Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in eigener Regie betreuen, nicht ausweiten. Das machte sie auf der Jahrestagung des Deutschen Landkreistages am Dienstag in Ludwigsburg deutlich. Derzeit betreuen 69 Kommunen und Kreise die Hartz-IV-Empfänger allein, ohne mit der örtlichen Arbeitsagentur in einer Arbeitsgemeinschaft verbunden zu sein.
Diesen Regelfall der Zusammenarbeit hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 als unzulässige Mischverwaltung verworfen; bis Jahresende muss die Hartz-IV-Verwaltung neu geordnet Fach sein. Die Bundesregierung strebt künftig eine freiwillige Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommune "unter einem Dach" an. Eine Grundgesetzänderung zur Legalisierung der Mischverwaltung, wie sie von der Opposition gefordert wird, schloss von der Leyen aus. Die 69 Optionskommunen sollten nach Ablauf der Frist Ende 2010 weiter arbeiten dürfen. Eine Ausweitung ihrer Zahl führte aber zu neuen Verfassungsproblemen.
"Wir wissen alle, dass die heutige Finanzbeziehung, in der der Bund die Aufwendungen der Optionskommunen trägt, nur dann auf Dauer verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Option nicht die Regel ist", sagte von der Leyen. Eine Ausweitung verbiete sich daher. "Niemand hätte etwas gewonnen, wenn wir eine Gestaltung wählen würden, die schon morgen wieder vom Verfassungsgericht gestoppt würde." Die pragmatische Lösung heiße "eigenverantwortliche kooperative Aufgabenwahrnehmung" in Arbeitsagentur und Kommune; sie gewährleiste eine "ganzheitliche Betreuung" der Arbeitslosen, die sich bewährt habe.
Derweil dauert die Debatte um Änderungen an Hartz IV an. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte eine "Totalrevision". "Es macht keinen Sinn, die Augen davor zu verschließen, dass Hartz IV gescheitert ist", sagte Verbandsgeschäftsführer Ulrich Schneider. Die Ankündigungen von der Leyens, Änderungen vornehmen zu wollen, hieß er gut. Ziel müsse aber eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik sein, kein "Reförmchen".