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Kreditwürdigkeit Die Schufa fürchtet um ihre „Datenrezeptur“

19.07.2010 ·  Deutschlands größte Auskunftei bangt um ihr wichtigstes Geschäftsgeheimnis - die Formel, mit der sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet. Ein Datenschutzbeauftragter ruft Banken dazu auf, die Schufa-Berechnungen nicht mehr zu verwenden - die Methoden seien intransparent.

Von Joachim Jahn
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Bei diesem „Scoring“ erhalten Banken und Versandhändler, Mobilfunkbetreiber und Supermärkte eine Prognose, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde seinen beantragten Kredit, seine Monatsrechnungen oder seine Raten für einen Flachbildschirm bezahlen kann. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat zur Attacke gegen das Auskunftsunternehmen geblasen: Er rief am Montag Banken, Sparkassen und andere Unternehmen dazu auf, die Schufa-Berechnungen nicht mehr zu verwenden. Deren Einsatz könne „nicht verantwortet werden“, sagte er und warf dem Unternehmen eine „neue Dimension der Obstruktion“ vor.

Der Hintergrund: Weichert hatte nach einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vergeblich von der Schufa verlangt, ihm ihre Scoring-Methoden aufzudecken. Doch ihr Vorstandsvorsitzender Rainer Neumann sagte der F.A.Z: „Wenn die genaue Art und Gewichtung unserer Kriterien bekannt würden, würde das Manipulation und Betrug Vorschub leisten.“

Der Vorstandschef fürchtet Zustände wie in den Vereinigten Staaten, wo Berater finanzschwache Käufer auf eine ausreichende Bewertung hintrimmen. Das nütze weder diesen Kunden, die dann am Ende womöglich ihre Schulden nicht abzahlen könnten, noch allen anderen Kreditnehmern, weil Geldinstitute, Dienstleister und Einzelhändler diese Kosten auf sie umlegten. „Amerikanische Studien haben gezeigt, dass dort von solchen Beratern nicht die Verbraucher profitieren, sondern die Provisionsvertreter.“ Gängige Tricks seien etwa, sich kurzfristig Geld von einem Freund auf das Konto überweisen zu lassen, um Einkünfte vorzutäuschen, oder einen Überziehungskredit nie bis zum Rande auszuschöpfen, sondern den Geldbedarf auf mehrere Konten zu verteilen.

Der „Düsseldorfer Kreis“ ist verärgert

Weichert droht nun mit einem Bußgeld. Denn ohne genaue Kenntnis der „Parameter“ und „Variablen“ beim Scoring könne er nicht ordnungsgemäß die Banken und Sparkassen prüfen. Für Neumann ist das nicht nachvollziehbar: Die hessischen Datenschützer kontrollierten die in Wiesbaden ansässige Schufa Holding AG ohnehin. Mit denen hat er sich vor dem Verwaltungsgericht längst auf einen Vergleich geeinigt: Sie haben alle Unterlagen erhalten, dürfen sie aber nicht weitergeben. Das hat den „Düsseldorfer Kreis“ – ein formloser Zusammenschluss aller 17 staatlichen Datenschutzbeauftragten – dermaßen verärgert, dass sie bei ihrer Sitzung einen Schufa-Vertreter vor die Tür schickten. Dabei hatte dieser ihnen sogar angeboten, jeder Beauftragte könne sich vor Ort im Unternehmen die Kriterien erläutern lassen.

Ein Hochschullehrer hat der Schufa bestätigt, sie müsse ihre Datenrezeptur nur dem Regierungspräsidium Darmstadt offenbaren. Auch die dortigen Verwaltungsrichter hielten es für „nicht erkennbar“, warum die Beauftragten des Bundes oder anderer Bundesländer einen Anspruch auf Einsicht haben sollten. Der Datenschutzrechtler Ralf Abel sieht in dem Düsseldorfer Kreis einen „Nebengesetzgeber“, der im stillen Kämmerlein Verbote verhänge – auch indem er versuchte, Auskünfte über die Bonität von Mietinteressenten einzuschränken. Weichert beharrt auf seinen Forderungen. „Alles muss beauskunftet werden“, sagte er im Deutschlandfunk. Seine Vermutung: Mit den Scoringwerten verstoße das Unternehmen gegen das Antidiskriminierungsgesetz, da es auch Merkmale wie Alter und Geschlecht verwende – und nehme Verbraucher damit in „Sippenhaft“.

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