Das neue Jahr ist noch jung, doch der Begriff "Praxisgebühr" dürfte schon jetzt zu den chancenreichen Anwärtern auf den Titel "Wort des Jahres" zählen. Eingeführt mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar, beherrscht die Gebühr seither die Schlagzeilen vor allem, aber nicht nur des Boulevards. Daß sich die tatsächliche Erregung der - vielleicht einsichtigen, vielleicht resignierten - Patienten über die Eintrittsgebühr von zehn Euro je Quartal beim Arzt und Zahnarzt durchaus in Grenzen hält, tut der öffentlichen Empörung keinen Abbruch.
Dabei gerät die Gebühr, die nur eines vieler Details zur Stabilisierung des bedrohlich schwankenden Krankenversicherungssystems ist, zur Chiffre für die gesamte Reform. Zehn Euro sind zehn Euro. Was eine Gebühr ist, versteht auch jeder. Sie ist plakativ und kann leicht instrumentalisiert werden. Sie eignet sich für Polemiken gegen die verantwortlichen Politiker und setzt diese unter Druck.
Schon debattieren die Politiker, die die Praxisgebühr im Sommer ins Werk gesetzt und Ende September beschlossen haben, über Änderungen. Ausnahmen für die Gebühr und Erleichterungen bei der Betriebsrente werden nicht die einzigen Punkte sein, in denen interessierte Kreise Nachbesserungsbedarf anmelden. Doch wäre jeder Schritt zur Verwässerung der komplexen Gesundheitsreform auch ein Schritt in Richtung ihres Scheiterns. Als gescheitert angesehen werden muß die Reform dann, wenn sie das wichtigste Ziel verfehlt, die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung zu drücken.
Dessen sollte sich die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bewußt sein, wenn sie nun anhebt, die Reform schon wieder zu reformieren. Das sollten auch jene Abgeordnete beachten, welche, die Äpfel der gesetzlichen Versicherung mit den Birnen staatlicher Beihilfe vergleichend, populistisch die angebliche Besserstellung von Beamten und Abgeordneten bei der Praxisgebühr beklagten und "subito" Abhilfe verlangten. Sie erhöhen nur die Verunsicherung der Versicherten.
Die Union versucht, aus dem gesundheitspolitischen Krawall politisches Kapital zu schlagen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers verlangt mehr oder weniger offen den Rückritt der zuständigen Ministerin. Dabei haben Rüttgers' Parteifreunde in Berlin den Kompromiß mit ausgehandelt und die allgemeine Gebühr gegen den Willen Schmidts durchgedrückt. Der sonst so wortstarke Horst Seehofer, Vizechef der CSU und Top-Sozialpolitiker der Unionsfraktion, wird schon wissen, weshalb er in bedeutungsschwangeres Schweigen versunken ist. So betrachtet, darf eigentlich nur der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle, dessen Fraktion die Reform abgelehnt hatte, den Rücktritt Schmidts fordern. Allerdings haben der Gesundheitsreform im Bundesrat auch Länder zugestimmt, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist.
Ein Teil des Unmuts der Patienten und Ärzte dürfte sich legen, wenn sich das neue Zuzahlungsregiment erst eingespielt hat. Im Grunde sind die Anweisungen klar. Doch ein hochdifferenziertes System wie das deutsche Sozialversicherungssystem hat seine eigenen Regeln - und vor allem Ausnahmen davon. Die, obwohl an Zahl gering, sorgen für Verwirrung und Klarstellungsbedarf. Den kann das Ministerium nicht alleine liefern. Wann ein Patient zum Beispiel "chronisch krank" ist, definieren Ärzte und Krankenkassen. Solange die sich nicht festgelegt haben, bleibt die Unsicherheit, ob die Kasse noch oder schon nicht mehr für dessen Transport per Taxi zahlt.
Doch auch wenn solche Fälle geklärt sind, bleibt vieles an der Reform kritikwürdig, vor allem eben die Tatsache, daß Wettbewerbselemente nur ansatzweise in die Beziehungen zwischen Ärzten, Kliniken, Kassen und Arzneiverkäufern implantiert wurden. Ob und wie sich diese bewähren, wird man frühestens in einigen Monaten sehen können. Schneller wirken die Zuzahlungen der Versicherten. Das werden vor allem die Kassen an ihren sinkenden Ausgaben feststellen.
In einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft sind Eigenbeteiligungen auch im Sozialsystem erwünscht und notwendig. Denn sie können Verhalten steuern, indem sie den pädagogisch wertvollen Zusammenhang zwischen Geld und medizinischer Behandlung herstellen. So lernen die deutschen Patienten jetzt die Lektion, daß die Inanspruchnahme ärztlicher Leistung nur dem Anschein nach kostenfrei ist.
Die Ärzte dagegen würden diese Fiktion gerne erhalten. Ihr Manna fällt aus dem Krankenkassen-Himmel. Keine schmutzige Zehn-Euro-Note soll das keimfreie Arzt-Patienten-Verhältnis belasten. Ärzte seien Heiler und Helfer, keine Kassierer, bringt der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ein steter Mahner wider die "Ökonomisierung des Gesundheitssystems", die Kritik auf den Punkt. Die Bürokratie durch das ungewohnte Inkasso, Kassenhaltung und Mahnverfahren sind dabei letztlich nur ein Nebenaspekt. Auch das Sicherheitsrisiko bei erhöhten Bargeldbeständen in ärztlichen Praxen bleibt angesichts von E-Cash und Kartenzahlung überschaubar.
Gegen die Praxisgebühr lassen sich viele Einwände vortragen. Der entscheidende aber ist wohl der, daß sie so, wie sie ausgestaltet ist, eine Lenkungsfunktion nur ansatzweise entfalten kann. Sie ist und bleibt vor allem ein milliardenschweres Finanzierungsinstrument für die gesetzlichen Krankenkassen. Doch gerade deshalb bleibt sie so lange unverzichtbar, bis sich der Gesetzgeber zu einer Reform des Gesundheitswesens durchgerungen hat, die diesen Namen verdient: eine Reform, die Wettbewerb im System und die eigenständige Entscheidung des Patienten höher bewertet als kollektive Vorgaben.
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