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Länderfinanzausgleich Geberländer bereiten Klage vor

24.01.2011 ·  Der Länderfinanzausgleich gefällt ihnen nicht: Bayern, Hessen und Baden-Württemberg waren 2010 die größten Einzahler. Nun wollen sie in Stuttgart über eine gemeinsame Klage gegen das System beraten - und kritisieren fehlende Anreize.

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Die Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben den Nehmern im Länderfinanzausgleich ein Ultimatum für neue Verhandlungen gesetzt. Wenn die Empfänger nicht zu ernsthaften Gesprächen bereit seien, werde man vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, hieß es nach einer gemeinsamen Kabinettssitzung der drei schwarz-gelben Landesregierungen am Montag in Stuttgart. „Bis zum Sommer sehen wir, ob wir zu konstruktiven Gesprächen kommen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Die Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Volker Bouffier (CDU) sind sich einig, dass der Ausgleich ungerecht, leistungsfeindlich und damit verfassungswidrig ist. Mappus sagte, es werde nun eine Klage gegen den „leistungsfeindlichen Finanzausgleich“ vorbereitet. Die drei Landesregierungen sehen sich in ihrem Vorhaben bestärkt durch ein Gutachten, das der Staatsrechtler Christian Seiler von der Universität Tübingen erstellt hat. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das aktuelle Ausgleichssystem verfassungsrechtlich relevante Defizite aufweist.

Mappus und seine Amtskollegen Horst Seehofer (CSU) aus Bayern und Bouffier betonten, sie wollten durchaus auch in Zukunft solidarisch sein. „Es geht nicht darum, dass wir jetzt glauben, man müsste den Länderfinanzausgleich abschaffen. Wir sind nur der Meinung, dass es Anreize geben muss“, sagte Mappus. Viele Nehmerländer hätten sich in ihrer Lage als Empfänger eingerichtet.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6,98 Milliarden Euro unter den Ländern umverteilt. Das Geld kam vor allem aus Bayern (3,49 Milliarden), Hessen (1,74 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,69 Milliarden). Die wohlhabende Hansestadt Hamburg steuerte noch 62,04 Millionen Euro bei. Das einstige Hauptzahlland Nordrhein-Westfalen ist inzwischen Empfänger. Es standen 2010 also vier „Geberländer“ zwölf „Nehmerländern“ gegenüber.

Das mit Abstand meiste Geld erhielt auch im vergangenen Jahr Berlin mit 2,88 Milliarden Euro. Lediglich Baden-Württemberg ist durchweg „Geberland“. Bayern hingegen erhielt wegen seiner früheren Wirtschaftsschwäche noch bis 1986 selbst Geld.

Das bestehende System produziere keine guten Ergebnisse

Der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon betonte, die finanziell besser dastehenden Länder wollten sich nicht aus der Verantwortung stehlen: „Solidarität ist wichtig, aber richtig verstandene Solidarität ist Hilfe zur Selbsthilfe.“ In den vergangenen 60 Jahren habe sich ein einziges Bundesland, nämlich Bayern, vom Nehmer- zum Geberland entwickelt. Es habe früher selbst rund 9 Milliarden Euro erhalten und inzwischen etwa 35 Milliarden Euro in den Finanzausgleich eingezahlt.

„Aus dieser Solidarität wollen wir uns nicht zurückziehen, aber wir verlangen, dass die anderen Länder ähnlich intensiv an einer besseren Position arbeiten.“ Einem System, das ein Land wir Berlin bestrafe, wenn es sich wirtschaftlich besser entwickelt, „kann die Zukunft nicht gehören“, sagte der CSU-Politiker. „Mein Hauptargument ist, dass das bestehende System keine guten Ergebnisse produziert.“

Auch der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Baden-Württembergs, Ulrich Goll (FDP), betonte seine Gesprächsbereitschaft. Zugleich verteidigte er die Forderungen der drei Länder. Im Deutschlandradio Kultur sagte Goll, notwendig sei ein System, dass Anreize für die finanzschwachen Länder biete, sich aus eigener Kraft „auf neue Wege zu begeben“. Er nannte Niedersachsen als positives Beispiel, weil dieses Bundesland sich zum Ziel gesetzt habe, aus eigener Kraft vom Nehmerland zum Geberland zu werden. „Aber im Allgemeinen bestehen eben keine großen Anreize, denn wenn man sozusagen nur das Hemd aufhalten muss und die Sterntaler hineinfallen, dann ist das nicht gerade förderlich.“

