Home
http://www.faz.net/-gqg-16isg
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Lohnuntergrenze Brüderle lenkt bei Pflege-Mindestlohn ein

20.05.2010 ·  Für Pflegehilfskräfte soll es spätestens ab dem 1. August einen Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten geben. Das will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nun durchsetzen, nachdem Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle seinen Widerstand aufgegeben

Von Kerstin Schwenn
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (8)

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat seinen Widerstand gegen einen flächendeckenden Mindestlohn in der Pflegebranche aufgegeben. Entgegen seiner Forderung wird die gesetzliche Lohnuntergrenze für die gut 800 000 Beschäftigten nicht bis Ende 2011 befristet. Vielmehr soll es eine Befristung bis 2014 geben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Lohn nun möglichst zum 1. Juli oder spätestens zum 1. August in ganz Deutschland für verbindlich erklären. Für Pflegehilfskräfte gilt dann die von der Pflege-Kommission empfohlene Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in ostdeutschen und 8,50 Euro in westdeutschen Ländern. Dieser Mindestlohn steigt zudem um je 25 Cent zum 1. Januar 2012 und 1. Juli 2013.

Von der Leyen sagte am Donnerstag in Berlin: "Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann. Für eine gute Pflege brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss. Der Bedarf wird steigen, der Mindestlohn gibt jetzt allen Sicherheit, die in dieser Zukunftsbranche arbeiten." Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) äußerte sich diplomatisch und hieß es gut, "dass ein Kompromiss zur Einführung eines Mindestlohns auf der Basis der Vorschläge des Wirtschaftsministers gefunden werden konnte". Er halte nichts von gesetzlichen Mindestlöhnen, sagte Rösler. In der Pflege gebe es aber eine Sondersituation. Die Löhne seien nur ein Baustein von mehreren, um Pflegeberufe attraktiver zu machen. Er wolle sich für eine stärkere Anerkennung des Berufs und familienfreundliche Arbeitsbedingungen einsetzen.

Brüderle hatte im Streit mit von der Leyen zum Schluss unter der Bedingung eingelenkt, die Mindestlohnregelung zunächst bis Ende 2014 zu befristen. Im Kompromiss beider Minister ist festgehalten: "Die im Koalitionsvertrag und im Beschluss der Regierungsfraktionen vom 18. Dezember 2009 vorgesehene, bis Oktober 2011 abzuschließende Evaluierung existierender Mindestlöhne gilt auch für den Mindestlohn in der Pflegebranche." Die Entscheidung über Bestand oder Aufhebung gesetzlicher Regelungen werde zügig nach Abschluss der Evaluation im Dezember 2011 erfolgen. Dies schließe den Mindestlohn in der Pflegebranche mit ein. "Bei entsprechendem Ergebnis der Evaluation kann jeder Koalitionspartner die Aufhebung der Verordnung verlangen", heißt es. Der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb mahnte, der Mindestlohn könne auf Dauer nur Bestand haben, wenn er nicht zu Lasten der Arbeitsplätze und des Wettbewerbs in der Branche gehe.

Der Pflege-Mindestlohn basiert anders als andere Mindestlöhne nicht auf einem Antrag der Tarifpartner, sondern auf einer Kommissionsempfehlung. Der Gesetzgeber hat durch die Kommissionslösung den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen, die stark von kirchlichen Anbietern geprägt ist, die in der Lohnfindung einen Sonderweg verfolgen. Die Lohnempfehlung kann von der Arbeitsministerin nur als Ganzes übernommen oder abgelehnt werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

30.05.2012 13:16 Uhr
  Vortag
Dax 6.349,21 −0,74%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.383,71 −0,75%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2452 −0,29%
Rohöl Brent Crude 104,88 $ −1,84%
Gold 1.579,50 $ 0,00%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.