22.08.2005 · Arbeitslose haben durch die Gesetze zum Kündigungsschutz schlechtere Chancen, eine Stelle zu erhalten. Viele Ökonomen fordern deshalb eine Lockerung des Arbeitsrechts. Der vierte Teil der Serie „Brennpunkt Arbeitsmarkt“.
So viel Einigkeit ist selten: Ob Internationaler Währungsfonds, OECD, EU-Kommission oder der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - sie alle halten die unzureichende Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes für eine der Hauptursachen der hiesigen Beschäftigungsmisere. Es gibt kaum ein ernstzunehmendes wissenschaftliches Gutachten, das nicht eine weitere Liberalisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes fordern würde. Im Zentrum der politischen Diskussion steht meist die Reform des gesetzlichen Kündigungsschutzes - und hier häufig die Änderung des Schwellenwertes für die Betriebsgröße, bis zu dem die Schutzvorschriften nicht greifen.
Ob Betriebe mit 10 (Rot-Grün), 20 (Union) oder 50 Beschäftigten (FDP) vom Kündigungsschutz ausgenommen werden, macht einen deutlichen Unterschied. Im ersten Fall wären 80 Prozent der Betriebe, aber nur 18 Prozent aller Beschäftigten betroffen. Der Unionsvorschlag würde 90 Prozent der Betriebe mit 28 Prozent der Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz ausnehmen, nach dem FDP-Modell wären es 96 Prozent der Betriebe mit 42 Prozent der Beschäftigten. Anders ausgedrückt: Selbst wenn sich das Konzept der Liberalen durchsetzte, gälte für die Mehrheit der Beschäftigten der gesetzliche Kündigungsschutz weiter - ein Schutz freilich, der nur die Beschäftigten eine Weile vor Entlassung schützt, aber Erwerbslosen und (Wieder-)Einsteigern ins Berufsleben den Zugang zu einer neuen Stelle versperrt.
Jugendliche, Ältere und Frauen werden diskriminiert
Vor allem Jugendliche, Ältere und Frauen werden dadurch diskriminiert - und ein System gestärkt, das es zwar schwermacht, den Job zu verlieren, aber noch mehr, wieder einen neuen Job zu bekommen. Inzwischen ist jeder zweite Arbeitslose in Deutschland seit mehr als einem Jahr ohne Beschäftigung; in Japan ist es jeder dritte, in Großbritannien jeder vierte, in Dänemark jeder fünfte und in Amerika jeder neunte. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit lag 2004 hierzulande bei 38 Wochen - schon diese Zahl zeigt, daß der Arbeitsmarkt viel mehr Dynamik braucht, um dem wachsenden Anteil der Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien eine Perspektive bieten zu können.
Gleichwohl ist der Kündigungsschutz ein undankbares Thema. Denn ungeachtet der Klagen der Arbeitgeber über die „Einstellungsbremse“ Kündigungsschutz scheint die Dimension des Problems in der Praxis weitaus kleiner als in der politischen Debatte suggeriert. Nach Untersuchungen der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung gehen 35 Prozent aller Kündigungen vom Arbeitnehmer aus. In 6 Prozent der Fälle wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgehoben, in 11 Prozent läuft eine Befristung und in 4 Prozent eine Ausbildung aus. Nur in 28 Prozent kündigt der Arbeitgeber.
Und gegen eine solche arbeitgeberseitige Kündigung wurde nur in 15 Prozent aller Betriebe geklagt. Auch sind nur wenige positive Effekte des von 1996 bis 1998 gelockerten Kündigungsschutzes empirisch nachzuweisen. Immerhin ging die Zahl der Befristungen deutlich zurück. Dabei gibt das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aber zu bedenken, daß die Anhebung des Schwellenwerts von 5 auf 10 Beschäftigte in eine Phase des allgemeinen Stellenabbaus fiel und eine dreijährige Übergangsregelung bestand, so daß die meisten Entlassungen nicht von der Gesetzesänderung betroffen waren.
