13.04.2006 · Ein direkter Tarifvergleich fällt schon wegen der grundsätzlichen Strukturunterschiede schwer. Doch eins läßt sich sagen: Familien schneiden in der gesetzlichen Krankenversicherung besser ab. Zwei typische Fälle im Rechenbeispiel.
Von Andreas MihmWie die große Koalition die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliardenhöhe stopfen will, dürfte auch nach der zweiten Runde des Koalitionsgipfels zur Gesundheitsreform am Mittwoch offen sein. Sicher ist allerdings, daß auf die Bürger neue Lasten zukommen werden. „Es wird tendenziell teurer werden“, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die - wie die für Sozialpolitik zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union, Wolfgang Zöller, und SPD, Elke Ferner - erstmals an den Gesprächen teilnahm, ließ verlauten, angesichts der Fortschritte in der Medizin und steigender Lebenserwartung rechne sie damit, „daß Gesundheit teurer wird“. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil, der den erkrankten Parteivorsitzenden Matthias Platzeck vertrat, fügte hinzu: „Wir werden langfristig nicht umhinkönnen, mehr Geld zu mobilisieren.“
Ziel der Reform
Ziel der Reform ist eine finanzielle Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die betrifft zunächst nur jene 70.347.608 Männer und Frauen, die Ende Februar in einer der 250 Kassen abgesichert waren - als zahlende Mitglieder oder als beitragsfrei mitversicherte Ehegatten oder Kinder. Doch auch jene 8,369 Millionen Privatversicherten mit einer Krankenvollversicherungspolice könnten mittelbar von der Reform betroffen werden, auch wenn für die laufenden Verträge Vertragsschutz gilt. Vor allem die SPD möchte die Privatversicherten zur Finanzierung der gesetzlichen Versicherung heranziehen. Wie und in welchem Umfang das geschehen soll, ist aber strittig.
Für die Pflegeversicherung haben Union und SPD bereits verabredet, daß die private Pflegeversicherung der defizitären gesetzlichen einen Finanztransfer zu leisten hat. Allerdings dürfte das Modell nicht einfach auf die Krankenversicherung übertragen werden können, denn in der Pflegeversicherung ist der Leistungsumfang beider Versicherungen gleich.
Gesetzlich oder Privat?
In der Krankenversicherung ist er dagegen höchst unterschiedlich. Während die private Krankenversicherung (PKV) das Risiko zu erkranken kalkuliert und durch eine nach Gesundheitszustand und Alter variierende Prämie abdeckt, nimmt die GKV von ihren Mitgliedern einen allein vom Arbeitseinkommen abhängigen Finanzierungsbetrag. Während die PKV eine Versicherung ablehnen kann, wenn ihr das Risiko anfallender Behandlungskosten zu hoch erscheint, ist den gesetzlichen Kassen diese Form der Risikosauswahl verwehrt. Die private Assekuranz schließt mit dem Versicherten einen individuellen Vertrag über Kostenerstattung für medizinische Leistungen; die gesetzliche gibt dem Mitglied und mitversicherten Angehörigen pauschal ein Behandlungsversprechen.
Ein direkter Tarifvergleich fällt schon wegen der grundsätzlichen Strukturunterschiede schwer. Er wird durch die Vielzahl der Anbieter und Beitragssätze in der GKV, mehr noch aufgrund unterschiedlicher Konditionen der knapp 50 privaten Anbieter erschwert. Die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte machen das Bild noch unübersichtlicher.
Wie sich die Kosten aufschlüsseln, kann dennoch ein modellhafter Vergleich der Krankenversicherungskosten für zwei Familien zeigen, von denen die eine, Familie Schmitz, bei der Techniker Krankenkasse (TK), die andere, hier Lehmann genannt, bei der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) versichert ist.
