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Liberalisierung Machtkampf um die Telekomaufsicht

16.11.2007 ·  Die Telekommunikation bildet das Musterbeispiel für eine gelungene Liberalisierung in Europa. Anders als auf den Energiemärkten konnten hier die staatlichen Monopole geknackt werden. Jetzt wird eine zentrale europäische Aufsicht geplant. Brauchen wir das? Helmut Bünder analysiert.

Von Helmut Bünder
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Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Deutsche Telekom und ihre Wettbewerber mit einer Stimme sprechen. EU-Kommissarin Viviane Reding ist das Kunststück gelungen, beide Seiten gegen sich und ihre Regulierungspläne für die Telekommunikationsbranche aufzubringen. Mehr Wettbewerb und offenere Telekommunikationsmärkte verspricht sie, aber selbst die Rivalen des ehemaligen Staatsunternehmens wollen von den Vorschlägen nichts wissen. Auch aus anderen EU-Ländern schlägt der Kommission mehr Widerstand als Zustimmung entgegen. Vor allem die neue EU-Aufsichtsbehörde, die künftig das letzte Wort bei der Marktregulierung haben soll, entzweit die Kommission und die Hauptstädte der Mitgliedstaaten.

Die Kommission rechtfertigt ihre Vorschläge mit dem Verbraucherwohl. Sie verheißt mehr Angebotsvielfalt, niedrigere Preise, neue Frequenzen für drahtloses Internet, sogar einen besseren Schutz vor Viren und anderen Angriffen aus dem Internet. Die Ziele sind aller Ehren wert. Aber braucht Europa dafür wirklich eine neue Aufsichtsbürokratie mit mehr als hundert Mitarbeitern und einem Jahresetat von wenigstens 25 Millionen Euro? Wo sind die grenzüberschreitenden Schwierigkeiten und "strukturellen Wettbewerbshemmnisse", die nach einer Zentralisierung zu Lasten der Mitgliedstaaten rufen?

Die Telefonrechnung belegt den Erfolg

Die Telekommunikation bildet das Musterbeispiel für den Erfolg der europäischen Binnenmarktpolitik. Anders als auf den Energiemärkten hat die von der EU vor zehn Jahren angeschobene Liberalisierung die staatlichen Monopole geknackt. Natürlich beherrschen die früheren Staatsunternehmen noch immer das Leitungsnetz. Aber die Deutsche Telekom zum Beispiel kann ein Lied davon singen, dass die Zugangsregulierung für die Konkurrenz auch ohne Brüsseler Zentralbehörde ihre Wirkung zeigt. Die Ergebnisse spiegeln sich dieser Tage in den vorweihnachtlichen Sonderangeboten für Telefon-, TV- und DSL-Flatrates eindrucksvoll wider. Mit ihrer Telefonrechnung halten die Verbraucher jeden Monat ein Stück EU-Erfolgsgeschichte in der Hand.

Auch auf diesem Markt ist nicht alles Gold und die Versuchung mancher Regierung groß, ihrem Ex-Monopolisten Vorteile zu verschaffen. Die zweifelhafte Vorzugsbehandlung für das neue VDSL-Breitbandnetz der Deutschen Telekom war ein solcher Fall, in dem die Kommission als Hüterin des Binnenmarktes gefragt war und das Gesetz vor den Europäischen Gerichtshof gebracht hat. Auch unterhalb der Schwelle eines EU-Verfahrens ist Brüssel auf den Telekom-Märkten nicht machtlos.

Nationale Aufseher sind näher am Markt

Schon jetzt verfügt die Kommission über ein Vetorecht, wenn nationale Regulierungsbehörden gegen ihren Willen Teilmärkte aus der Aufsicht entlassen wollen. Von den bisher regulierten 18 Märkten will sie nun die Hälfte freigeben und in die allgemeine Wettbewerbsaufsicht entlassen. Dort herrscht ein so intensiver Wettbewerb, dass eine behördliche Preis- und Zugangskontrolle ganz oder teilweise überflüssig geworden ist. Bezogen auf den Branchenumsatz, würde der staatlich kontrollierte Anteil dadurch von bisher zwei Dritteln auf gut die Hälfte sinken. Dies zeigt: Die Regulierung in nationaler Regie funktioniert; zum Teil hat sie ihr Ziel schon erreicht und sich selbst überflüssig gemacht.

Für die übrigen Märkte beansprucht die Kommission nun sogar das letzte Wort darüber, in welcher Weise der Wettbewerb gesichert werden soll. Das betrifft im Wesentlichen das Breitbandgeschäft, die Anrufzustellung in die Fest- und Mobilfunknetze einzelner Betreiber und den Zugang zur letzten Meile, also in die von den Ex-Monopolisten kontrollierten Leitungen in die Haushalte. Eingriffe in die Märkte erfolgen hier bisher ausschließlich in Regie der nationalen Regulierungsbehörden. Vieles spricht dafür, daran nicht zu rütteln. Die Verhältnisse auf den Telekommunikationsmärkten sind so unterschiedlich, dass sich ihre Regulierung nicht über einen europäischen Kamm scheren lässt. Nationale Aufseher sind näher am Markt, sie können schneller und präziser reagieren als eine Brüsseler Zentralbehörde.

Prüfenswerte Elemente

Auf einem anderen Blatt steht, ob sie es auch tun. Die spanische Aufsicht muss sich nachsagen lassen, unter dem Einfluss der Regierung den früheren Staatskonzern Telefónica zu nachsichtig zu behandeln. Aber auch das ist kein Argument für die neue EU-Behörde: Wenn die Kommission einen Rechtsverstoß vermutet, kann sie ein Verfahren eröffnen. Sie hat es über ihr Vorschlagsrecht in der Hand, gesetzgeberisch einzugreifen, wenn sie mit den Regulierungsergebnissen nicht zufrieden ist. Bestes Beispiel war die von ihr auf den Weg gebrachte EU-Entscheidung, die Roaming-Gebühren bei innereuropäischen Mobilfunkgesprächen zu begrenzen.

Der Kommissionsvorschlag enthält auch prüfenswerte Elemente. Dazu gehört die Möglichkeit, marktbeherrschende Unternehmen zu einer Trennung von Netz und Diensten zu zwingen. Das ist kein Patentrezept für alle Mitgliedstaaten. Aber wenn seine Anwendung den nationalen Aufsehern überlassen bleibt, bekommen diese ein zusätzliches Druckmittel für mehr Wettbewerb. Mit ihrem Ruf nach einer neuen EU-Behörde jedoch setzt sich die Kommission dem Verdacht aus, es gehe ihr zuvorderst um den eigenen Machtzuwachs.

Quelle: F.A.Z., 16.11.2007, Nr. 267 / Seite 11
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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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