Mehr Dynamik im Tarifrecht
Mehr Dynamik wird auch im Tarifrecht immer wieder gefordert. Zwar haben einige Branchen Öffnungsmöglichkeiten der Flächentarife vereinbart - die Metall- und Elektroindustrie nicht nur für Notlagen, sondern auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionsbedingungen. Doch sperrt sich vor allem die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen eine Tariföffnung, beispielsweise im Handel oder in der Druckindustrie. Zudem geht vielen Ökonomen die Öffnung nicht weit genug. Der undifferenzierte Einheitslohn überfordere schwache Betriebe und erhöhe die Arbeitslosigkeit, sagen sie.
Anders als SPD und Grüne haben Union und FDP für den Fall eines Wahlsiegs schon Änderungen im Tarifrecht angekündigt. Nach derzeitiger Rechtsprechung darf selbst dann, wenn sich alle Betriebsparteien - Geschäftsleitung, Betriebsrat, Belegschaft - einig sind, das Tarifniveau nicht unterschritten werden, um (durch unbezahlte Mehrarbeit oder vorübergehende Lohnkürzungen) Arbeitsplätze zu sichern. Zulässig sind nur Abweichungen, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als der Flächentarif.
Die Beschäftigungssicherheit darf dabei ausdrücklich nicht berücksichtigt werden. Außerdem verbietet das Betriebsverfassungsgesetz jede Betriebsvereinbarung über Themen, die üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt sind. Die Union will „ungünstigere“ einzelvertragliche Abmachungen und Betriebsvereinbarungen zulassen, wenn diese der Beschäftigungssicherung dienen und der Betriebsrat sowie zwei Drittel der Belegschaft zustimmen. Die FDP verlangt die Zustimmung von drei Vierteln der Belegschaft oder des Betriebsrats - jeweils ohne Vetorecht der Tarifvertragsparteien.
Werkzeugkasten
Der am weitesten reichende Vorschlag zur Reform des Kündigungsschutzes stammt von der Handelskammer Hamburg. So soll der Arbeitgeber Mitarbeiter jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Sozialauswahl entlassen dürfen, solange er die Kündigungsfristen einhält. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer anstelle des Arbeitslosengeldes sein Gehalt je nach Betriebszugehörigkeit einen Monat bis ein Jahr lang fortbezahlt, außerdem trägt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Zwar stiegen die direkten Kosten einer Kündigung, doch müßte der Arbeitgeber keine unkalkulierbaren Arbeitsgerichtsprozesse fürchten.
Die liberalen Ökonomen des Kronberger Kreises wollen den Kündigungsschutz nicht abschaffen, sondern schrittweise durch freiwillige Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ersetzen. Die neuen Modalitäten (Lohnzu- oder -abschläge, kürzere oder längere Kündigungsfristen, Abfindungen oder ein Verzicht auf Kündigungsschutz) gelten wegen des Bestandsschutzes nur für neue Arbeitsverträge und treten erst nach der Probezeit in Kraft. Kommt keine freiwillige Vereinbarung zustande, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Die Nachteile der geltenden Vorschriften (die Nöte mit der Sozialauswahl, die Klagen vor den Arbeitsgerichten, die beschäftigungshemmende Wirkung der Schwellenwerte) entfielen, der Schutz vor Willkür bliebe bestehen.
Die Politik hat sich bisher weder an eine Abschaffung noch an die Flexibilisierung des Kündigungsschutzes herangewagt, sondern meist nur den Schwellenwert verändert, bis zu dem kein Kündigungsschutz gilt. 1996 wurde dieser Schwellenwert von der Kohl-Regierung von 5 auf 10 Beschäftigte angehoben, 1998 von der rot-grünen Koalition wieder auf 5 gesenkt und 2004 - auf Druck der Union - abermals auf 10 Beschäftigte erhöht. CDU und CSU wollen nach einem Wahlsieg den Schwellenwert noch weiter auf 20 Beschäftigte anheben, die FDP auf 50 Beschäftigte. Zudem will die Union die Probezeit von sechs Monaten auf 2 Jahre erhöhen, die FDP sogar auf 4 Jahre. (nf.)
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.383,71 | −0,75% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2452 | −0,29% |
| Rohöl Brent Crude | 104,88 $ | −1,84% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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