Ein modellhafter Vergleich
Herr Schmitz liegt mit seinem Einkommen von 3562,50 Euro genau auf der Beitragsbemessungsgrenze. Er kann damit noch nicht zu einer privaten Versicherung wechseln. Er ist weder Beamter noch Selbständiger, und als Angestellter müßte sein Einkommen 3937,50 Euro im Monat übersteigen. Bei einem Beitragssatz von 12,8 Prozent überweisen Schmitz und sein Arbeitgeber den Höchstsatz von je 228 Euro im Monat an die TK. Wie alle anderen Arbeitnehmer muß Schmitz seit Mitte vergangenen Jahres zusätzlich 0,9 Prozentpunkte an die Kasse zahlen, macht 32,06 oder zusammen 488,06 Euro. 1997 betrug der Beitrag noch 402,48 Euro. Auch damals lag Schmitz' Gehalt auf der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie 1997 sind auch heute seine nicht berufstätige Frau und die beiden Kinder beitragsfrei mitversichert. Für die inzwischen abgeschlossene Krankenhauszusatzversicherung (Chefarzt, Zweibettzimmer) berechnet der Kooperationspartner der TK für Herrn Schmitz (44 Jahre) 47,54 Euro, für seine zwei Jahre jüngere Frau 46,65 Euro im Monat. Das summiert sich bei Familie Schmitz auf eine Monatsbelastung von 354,25 Euro oder einschließlich des Arbeitgeberanteils von 582,25 Euro.
Praxisgebühr plus Mucosolvan
Doch das ist nicht alles. Herr und Frau Schmitz suchen je einmal ihren Hausarzt auf, macht 20 Euro Praxisgebühr. Frau Schmitz bekommt das Heuschnupfenmittel Ebastel verschrieben, was die Kasse 60,23 Euro kostet und Frau Schmitz eine Zuzahlung von 6,03 Euro. Ihrem Mann empfiehlt der Arzt den Schleimlöser Sinupret. Die 7,69 Euro muß er alleine zahlen.
Auch die 9,18 Euro für das Hustenmittel Mucosolvan, das der 13 Jahre alte Sohn bekommt, müssen aus der Familienkasse bezahlt werden. Die Kosten für das gleiche Präparat für die zehn Jahre alte Tochter übernimmt die Kasse, Praxisgebühr fällt für die Kinder nicht an. Die kieferorthopädische Behandlung beider Kinder zahlt die Kasse. Allerdings muß Schmitz den Selbstbehalt von 20 Prozent der Kosten für das erste und von zehn Prozent für das zweite Kind vorstrecken - bis zum Abschluß der Behandlung. Ohne diesen Anteil belaufen sich die Zuzahlungen (die im schlimmsten Fall bis zu zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens und damit bei Schmitz 997,50 Euro im Jahr erreichen können) unter dem Strich auf 42,90 Euro, die Gesamtkosten auf 397,15 Euro oder samt Arbeitgeberanteil auf 625,15 Euro.
Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
Ganz anders stellt sich die Rechnung für Schmitz' Freund Lehmann dar. Lehmann liegt mit seinem Angestelltengehalt gut über der Versicherungspflichtgrenze von 3.937,50 Euro. Deshalb ist er schon vor Jahren in die private Krankenversicherung gewechselt. Mit der DKV hat er ausgemacht, daß sie ihm die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung erstattet, dazu die Kosten für die Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ganz, für Zahnersatz zu 70 Prozent sowie Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Lehmann, inzwischen 45 Jahre alt mit Wohnsitz in Hessen, kostet das 371,21 Euro im Monat. Sein Arbeitgeber schießt 236,91 Euro zu. Das entspricht dem Anteil, den er zahlen würde, wenn Lehmann bei der AOK versichert wäre.
Lehmann ist erst seit einigen Jahren privat versichert, doch er weiß, daß auch die PKV ihn nicht vor Beitragssteigerungen schützt. Ein Freund, der 1989 eine private Krankenversicherung mit Maximalschutz abgeschlossen hatte, hat ausgerechnet, daß sein Beitragssatz seither um 171 Prozent gestiegen ist.
