15.07.2010 · Deutsche Fluglinien laufen Sturm und sehen tausende Jobs bedroht, doch die Regierung macht offenbar Ernst: Mit der neuen Flugsteuer dürften Passagiere bald mehr für das Ticket zahlen. Bei Abflügen aus Deutschland soll die Steuer innerhalb Europas 13 Euro betragen, bei außereuropäischen Zielen 26 Euro.
Trotz massiver Proteste der Fluggesellschaften macht die Bundesregierung ernst mit einer neuen Ticketabgabe: Von kommenden Januar an könnten Passagiere bis zu 26 Euro mehr bezahlen. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin vorlag.
Danach sollen für Inlandsflüge und Distanzen innerhalb Europas und nach Nordafrika 13 Euro je Fluggast als Steuer erhoben werden. Für Langstrecken könnten 26 Euro fällig werden. Die beiden größten deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin gehen davon aus, dass Fliegen teurer wird, sollte die Steuer wie geplant kommen.
Auch die Bundesregierung erwartet, dass die Abgabe auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird. Mit den Mehreinnahmen von jährlich einer Milliarde Euro will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Bundeshaushalt sanieren. Die Luftfahrtsteuer ist Teil des Sparpakets.
Transitpassagiere werden nicht besteuert
Airlines und Flughäfen warnen, dass selbst geringe Zuschläge auf den Ticketpreis dazu führen könnten, dass Reisende weniger fliegen. Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Steuern zeigten auch, dass Passagier auf benachbarte ausländische Flughäfen auswichen, um sich Kosten zu sparen. Einige Fluggesellschaften hatten mit Abwanderung gedroht. In Deutschland seien tausende Arbeitsplätze gefährdet.
Passagiere, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen, werden nicht besteuert. Damit wird auf Sorgen etwa der Lufthansa eingegangen. So wurde befürchtet, dass Passagiere aus dem Ausland nicht nach Frankfurt/Main sondern eher nach Paris oder London fliegen und von dort weiterreisen könnten.
Auch geht es um eine Steuer je Fluggast „mit einem Zielflugplatz“. Demnach würde man also bei einem Flug von Berlin via Frankfurt/Main zum „Zielflugplatz“ New York einmalig 26 Euro zahlen. Abflüge nach Zwischenlandungen werden nicht besteuert.
Von der Steuer befreit werden sollen auch Kinder unter zwei Jahren, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben. Verschont werden auch nichtgewerbliche Flüge - etwa Privat- oder Sportflieger. Sie zahlen bereits eine Kerosinsteuer.
Lufthansa: „Dieser Gesetzentwurf übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen“
Beim deutschen Branchenprimus Lufthansa hieß es: „Die Luftverkehrssteuer bedeutet einen Export von Arbeitsplätzen ins benachbarte Ausland und eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.“ Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin befürchtet massive Wettbewerbsverzerrungen. „Dieser Gesetzentwurf übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen“, sagte ein Sprecher.
Deutsche Airlines würden gegenüber ausländischen diskriminiert. Außerdem profitiere in Deutschland wiederum die Lufthansa, weil der Marktführer mehr Langstrecken anbiete und weil die Fracht ausgespart bleibe, sagte der Air-Berlin-Sprecher. Er kritisierte, dass nicht nach Buchungsklassen unterschieden werde. Zudem fehle die angekündigte ökologische Komponente und eine klare Befristung.
Das Finanzministerium spricht von einer maßvollen Steuer für den Klimaschutz, die Passagiere bei Abflug von einem deutschen Flugplatz zahlen sollen. Je größer die Distanz, desto höher sei der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen. Größere Ausweichbewegungen der Airlines auf Flughäfen in Nachbarstaaten befürchtet das Ministerium nicht.
Kerosinsteuer kurzfristig unrealistisch
Die Steuer könnte von 2012 an wieder gesenkt werden, wenn der Luftverkehr in den Handel mit Verschmutzungsrechten („CO2- Emissionshandel“) einbezogen werden soll. Dann erzielt der Bund Erlöse aus der Versteigerung von Emissions-Handelszertifikaten.
Nach europäischem Recht muss Deutschland Flugbenzin für die gewerbliche Luftfahrt von der Mineralölsteuer befreien. „Die Einführung einer internationalen Kerosinsteuer erscheint kurzfristig unrealistisch“, heißt es. Eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Flügen lehnten die meisten EU-Staaten ab.
In die erste Distanzklasse mit einer Steuer von je 13 Euro sollen alle EU-Staaten fallen sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Ebenso die Balkanstaaten, die Kanalinseln sowie Albanien, Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, Russland, Tunesien, die Türkei, die Ukraine und Weißrussland.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.782,03 | +0,41% |
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| SDAX | 4.971,70 | +0,95% |
| REX | 421,06 | −0,60% |
| Eurostoxx 50 | 2.526,81 | +0,50% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 81,38 | +0,54% |
| Dow Jones | 12.878,90 | +0,01% |
| Nasdaq 100 | 2.536,72 | +0,18% |
| S&P500 | 1.347,05 | +0,20% |
| Nikkei225 | 9.015,59 | +1,10% |
| EUR/USD | 1,3260 | −0,02% |
| Rohöl Brent Crude | 116,60 $ | +0,51% |
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| Bund Future | 137,83 € | −0,14% |