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Lockanrufe Netzagentur warnt vor Betrügereien am Telefon

10.07.2010 ·  Immer mehr Verbraucher beschweren sich über Lockanrufe, die Gewinne in Preisausschreiben vorgaukeln und zum Rückruf teurer Telefonnummern verleiten sollen. Die Aufsichtsbehörde fordert jetzt den Einsatz von Sonderstaatsanwaltschaften.

Von Helmut Bünder
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Im Kampf gegen den zunehmenden Telefonterror ruft die Bundesnetzagentur nach der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die Betrügern bundesweit das Handwerk legen soll. Die Situation sei „untragbar“, heißt es in einem Bericht der Aufsichtsbehörde an ihren politischen Beirat, der der F.A.Z. vorliegt. Der Beirat besteht aus Abgeordneten des Bundestages und der Länder.

Allein in diesem Jahr gab es schon vier große „Spam-Wellen“, die 34.000 Beschwerden nach sich zogen. Sie laufen stets nach dem gleichen Muster ab: Eine Stimme vom Band verheißt einen Gewinn, meistens Geld oder ein teures Auto, und bittet um Anruf bei einer kostenpflichtigen 0900-Nummer.

Sobald die Fälle bekanntwerden, reagiert die Netzagentur oft noch am selben Tag. Die Nummern werden abgeschaltet und Inkassoverbote verhängt, so dass die Gespräche nicht mehr abgerechnet werden dürfen. Trotzdem scheint es sich zu lohnen, weil vor der Abschaltung offenbar regelmäßig genügend Verbraucher auf die Masche hereinfallen. Die Häufung der Betrügereien lasse jedenfalls darauf schließen, dass das „Geschäftsmodell für die Hintermänner lukrativ sein dürfte“, vermutet die Netzagentur. Gerade die jüngsten Wellen zeigten, dass die Betrüger „mit erheblicher krimineller Energie“ und im großen Stil zu Werke gingen. Eine Strafverfolgung müssen sie trotzdem bisher kaum befürchten.

Netzagentur: Die Staatsanwaltschaft unterschätzt das Problem

Die Netzagentur wirft der Staatsanwaltschaft und der Polizei vor, das Ausmaß völlig zu unterschätzen. Sogar wenn der Anfangsverdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs oder einer anderen Straftat bestehe, würden Verfahren vorschnell eingestellt oder wieder an die Netzagentur abgegeben. So auch bei den großen Betrugswellen in diesem Jahr – mit Begründungen, die die Netzagentur „in keinem Fall“ nachvollziehen kann.

Eine Strafverfolgung, aber auch die Vollstreckung von Geldbußen, scheitert häufig schon daran, dass die Hintermänner im Ausland sitzen und für deutsche Behörden kaum erreichbar sind. Häufig werden die Rufnummern auch über Briefkastenfirmen angemeldet, um die Identität zu verschleiern.

Unerlaubte Werbeanrufe trotz hoher Bußgelder

Kaum Fortschritte gibt es auch bei der Bekämpfung unerlaubter Werbeanrufe. Selbst die Androhung hoher Bußgelder von bis zu 500.000 Euro scheint nicht zu fruchten. Als das Gesetz im vorigen Jahr in Kraft trat, brach über die Netzagentur eine Flut von Anzeigen herein, und die Zahl der Beschwerden steigt weiter an. Zehntausende Verbraucher haben sich in den ersten Monaten des Jahres schon gemeldet. Bis Jahresende rechnet die Netzagentur mit 75.000 Anzeigen.

Nur in den wenigsten Fällen wird allerdings tatsächlich ein Bußgeld verhängt. Gerade einmal ein Dutzend Verfahren ist gegen Callcenter und ihre Auftraggeber, meistens Telekommunikations- und Medienunternehmen oder Lotterien, eingeleitet worden. Nur ein einziger Bescheid ist bisher rechtskräftig.

Einer der Gründe für die schwierige Verfolgung liegt darin, dass die Anrufer ihre Telefonnummer oft unterdrücken oder fingierte Nummern in der Absenderkennung auftauchen. Weil es sich nur um Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, sind die Telefonnetzbetreiber in solchen Fällen nicht verpflichtet, die wahren Rufnummern zu ermitteln. Darauf kann nur die Staatsanwaltschaft bei besonders schweren Straftaten pochen.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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