Frau Lehman plus Kinder
Frau Lehmann, 43 Jahre alt, berechnet die DKV für ihren Krankheitsvollschutz 385,15 Euro. Sie will demnächst eine Halbtagstätigkeit annehmen und erwartet ein Einkommen von 1.500 Euro. Damit müßte sie in die gesetzliche Versicherung wechseln, die ihr rund 200 Euro in Rechnung stellen würde, wovon der Arbeitgeber die Hälfte tragen würde. Bis dahin zahlt Frau Lehmann den vollen PKV-Beitrag aus dem Familieneinkommen. Das gilt auch für die Beiträge der privat versicherten 10 und 13 Jahre alten Kinder in Höhe von jeweils 108,18 Euro. Unter dem Strich kostet die Lehmanns die Krankenversicherung damit 972,72 Euro im Monat, abzüglich des Arbeitgeberzuschusses von 236,91 bleiben immer noch 735,81 Euro aus dem Familieneinkommen zu zahlen.
Der Vergleich hinkt
Damit überweist Lehmann 381,56 Euro im Monat mehr als sein gesetzlich versicherter Freund Schmitz, der auf 354,25 Euro im Monat kommt. Allerdings hinkt der Vergleich: Lehmann muß keine Zuzahlungen beim Arzt oder Apotheker leisten, sein Arzt unterliegt keiner Budgetbeschränkung, etwa beim Verschreiben von Arzneimitteln (was wiederum höhere Belastungen für die PKV bedeutet). Auch bekommt er schneller Termine für Untersuchungen, die bei Schmitz schon einmal auf das nächste Quartal verschoben werden.
Für die vom Hausarzt empfohlene Röntgenaufnahme der Brust bekam Lehmann kürzlich binnen Tagen einen Termin beim Radiologen. Dafür stellte der Doktor anschließend den 2,3fachen Satz der Gebührenordnung in Rechnung: 37,54 Euro. Wäre Lehmann Kassenpatient, hätte der Doktor wohl nur mit 9,20 Euro (230 Punkten) rechnen können. Ähnlich der Vergleich für ein Langzeit-EKG: Während der Arzt für die Leistung beim Kassenpatienten 185 Punkte oder etwa 7,40 Euro erstattet bekommt, können dem Privatpatienten laut Gebührenordnung zwischen 23,31 Euro und 53,61 Euro in Rechnung gestellt werden.
Wird neu diskutiert: die Gebührenordnung
Die Koalition will die ärztliche Gebührenordnung nun verändern, was die PKV im Grunde begrüßt. Die Ärzte dagegen fürchten, daß die Gebührensätze an das niedrigere und ihrer Ansicht nach nicht auskömmliche Kassenniveau angepaßt werden, und protestieren dagegen.
Lehmann indes hat sich schon manches Mal gefragt, ob jede Behandlung, die der Arzt ihm und seine Kindern angedeihen ließ, notwendig war. Zudem fürchtet er neue Belastungen durch die Reform, etwa durch höhere Steuern, um so die Krankenversicherung der Kinder abzudecken. Zumindest dann, so heißt es in der Koalition, müßten auch die Kosten für privat versicherte Kinder aus Steuermitteln bezahlt werden. Lehmann würde das um 216,36 Euro entlasten. Auch dann fiele seine Monatsrechnung immer noch um 165,20 Euro höher aus als die von Schmitz.
Teure Privatversicherung - FAZ Vergleich blödsinnig
A. Ro-Nori (Steuerzahler)
- 14.04.2006, 16:01 Uhr
Immer schön solidarisch
Ben Hur (titopoli)
- 15.04.2006, 12:02 Uhr
Solidarisch?
harald schneider (asklepion)
- 17.04.2006, 12:18 Uhr
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