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Länderfinanzausgleich Nur noch drei Bundesländer zahlen ein

 ·  Erstmals in der Geschichte des Ausgleichssystems zwischen den Bundesländern gibt es nur noch drei Geberländer: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. „Wir sind solidarisch, aber nicht blöd“, sagt Bayerns Ministerpräsident Seehofer und will nun in Karlsruhe klagen.

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Die Kluft zwischen armen und reichen Bundesländern wird immer größer. Dies zeigt die vorläufige Abrechnung des Länderfinanzausgleichs für 2012. Erstmals in der Geschichte des gesamtdeutschen Ausgleichssystems gibt es nur noch drei Zahler-Länder - und 13 arme Nehmerländer.

Nachdem Nordrhein-Westfalen sich bereits 2010 aus dem Kreis der Nettozahler verabschiedet hatte, ist nun auch das einst reiche Hamburg erstmals im geeinten Deutschland Nehmerland geworden. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zahlten insgesamt im abgelaufenen Jahr nach vorläufigen Berechnungen 7,9 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich ein. Das Ausgleichsvolumen stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 600 Millionen Euro an.

Mit Abstand größter Nutznießer des derzeitigen Länderfinanzausgleichs ist Berlin. Mit 3,3 Milliarden Euro fließen gut 40 Prozent des insgesamt umverteilten Geldes in die Hauptstadt. Größter Zahler ist Bayern, das 3,9 Milliarden Euro für den Finanzausgleich aufbrachte.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte am Donnerstag an, die angedrohte Verfassungsbeschwerde gegen den Länderfinanzausgleich am 5. Februar gemeinsam mit Hessen auf den Weg zu bringen. Bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung an diesem Tag in Wiesbaden solle die Klage beschlossen werden.

„Solidarisch, aber nicht blöd“

Seehofer nannte den Finanzausgleich eine „himmelschreiende Ungerechtigkeit“ und fügte hinzu: „Wir sind solidarisch, aber nicht blöd.“ Zugleich rief er Baden-Württemberg eindringlich auf, sich der Klage anzuschließen. Bisher setzt Stuttgart auf eine Verhandlungslösung.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die „Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse“. Der Länderfinanzausgleich muss bis 2019 allerdings ohnehin neu geregelt werden, weil dann der Solidarpakt ausläuft.

Quelle: FAZ.NET mit Dow Jones/dpa
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