05.03.2010 · Die EU-Kommission will berufstätigen Frauen in Europa zum gleichen Lohn wie Männer verhelfen. Notfalls sollen Unternehmen mit Strafgeldern dazu gezwungen werden. Das kündigte EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel an.
Die Europäische Kommission erwägt, Unternehmen künftig für eine schlechtere Bezahlung von Frauen zu bestrafen. Angesichts der nach wie vor großen Differenzen in der Entlohnung von Männern und Frauen in der EU müsse sie alle Optionen prüfen, teilte die Behörde am Freitag in Brüssel mit. Dazu gehöre auch, Sanktionen zu verhängen, wenn eine Frau für dieselbe Arbeit nicht den gleichen Lohn erhalte wie ein Mann. Unternehmen, die mehrfach auffielen, müssten zudem härter bestraft werden. Bisher gibt es dafür weder auf EU-Ebene noch in Deutschland solche Strafen. Unabhängig davon prüft die Brüsseler Kommission, ob sie Unternehmen oder Verbänden künftig vorschreiben soll, regelmäßig über die Entwicklung und die Höhe der Differenzen bei der Entlohnung zu berichten. Konkrete Vorschläge will die zuständige Kommissarin Viviane Reding in der zweiten Hälfte dieses Jahres vorlegen.
Die „geschlechtsspezifische Lohndifferenz“ habe sich in den vergangenen fünfzehn Jahren kaum verringert. In einigen Ländern habe sie sogar zugenommen, sagte Reding. Das könne sich die EU gerade angesichts der aktuellen Krisensituation nicht leisten. Schätzungen besagten, dass die ungleiche Behandlung von Männern und Frauen die Wirtschaft jährlich hohe Summen kosteten, sagte Reding ohne nähere Begründung. Die Wirtschaftskraft könne 15 Prozent höher sein als derzeit, wenn diese beseitigt würden. Die EU-Justizkommissarin gab allerdings zu, dass ungleiche Entlohnung von Männern und Frauen für dieselbe Arbeit dabei keine herausragende Rolle spiele. Diese Form der Diskriminierung sei von der EU schon vor langer Zeit verboten worden.
Allerdings werde sich die EU-Kommission in den kommenden Monaten genau anschauen, wie „gleiche Arbeit“ in den Mitgliedstaaten definiert sei, kündigte Reding an. Die Kommission hat schon in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass sie zum Beispiel die Arbeit einer Kassiererin und eines Lagerarbeiters in einem Supermarkt für gleichwertig hält, obwohl die beiden Tätigkeiten meist unterschiedlich entlohnt werden.
Der Lohnunterschied zwischen Männer und Frauen beträgt derzeit in der EU im Durchschnitt 18 Prozent. Das geht aus einer ebenfalls am Freitag veröffentlichten Untersuchung des EU-Statistikamts Eurostat hervor. Diese bezieht sich auf die Differenz des Bruttostundenverdienstes, also die Differenz zwischen den durchschnittlichen Stundenlöhnen aller arbeitenden Männer und Frauen im Jahr 2008. Nach Angaben der Kommissarin Reding gibt es dafür drei Hauptgründe: Frauen wählen häufiger schlechter bezahlte Berufe, sie haben öfter Teilzeitstellen als Männer und nehmen längere Auszeiten für die Betreuung ihrer Kinder. All das hat nicht nur Folgen für die Entlohnung während ihres Erwerbslebens, sondern auch auf die Aufstiegschancen.
Die Lohnunterschiede sind in den vergangenen Jahren weitgehend stabil gewesen. Letztlich lagen sie im EU-Durchschnitt immer bei 18 Prozent. Deutschland liegt mit 23,2 Prozent weiter über dem Durchschnitt. Die Differenz ist hier sogar leicht gestiegen. 2007 lag der Verdienst der Frauen 23 Prozent unter demjenigen der Männer, 2006 betrug der Unterschied 22,7 Prozent. Ähnlich ist die Situation auch in Österreich, wo die Lohnlücke 25,5 Prozent beträgt.
Am größten ist der Unterschied in der Entlohnung von Männern und Frauen in Estland mit 30,3 Prozent und Tschechien mit 26,2 Prozent. Die geringsten Lohnunterschiede gibt es nach Angaben von Eurostat in Italien (4,9 Prozent), Slowenien (8,5 Prozent), Rumänien und Belgien (jeweils 9,0 Prozent), sowie in Malta und Portugal (9,2 Prozent). Nach Angaben der Kommission sind diese Zahlen allerdings nur bedingt aussagekräftig, da dabei nicht berücksichtigt wird, wie viele Frauen in einem EU-Land arbeiten. So arbeitete in Italien ein geringerer Teil der Frauen. Diejenigen, die arbeiteten, hätten aber meistens gut bezahlte Stellen. Die Lohnlücke sei deshalb dort sehr gering.
Gleichbehandlung in Deutschland
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in Deutschland im Grundgesetz in Artikel 3 festgelegt. Dazu hatte Paragraph 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches die geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten, bis diese Vorschrift im August 2006 von dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst wurde. Das AGG basiert auf vier europäischen Richtlinien. Auf dieser Grundlage können Frauen vor Gericht Schadensersatz einklagen, wenn sie wegen ihres Geschlechts oder wegen einer Schwangerschaft nicht befördert wurden oder weniger Geld verdienen als ihre männlichen Kollegen. Sie müssen dabei zumindest Anhaltspunkte vorbringen können, dass der Arbeitgeber sie benachteiligt hat. Zudem ist nach den neuen Regeln noch unklar, wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann. (cbu.)
| Name | Kurs | Prozent |
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| Rohöl Brent Crude | 104,88 $ | −1,84% |
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