05.10.2006 · Hamburg soll weiterhin zentraler Produktionsstandort von EADS bleiben. Das sagte der Co-Chef von EADS in einem Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister und Hamburgs Erstem Bürgermeister. Ein möglicher Stellenabbau in der Hansestadt ist noch nicht vom Tisch.
Der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern EADS hat zugesichert, Hamburg als einen seiner zentralen Produktionsstandorte erhalten zu wollen. Sein Unternehmen lege „ganz klar ein Bekenntnis“ zu Hamburg ab, sagte EADS-Co-Chef Thomas Enders am Donnerstag nach Beratungen mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und dem Ersten Bürgermeister Hamburgs, Ole von Beust (CDU) in Berlin.
Konkrete Aussagen zum Umfang des möglichen Stellenabbaus in der Hansestadt wollte Enders noch nicht treffen. Die Details des Sanierungsplans sollten erst in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden. Bevor die Beschlüsse getroffen würden, werde es aber weitere Absprachen mit der Bundes- und Landesregierung geben, kündigte Enders an.
Befürchtungen über Verlagerung nach Frankreich
Das Treffen in Berlin war kurzfristig anberaumt worden, nachdem EADS am Dienstag eine erneute Verzögerung der Auslieferungstermine für den A380 bekanntgegeben hatte. Das größte Passagierflugzeug der Welt wird hauptsächlich im südfranzösischen Toulouse und in Hamburg gebaut. Die neue Verzögerung weckte Befürchtungen, die Produktion des A380 könnte ganz nach Frankreich verlagert werden.
Glos und von Beust zeigten sich aber mit den nun von Enders getroffenen Zusagen zufrieden. Er habe „volles Vertrauen“ in das Airbus-Managment und sehe den Standort Hamburg nicht in Gefahr, sagte Glos nach dem Gespräch. Von Beust betonte, ihm sei es wichtig gewesen zu hören, daß die bestehende „gute Balance“ zwischen den Standorten Hamburg und Toulouse erhalten bleiben solle.
Schadenersatzforderungen von Aktionären
Unterdessen sieht sich der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern wegen der Verzögerungen beim A380 mit Schadenersatzforderungen von Aktionären konfrontiert. Wie die Münchner Anwaltskanzlei Rotter am Donnerstag mitteilte, reichte sie im Auftrag eines nicht namentlich genannten Aktionärs eine erste Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Weitere Klagen würden vorbereitet. Zur Begründung führt die Kanzlei ihr vorliegende Informationen an, wonach EADS bereits am 25. Februar gewußt haben soll, daß es zu weiteren Lieferverzögerungen beim A380 und damit auch Einbrüchen in den Geschäftsergebnissen kommen werde.
Durch die Veröffentlichung dieser „Insidertatsache“ erst am vergangenen Dienstag aber entstand nach Ansicht der Rechtsanwälte ein Schaden für jene Aktionäre, die Anteile seit dem 25. Februar erworben hatten. Sie „hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort die Insidertatsache
veröffentlicht hätte“, argumentierte der Kanzlei-Partner Klaus Rotter. Nach dem Wertpapiergesetz hätten sie deshalb Anspruch auf Schadenersatz. Das Gesetz sehe solche Ausgleichszahlungen an Aktionäre für den Fall vor, daß ihnen in „grob fahrlässiger Weise“ eine so genannte Ad-hoc-Meldung mit für sie relevanten
Informationen vorenthalten werde.
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