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Landwirtschaft EU will gentechnikfreie Regionen erlauben

14.02.2011 ·  Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig ihr ganzes Land oder einige Regionen zum gentechnikfreien Raum erklären können. Das geht aus einem internen Papier der Kommission hervor, das der F.A.Z. vorliegt.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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Die Europäische Kommission treibt gegen den Widerstand von EU-Staaten, Europaparlament und Umweltschützern die Re-Nationalisierung der Anbaugenehmigung für gentechnisch veränderte Pflanzen voran. Die Mitgliedstaaten sollen künftig ihr ganzes Land oder einige Regionen zum gentechnikfreien Raum erklären können, wie aus einem internen Papier der Kommission hervorgeht, das der F.A.Z. vorliegt. Sie können sich dabei auf verschiedene Gründe berufen, von ethischen Bedenken über den Schutz kulturellen Erbes bis zum Schutz von Ökosystemen. Das Zulassungsverfahren selbst will die Kommission beibehalten. Eine neue Pflanzensorte würde also für die gesamte EU zugelassen, die Staaten könnten den Anbau aber einzeln unterbinden. Nicht verbieten könnte ein Staat aber die Einfuhr von gentechnisch verändertem Futter oder Lebensmitteln.

Die Kommission will mit dem Vorschlag den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen Gegnern von Gentechnik wie Österreich und Befürwortern wie Spanien aufbrechen. Vor allem aber erhofft sie sich wohl eine schnellere Genehmigung gentechnisch veränderter Pflanzen oder von aus solchen Pflanzen hergestellten Futter- und Lebensmitteln. Heute vergehen wegen der Widerstände einiger Staaten und des komplizierten Zulassungsverfahrens oft Jahre, bis neue Sorten in der EU genehmigt werden.

Die Bürger vieler Staaten lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen ab

Die Zulassung der Amflora-Kartoffel von BASF etwa erfolgte im Frühjahr 2010 erst mehr als ein Jahrzehnt nach dem ersten Antrag des Konzerns. Die Lage ist so kompliziert, weil auf der einen Seite die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) Einfuhrverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen nur erlauben, wenn es wissenschaftlich belegbare Gesundheits- oder Umweltschutzbedenken gibt. Die aber hat bisher niemand nachweisen können. Auf der anderen Seite lehnen die Bürger in vielen Staaten, auch in Deutschland, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen mehrheitlich ab. Eben deshalb haben diese Staaten die Genehmigung neuer Sorten oft gezielt verzögert.

Letztlich hat die EU aber angesichts des WTO-Rechts die Genehmigung immer erteilt. Das hat wiederum Staaten wie Österreich oder Deutschland in einigen Fällen dazu veranlasst, weder mit dem EU- noch mit dem WTO-Recht vereinbare Anbauverbote zu verhängen. Zu eben solchen Schritten will die Kommission den kritischen Staaten nun zumindest innerhalb des EU-Rechts den Weg ebnen. Dass die WTO Anbauverbote auf Grundlage ethischer, sozialer oder kultureller Gründe akzeptieren würde, ist unwahrscheinlich. Die Kommission hofft aber offenbar darauf, dass es keine Klagen geben wird, wenn parallel die Zulassung neuer gentechnisch veränderte Pflanzen schneller erteilt wird. Schließlich hätten die gentechnikkritischen Staaten künftig keinen Grund mehr, die Zulassung zu verzögern. In Ländern wie Spanien könnten neue Sorten damit schneller angebaut werden.

Der erste Vorstoß der Kommission für nationale Anbauverbote im Sommer 2010 war bei Mitgliedstaaten und Europaabgeordneten auf Widerstand gestoßen. Die Ausweisung von großen gentechnikfreien Regionen könnte als Einschränkung des Binnenmarkts betrachtet werden, weil es die freie Zirkulation von in der EU zugelassenen, aber eben gentechnisch veränderten Saatgut behindert. Dieses Argument versucht die Kommission nun mit der Liste zu umgehen, die mit dem EU-Recht vereinbare Gründe für die Einschränkung des Binnenmarkts nennt.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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