27.03.2009 · In der Spitzelaffäre bei der Bahn muss sich Hartmut Mehdorn gegen neue Vorwürfe verteidigen. Nach Erkenntnissen der Sonderermittler hat die Bahnrevision E-Mails von Mitarbeitern gezielt ausgeforscht. Der Bahnchef hat Rücktrittsforderungen indes abgelehnt: Die bisherigen Ermittlungen hätten nichts strafrechtlich Relevantes ergeben.
Von Kerstin SchwennDer Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Mehdorn, muss sich in der Datenaffäre gegen neue Vorwürfe verteidigen. Die Bahnrevision hat nach Erkenntnissen der vom Aufsichtsrat eingesetzten Sonderermittler E-Mails von Mitarbeitern gezielt nach Kontakten zu Journalisten und anderen Kritikern des Konzerns durchsucht.
Dabei sollen im Jahr 2005 E-Mails, in denen bestimmte Suchwörter - etwa Namen von Journalisten oder Internetdomänen von Zeitungen - auftauchten, ohne Wissen der Mitarbeiter automatisch an eine interne Kontrollinstanz weitergeleitet worden sein. Für diese Zwecke sei eine technische Vorkehrung geschaffen worden, eine Art automatische Weiterleitung, hieß es am Freitag. Es habe sich um eine Aktion gehandelt, von der viele Mitarbeiter erfasst worden seien. Die systematischen Datenüberprüfungen reichten damit offenbar über die Korruptionsbekämpfung hinaus.
Mehdorn verteidigte die Überprüfung von E-Mails als Mittel zur Verhinderung von Geheimnisverrat in seinem Unternehmen. Die Bahn sei zu Maßnahmen gegen diese Form der Wirtschaftkriminalität verpflichtet, sagte Mehdorn. In einer gültigen Betriebsvereinbarung der Bahn sei „die Protokollierung von Adress- und Betreffzeilen“ von E-Mails sogar „ausdrücklich vorgesehen“. Es gebe „bisher keinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Vorgänge“, betonte der Bahn-Chef. Es sei niemand „bespitzelt“ worden, weder Aufsichtsräte, noch Gewerkschafter oder Journalisten und auch keine Mitarbeiter.
Der Bahn-Chef lehnt trotz wachsender Kritik in der Daten-Affäre einen Rücktritt weiterhin ab. Mehdorn wies am Freitag eine entsprechende Forderung der drei Bahn-Gewerkschaften zurück.
Gewerkschaften fordern Mehdorns Rücktritt
Der Aufsichtsrat der Bahn hatte sich am Freitag erstmals von den Sonderermittlern über die bisherigen Erkenntnisse unterrichten lassen. Dabei lieferten die Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG sowie die ehemaligen Bundesminister Gerhart Baum (FDP) und Herta Däubler-Gmelin (SPD) einen Zwischenbericht über die Auswertung von Akten und Gesprächen mit Mitarbeitern.
Im Zuge dieser Recherchen soll sich die Vermutung umfassender E-Mail-Kontrollen konkretisiert haben. Die Sonderermittler wollten eine Liste jener Journalisten zusammengestellt haben, nach deren Namen gefahndet wurde, hieß es. Jede E-Mail, die an eine der fraglichen Adressen geschickt wurde, habe weitere Ermittlungen nach sich gezogen. Ob dazu externe Computer-Spezialisten oder Detekteien eingeschaltet wurden, ist bisher unklar.
Während die Gewerkschaften Transnet und GDBA den Rücktritt Mehdorns forderten, ließ das Bundesverkehrsministerium seine Zukunft offen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte am Rande einer Automobilmesse in Leipzig allerdings zu den neuen Vorwürfen: „Wenn die sich bestätigen, wird es ganz, ganz schwer.“ Staatssekretär Großmann (SPD) warnte vor übereiltem Handeln.
Schaupensteiner hatte E-Mail-Überprüfungen schon früher erwähnt
Der Antikorruptionsbeauftragte der Bahn, der ehemalige Frankfurter Staatsanwalt Schaupensteiner, soll schon in einer Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses Ende Januar berichtet haben, dass die Konzernrevision E-Mails von Mitarbeitern geprüft habe, um herauszufinden, ob „anonyme Schreiben“ herausgegangen seien. Schaupensteiner hatte damals angeblich das System der Suchwörter erläutert. Dabei hatte er versichert, dass nicht der Inhalt der E-Mails überprüft werden sollte. Mehdorn hatte in der Vergangenheit immer wieder hervorgehoben, dem „Geheimnisverrat“ im Konzern nachgehen zu wollen.
Immer wieder waren zuvor brisante Unterlagen, etwa vor Aufsichtsratssitzungen, an die Presse gelangt. Diese „Lecks“ sollten gestopft werden. Aus der Bahn hieß es, die E-Mail-Überprüfung sei im Bemühen, Geheimnisverrat zu unterbinden, rechtlich zulässig gewesen. Bis Ende 2007 sei es der Belegschaft untersagt gewesen, ihr dienstliches E-Mail-System privat zu nutzen. Mehdorn hatte bisher immer beteuert, Journalisten seien nicht bespitzelt worden. Bei dieser Bewertung bleibt die Bahn.
Gewerkschaften: Eine „Katastrophe“
Im Aufsichtsrat sorgte das Bekanntwerden systematischer E-Mail-Kontrollen hingegen für große Unruhe. Dieser Vorgang sei eine „Katastrophe“ für das Unternehmen, hieß es etwa in den Gewerkschaften. So gehe man mit Mitarbeitern nicht um. Sonderermittler Baum äußerte die Erwartung, dass die Untersuchung der Datenaffäre noch bis Mai andauern werde. Die bisherigen Ergebnisse seien „vorläufig“.
Der FDP-Verkehrspolitiker Friedrich nannte die E-Mail-Kontrolle am Freitag „schockierend“. Zwar habe die Bahn das Recht, gegen illegalen Informationsabfluss vorzugehen. Dazu könne sie bei konkretem Tatverdacht auch Beweismittel sichern, sagte Friedrich. „Die Bahn hat aber wie bei der Korruptionsbekämpfung die gesamte Belegschaft unter Generalverdacht gestellt und einer Rasterfahndung unterzogen. Sie hat sämtliche E-Mails überwacht und nach eigenem Ermessen mitgelesen. Ich halte das für einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Postgeheimnis.“
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