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Krankenversicherungen Kassenwechsel spart einige hundert Euro im Jahr

28.12.2005 ·  Viele Versicherte können mit dem Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung einige hundert Euro pro Jahr sparen. Einen Anreiz zum Wechsel haben vor allem Mitglieder mit höheren Einkommen.

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Angesichts der Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wächst der Anreiz zum Wechsel. Denn viele Versicherte können einige hundert Euro pro Jahr sparen, wenn sie sich bei einer Krankenkasse mit niedrigeren Beitragssätzen anmelden. Die Sätze liegen zwischen den günstigsten und den teuersten Kassen mehr als 2 Prozentpunkte auseinander.

So zahlen zum Beispiel Mitglieder der AOK Bayern einschließlich der Arbeitgeberbeiträge 14,4 Prozent ihres Einkommens. Bei der bundesweit anbietenden IKK-Direkt sind es derzeit nur 12 Prozent. Einige regionale Kassen liegen sogar leicht darunter. Für rund vier Millionen der 50 Millionen beitragszahlenden GKV-Mitglieder wird es zum 1. Januar Erhöhungen zwischen 0,2 und 0,8 Prozentpunkten geben.

Kein ausschlaggebendes Kriterium

„Der Preis sollte aber nicht das ausschlaggebende Kriterium bei der Auswahl sein. Auch Beratung, Service und Zusatzleistungen sollten ein Rolle spielen“, sagt Eckart Fiedler, Vorstandsvorsitzender der Barmer Ersatzkasse. Die Barmer, mit sieben Millionen Mitgliedern eine der größten deutschen Kassen, habe zusätzliche Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Katalog hinausgehen. Über Bonus-Programme können Mitglieder, die sich zum Beispiel auf einen Hausarzt beschränken, sparen. Zudem würden für einige Erkrankungen wie Asthma, Diabetes und Brustkrebs in Zusammenarbeit mit den Ärzten die Diagnose und die Behandlung verbessert, heißt es bei der Barmer.

Der Hinweis auf die Qualitätsunterschiede der Kassen ist berechtigt, zumal einige der kleineren Kassen in dem Ruf stehen, in Grenzfällen weniger kulant zu sein. Ärzte klagen, daß die Abrechnungen mit den Kassen unterschiedlich aufwendig sind. Das kann im Extremfall das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten belasten.

95 Prozent der Leistungen vorgeschrieben

Doch es gilt auch, daß etwa 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle Krankenkassen müssen diese Grundversorgung abdecken, auch die Kassen mit niedrigen Beitragssätzen. Zudem können GKV-Mitglieder, die mit der Leistung ihrer neuen Kasse unzufrieden sind, nach einer Wartezeit von 18 Monaten wieder zurückwechseln. Ein weiterer Vorteil der großen Kassen ist, daß sie für ihre Kunden besser erreichbar sind und mehr Niederlassungen haben. Viele der besonders günstigen Anbieter arbeiten dagegen mit einem Direktvertrieb. Sie sind nur per Telefon, Post oder Internet erreichbar.

Für einen Teil der Versicherten dürfte dies allerdings kein Hinderungsgrund sein. Zumindest wächst die Wechselbereitschaft, wie Wolfgang Lange vom Branchendienst „DFG - Dienst für Gesellschaftspolitik“ beobachtet hat. In den vergangenen zwei Jahren hätten mehr als zwei Millionen der 50 Millionen GKV-Mitglieder ihre Kasse gewechselt. „Das wird weiter zunehmen“, sagt Lange voraus. Zu den größten Verlierern zählten in den vergangenen zwei Jahren die Barmer und die DAK. Gewinner war neben einigen Betriebskrankenkassen die Techniker Krankenkasse.

Einfacher Wechsel

Einen Anreiz zum Wechsel haben vor allem Mitglieder mit höheren Einkommen. Wechseln sie zum Beispiel von der AOK Hessen (derzeit 13,9 Prozent) zu einer Direkt-Krankenkasse, ist eine jährliche Ersparnis von rund 400 Euro möglich. Bei Durchschnittsverdienern sind immerhin mehr als 250 Euro drin.

Der Wechsel ist keine große Sache. Voraussetzung ist, daß ein Mitglied mindestens 18 Monate bei einer Kasse versichert ist oder der Beitragssatz erhöht worden ist. Der erste Schritt ist die formlose Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten. Das heißt, im Dezember kann noch zum 28. Februar gekündigt werden, im Januar zum 31. März. Versicherungsbeginn bei der neuen Kasse wäre dann der 1. März beziehungsweise der 1. April. Innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung schicken die Kassen die Kündigungsbestätigung zu.

Zwei Monate Zeit zur Suche

Danach hat der Wechselwillige zwei Monate Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen. Das muß er allerdings auch tun, sonst gilt der alte Vertrag wieder. Wer mehr als 3562 Euro im Monat verdient, gilt als freiwillig versichert und riskiert beim Versäumen der Frist den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vertrag mit der neuen Kasse muß also bei einer Kündigung im Dezember spätestens im Februar geschlossen sein.

Die Anmeldeformulare für die neue Kasse werden per Post verschickt. Sie sind meist aber auch im Internet verfügbar. Der letzte notwendige Schritt ist schließlich, daß der Versicherte die Mitgliedsbescheinigung seiner neuen Krankenkasse dem Arbeitgeber vorlegt. Auch das muß innerhalb der zweimonatigen Frist geschehen.

Quelle: ruh., F.A.Z., 28.12.2005, Nr. 302 / Seite 17
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