„Das kann nicht so weiterlaufen“

„Die drei Geberländer haben in großen Punkten Recht“, sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Die Bundesländer, die von den Zahlungen profitieren, forderte er zu „mehr Haushaltsdisziplin“ auf. Sachsen, selbst ein Nehmerland, war 2010 nach vorläufigen Berechnungen mit 843 Millionen Euro zweitgrößter Profiteur beim Länderfinanzausgleich. Tillich richtete seine Kritik vor allem gegen Nordrhein-Westfalen, „wo gerade ein Haushalt mit einer gigantischen Neuverschuldung verabschiedet worden ist“. Aber auch Berlin und Rheinland-Pfalz steigerten die Ausgaben, statt ihre Haushalte zu konsolidieren. „Das kann nicht so weiterlaufen.“

Sein Land habe in den vergangenen Jahren die Ausgaben den sinkenden Einnahmen angepasst, sagte Tillich. „Sachsen hat seit 2006 keine neue Schulden gemacht. Wir sind in einer soliden Haushaltssituation.“ Es müsse darüber geredet werden, „wer leistet sich etwas und wer verschuldet sich, obwohl er Länderfinanzausgleich erhält.“ Der Politiker sprach sich auch für eine öffentliche Kontrolle aus: „In der Öffentlichkeit sollte ganz getrost eine Bewertung stattfinden über solide Haushaltspolitik.“

Mal sind es Geber, dann wieder Nehmer: Klagen gegen den Finanzausgleich sind die Regel

Die Klage gegen den Länderfinanzausgleich ist fast so alt wie das System als solches. 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal den horizontalen Finanzausgleich, also die Zahlungen zwischen den Ländern zur Angleichung der Lebensverhältnisse, als mit dem Grundgesetz vereinbar. Schon damals war Baden-Württemberg Kläger gewesen. Es hatte sich auf den Standpunkt gestellt, nur Bundeszuschüsse seien vom Grundgesetz gedeckt.

1986 entschieden die Richter in Karlsruhe, der Länderfinanzausgleich sei nicht verfassungskonform. Der Grund lautete: Die Finanzkraft der Länder werde unzureichend bestimmt, weil bergrechtliche Förderabgaben und die Spielbankenabgabe ebenso wenig berücksichtigt würden wie die Grunderwerbsteuer und die Feuerschutzsteuer. Hingegen akzeptierten die Richter die sogenannte Einwohnerveredelung, mit der die Sonderlasten der Küstenländer mit ihren Häfen und der Stadtstaaten ausgeglichen wird.

Das 1987 geänderte Gesetz landete schon kurz darauf wieder in Karlsruhe. 1992 stufte der Zweite Senat es als im wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg hatten geklagt, weil sie sich einen für sie günstigeren Einwohnerschlüssel erhofft hatten. Auch Schleswig-Holstein und das Saarland waren mit ihrem Ansinnen gescheitert, die (schwache) Finanzkraft ihrer Gemeinden stärker zu berücksichtigen. Damals äußerten sich Baden-Württemberg und Hessen zufrieden, weil sie nicht noch mehr zahlen mussten.

1999 gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, den Länderfinanzausgleich in zwei Stufen neu zu regeln. In einem Maßstäbegesetz sollte er grundlegend klären, wie das Umsatzsteueraufkommen und die Bundesergänzungszuweisungen verteilt werden sollen, „bevor deren spätere Wirkungen konkret bekannt werden“. Anschließend sollten auf dieser Basis die Details geklärt werden. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatten geklagt. Doch erwies es sich als eine Illusion, dass die Verhandlungen unabhängig von den dadurch ausgelösten Umverteilungseffekten möglich sein sollten. So hat man die rechtlichen Grundlagen zwar geändert, aber das System aus wenigen Zahlern und vielen Empfängern ist im wesentlichen gleich geblieben. (mas.)

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