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Sonntag, 12. Februar 2012
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Kostenexplosion droht Regierung will Subvention für Hotels kappen

20.11.2009 ·  Demnächst soll auf Beherbergungsleistungen nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuersatz fällig werden. Doch was fällt darunter? Bier aus der Hotel-Minibar? Übernachtungen auf dem Campingplatz? Die Koalition versucht Grenzen zu ziehen. Sonst könnten die Kosten schnell auf vier Milliarden Euro steigen.

Von Manfred Schäfers
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Die schwarz-gelbe Koalition versucht, die geplante Steuervergünstigung für Hotels einzugrenzen. Unter den Finanzministern von Bund und Ländern ist die Sorge groß, dass die Ausfälle auf 4 Milliarden Euro steigen, wenn Nebenleistungen einbezogen werden. Im Gesetzentwurf sind Mindereinnahmen von 945 Millionen Euro eingeplant.

Vom nächsten Jahr an soll auf Beherbergungsleistungen nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuersatz fällig werden. Niedersachsen hat in internen Beratungen auf eine schärfere Gesetzesformulierung gedrungen, um die Ausfälle auf 650 Millionen Euro zu senken. Das Land schlug vor, „Restaurantleistungen und andere eigenständige marktfähige Leistungen wie Freizeitangebote“ auszuklammern.

Das Bundesfinanzministerium befürwortete dies grundsätzlich, lehnte aber den konkreten Vorschlag ab. Es regte an, Leistungen aufzuschließen, „die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind“.

„Wir werden mit Abgrenzungsproblemen überrannt“

In der Wirtschaft herrscht Verunsicherung. „Wir werden mit Abgrenzungsproblemen überrannt“, berichtete Brigitte Neugebauer vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf Nachfrage. „Viele wollen wissen, wie künftig das Brötchen, der Fernsehfilm und das Bier aus der Minibar eingestuft wird.“ Darüber hinaus wollten die Ferienhausvermieter und Campingplatzbetreiber ebenfalls den ermäßigten Mehrwertsteuersatz nutzen.

Die Reiseveranstalter sähen sich außerdem benachteiligt. „Wenn die Mehrwertsteuer auf die Übernachtung sinkt, aber die Hotels ihre Preise nicht senken, dann haben sie teurer eingekauft.“ Die Vorsteuer, die sie für die Leistung des Hotels beim Finanzamt geltend machen könnten, sei künftig geringer. „Sie befürchten, dass sie dies bei ihren geringen Margen nicht verkraften können“, sagte die Leiterin des Umsatzsteuerreferats.

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