Um den gravierenden Mangel an Organspendern zu beseitigen, verlangen Deutschlands Ärzte eine weitreichende Rechtsänderung. Künftig sollen Verstorbenen auch dann Organe entnommen werden dürfen, wenn sie dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Allerdings nur, so lange ihre Angehörigen dem nicht widersprechen. Das ist der Kern eines Beschlusses, den der 114. Deutsche Ärztetag am Mittwoch in Kiel getroffen hat. Die Ärzteschaft will damit einen ähnlich lautenden Vorschlag aus Hessen unterstützen, der derzeit im Bundestag beraten wird. Die neuerliche Debatte war auch angestoßen worden durch die Nierenspende des SPD-Fraktionsvorsitzenden Walter Steinmeier an seine Frau im vergangenen Jahr.
In Deutschland warteten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, heißt es in dem Ärztetagsbeschluss. Jeden Tag stürben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung stehe. „Wir wollen das Leid der Wartelisten stoppen“, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Zu allererst komme es aber darauf an, die Menschen besser zu informieren und um ihre Einwilligung für die Organspende zu werben. Ziel müsse es sein, dass möglichst viele Bürger ihre Bereitschaft für eine Organ- und eine Gewebespende erklärten. Nehme der Bürger dieses Selbstbestimmungsrecht nicht zu Lebzeiten wahr, „können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen, Organe und/oder Gewebe entnommen werden“, empfiehlt der Ärztetag. Das Modell führe die positiven Aspekte sowohl der derzeit geltenden Zustimmungslösung wie auch der sogenannten Widerspruchslösung zusammen.
Nach Umfragen sind mehr als zwei Drittel der Bürger bereit, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Aber nicht einmal jeder Fünfte hat das in einem Organspenderausweis dokumentiert.
In dem Beschluss spricht der Ärztetag nun vom „Modell einer Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht“. So soll die Beratung über Organspende intensiviert werden mit dem Ziel, dass sich möglichst viele Menschen dazu bereit erklären. Doch heißt es weiter: „Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen, Organe und/oder Gewebe entnommen werden.“ Angehörige könnten die Entnahme somit stoppen, falls der Verstorbene sich zu Lebzeiten eindeutig ablehnend geäußert hat.
Hochrangige Politiker wie die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, dass jeder Bürger zu Lebzeiten zu seinem persönlichen Spendeverhalten befragt wird. Die Antwort solle dann in einem persönlichen Dokument wie dem Führerschein vermerkt werden
Ärztetag für Embryonen-Gentests in engen Grenzen
Der Ärztetag sprach sich ferner mit großer Mehrheit für eine streng begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Die 250 Delegierten korrigierten damit einen Beschluss aus dem Jahr 2002, als eine knappe Mehrheit solche Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung noch abgelehnt hatte.
In dem mit großer Mehrheit von 204 gegen 33 Neinstimmen bei 6 Enthaltungen angenommen Antrag heißt es: „Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen.“ Die sogenannte In-vitro-Befruchtung mit PID sei in bestimmten Fällen ethisch weniger problematisch als eine vorgeburtliche Diagnostik mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch. Demnach soll eine PID Paaren angeboten werden können, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden genetisch bedingten Erkrankung bestehe. Tests auf eine Geschlechtsbestimmung ohne Krankheitsbezug oder zur Begrenzung des Risikos bei älteren Eltern soll es dagegen nicht geben.
Der Bundestag will noch in diesem Sommer ein Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik verabschieden. Dem Parlament liegen drei Gesetzentwürfe vor: einer sieht ein vollständiges Verbot vor, die übrigen beiden wollen die Methode in unterschiedlichen Grenzen zulassen. Die Ärzteschaft sagt ferner zu, sie werde an einer Umsetzung des Parlamentsbeschlusses in den engen Grenzen ihres Memorandums „nicht zuletzt im Interesse einer optimalen Versorgung und Behandlung der betroffenen Paare umsichtig mitwirken“.
Es wäre wünschenswert
Kabayashi Tsukamoto (Kabayashi)
- 01.06.2011, 16:47 Uhr
Nein!
karin stutz (strohausen)
- 01.06.2011, 16:53 Uhr
Ziel müsse es sein ....
Rolf Horstig (Fischermannsnetz)
- 01.06.2011, 16:54 Uhr
Unverschämt
Harald Schröder (Logata)
- 01.06.2011, 17:00 Uhr
Dem Wohl der Organempfänger sollte grundsätzlich Priorität eingeräumt werden
Herbert Sax (H.Sax)
- 01.06.2011, 17:02 Uhr
