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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Lohnuntergrenzen Mindestlöhne für 1,2 Millionen Arbeiter

 ·  Im Zuge der Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform haben die Regierungsparteien mit der SPD vereinbart, dass für die Zeitarbeit, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Aus- und Weiterbildungsbranche Mindestlöhne eingeführt werden sollen.

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In Deutschland sollen zum 1. Mai Mindestlöhne für rund 1,2 Millionen Beschäftigte eingeführt werden. Das haben die Regierungsparteien mit der SPD im Zuge der Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform vereinbart. Vorgesehen sind Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Aus- und Weiterbildungsbranche. Bislang gelten in Deutschland Mindestlöhne in neun Branchen.

Allein rund 900.000 Beschäftigte zählt derzeit die Zeitarbeit. Durch eine Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches die Bedingungen für die Branche regelt, sollen ungelernte Leiharbeiter künftig in Westdeutschland 7,60 Euro je Stunde erhalten, im Osten 6,65 Euro. Dies entspricht dem von Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen Mindestlohntarifvertrag. Die praktischen Auswirkungen dürften zunächst begrenzt sein, da die Zeitarbeitsbranche in Deutschland nahezu komplett tarifgebunden ist und die künftigen Mindestlöhne schon heute zahlt. Lediglich einige Haustarifverträge dürften ihre Wirkung verlieren. Bedeutsamer ist die Änderung mit Blick auf den 1. Mai, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Ost- und Mitteleuropäer in Kraft tritt. Zeitarbeitgeber und Gewerkschaften hatten davor gewarnt, dass ohne einen Mindestlohn Anbieter auf der Grundlage ausländischer Tarifverträge in Deutschland antreten könnten.

Für den Koalitionsfrieden

Die von der SPD geforderte gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten wird dagegen nicht eingeführt. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, nannte die Haltung der Regierungskoalition deshalb zynisch. „Es ist eine Schande, wie CDU, CSU und FDP die prekäre Lage von Hunderttausenden Leiharbeitern ignorieren.“ Dagegen begrüßte Werner Stolze, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes IGZ, den Kompromiss. „Mit der Einigung auf eine Lohnuntergrenze hat die Politik ein ganz wichtiges Signal auf dem Weg zu fairen Löhnen und fairem Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche gesetzt.“

Für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche können die Mindestlöhne durch Verordnungen der Arbeitsministerin erlassen werden, da beide Branchen noch von der großen Koalition ins Entsendegesetz aufgenommen wurden. Zudem existieren die notwendigen Mindestlohntarifverträge. Im Wachgewerbe sind Einstiegslöhne von 6,53 Euro in Ostdeutschland und bis zu 8,46 Euro im Westen vorgesehen. Die Mindestlöhne in der Bildung sind nach Tätigkeit unterschiedlich: Pädagogen stünden 12,28 Euro (West) beziehungsweise 10,93 Euro (Ost) zu, Verwaltungsangestellten 10,71 Euro beziehungsweise 9,53 Euro je Stunde. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit wird im Gegensatz dazu nicht über das Entsendegesetz eingeführt, sondern über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieses Vorgehen dürfte in erster Linie dem Koalitionsfrieden dienen: Die FDP hat sich stets vehement geweigert, weitere Branchen in das Entsendegesetz aufzunehmen. Nun kann sie zumindest formal ihr Gesicht wahren.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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