allem größere Anschaffungen, wie Vertreter der Branche bestätigen. Die Wirkung werde aber stark überschätzt. Es handele sich allenfalls um ein kurzes Strohfeuer, meint Pellengahr. Denn nach der Erhöhung brechen die Umsätze bei denselben Sortimenten entsprechend ein. Vorstände großer Handelskonzerne wie beispielsweise Metro-Chef Hans-Joachim Körber fordern, daß eine Mehrwertsteuererhöhung von entlastenden Reformen begleitet werde, um den zusätzlichen Druck auf Konsum und Binnenkonjunktur abzuschwächen.

Reisepreise im Katalog unterliegen der Preisbindung

Ähnlich wie beim Versandhandel stellt sich die Lage in der Tourismusbranche dar. Seit wenigen Tagen liegen die Sommerkataloge der großen Reiseveranstalter in den Reisebüros. Die Gültigkeit der Pauschalreiseangebote besteht bis Ende Oktober des kommenden Jahres. Basis der Preiskalkulation ist der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Käme eine Erhöhung, hätten die Reiseveranstalter keine Möglichkeit, ihre Preise diesem erhöhten Satz anzupassen. Denn die Katalogpreise unterliegen der Preisbindung. Die gute Nachricht für die Urlauber ist: Die Preise werden bei Pauschalreisen nicht steigen. Die schlechte für die Veranstalter: Ihre Marge verringert sich.

Allerdings wird die Mehrwertsteuer als Margensteuer nur auf den Anteil des Reiseveranstalters erhoben. Hotelleistungen, die im Ausland erbracht werden, und die Gästebetreuung vor Ort sowie der Fluganteil bleiben davon unberührt. Allein die Marge, die im Regelfall so 15 bis 16 Prozent des Reisepreises beträgt, unterläge der höheren Mehrwertsteuer. Bei der bisher letzten Mehrwertsteuererhöhung des Jahres 1998 trugen die Veranstaltermarken Thomas Cook oder die TUI die Lasten, was sich in geringeren Ergebnissen niederschlug, die die Veranstalter aber nicht beziffern.

Bei der Bahn wird die Steuererhöhung sofort auf die Kunden überwälzt

Bei Flugtickets ist nur der deutsche Teil des Fluges von der Mehrwertsteuer betroffen. Für die meisten Ferienfluggesellschaften, die ihre Gäste ins Ausland befördern, schlägt daher kalkulatorisch nur die Streckenlänge zu Buche. Anders bei der Lufthansa, die im innerdeutschen Verkehr die führende Marktstellung besitzt. Hier wird die Lufthansa versuchen, die höhere Steuer auf die Preise abzuwälzen. Sonderpreise - wie das 99-Euro-Ticket im innerdeutschen Verkehr - soll es weiter geben. Schließlich habe die Lufthansa auch diese Eckpreise trotz der stark gestiegenen Treibstoffpreise gehalten, sagte eine Sprecherin.

Auf die Kunden der Deutschen Bahn AG könnten im Winter kurz nacheinander zwei Preissprünge zukommen. Zunächst wird die Bahn ihre Ticketpreise im Nah- und Fernverkehr zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember um durchschnittlich 2,9 Prozent erhöhen. Das Unternehmen begründet die Tariferhöhung mit einem Energiezuschlag wegen der stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Eine Mehrwertsteuererhöhung, sollte es unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung dazu kommen, würde nach Angaben eines Bahnsprechers ohne Verzug auf die Kunden abgewälzt. Damit könnte es zum Jahreswechsel zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen zu einer Preissteigerung um 2 Prozent kommen. Die Sonderangebotspreise von 19, 29 und 39 Euro blieben jedoch von einer solchen Erhöhung voraussichtlich ausgenommen. Im Nahverkehr zahlt die Bahn schon heute den ermäßigten Satz von derzeit 7 Prozent.

Musikindustrie befürchtet Abwanderung der Kunden in kostenlose Tauschbörsen

Hart treffen würde eine Mehrwertsteuererhöhung voraussichtlich auch die Musikindustrie. "Jede Verteuerung unserer Produkte, die am Markt sowieso unter Druck stehen, ist Gift für das Musikgeschäft", sagt Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände. Die Musikkonzerne leiden seit Jahren unter einem Umsatzschwund und erwarten für dieses Jahr ein weiteres Minus. Branchenexperten erwarten, daß Musikproduzenten und Handel die Mehrbelastung zumindest teilweise an die Kunden in Form von höheren CD-Preisen weitergeben würden. "Das aber würde vor allem Jugendliche dazu verleiten, sich Musik noch stärker über kostenlose Internettauschbörsen zu besorgen", warnt Wolfang Spahr vom Branchenfachblatt Billboard.

In den Telekommunikationsunternehmen ist noch nicht geklärt, wie auf eine Anhebung der Mehrwertsteuer reagiert werden soll. So heißt es bei der Deutschen Telekom, es sei noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie mit einem solchen Schritt umgegangen werde. Besonders betroffen wäre die Telekom nach Ansicht von Marktbeobachtern, wenn sie die Mehrwertsteuererhöhung bei den Grundpreisen für den Telefonanschluß oder den DSL-Zugang nicht an die Verbraucher durchreichen würde. Diesen Einnahmen stehen - gemeinsam mit anderen Pauschalpreisen - für rund 60 Prozent des Umsatzes der Festnetzsparte des Konzerns. Ein Weitergabe der Mehrwertsteueranhebung wäre hier trotz Regulierung ohne weiteres möglich, da der Regulierer jeweils die Nettopreise genehmigt hat.

Quelle: F.A.Z., 10.11.2005, Nr. 262 / Seite 20
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