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Koalitionsverhandlungen Gebühren für Müll könnten steigen

22.10.2009 ·  Union und FDP überlegen, kommunale Unternehmen künftig genauso zu besteuern wie private Anbieter. Den Bürgern drohen dadurch höhere Gebühren für die Müll-Entsorgung. Geprüft wird auch, Übernachtungen und Restaurantbesuche dem geringen Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen.

Von Manfred Schäfers
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Union und FDP erwägen, die öffentliche Abfallentsorgung künftig der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Die FDP hat dies vorgeschlagen. Sie will öffentliche wie private Unternehmen besteuern, um die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen. Die Kommunen protestieren, sie warnen vor steigenden Gebühren. Die Mehrwertsteuer auf die Hausmüllentsorgung und die Abwasserentsorgung zöge eine Mehrbelastung in Milliardenhöhe nach sich, warnte der Deutschen Städtetag. „Würde hier eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt, müssten die Bürgerinnen und Bürger mit deutlich höheren Müll- und Abwassergebühren rechnen“, betonte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

Die privaten Entsorger verweisen darauf, dass Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union sei, in dem private Unternehmen steuerlich schlechter als öffentliche gestellt würden. Die Abschaffung der Diskriminierung sei überfällig. „Die privaten Entsorger in Deutschland sind bereit, sicherzustellen, dass die Einführung der Umsatzsteuergleichbehandlung nicht zu Gebührenerhöhungen für die Bürger führt“, versprach der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft, Peter Kurth.

Wie aus der FDP zu hören ist, soll die diskutierte Mehrwertsteuerpflicht öffentlicher Betriebe nicht für Abwasser oder gar Wasser gelten, sondern zunächst nur für Abfall. Auch denke man nicht an den Regelsteuersatz, sondern an den reduzierten Umsatzsteuersatz. Die genannte Zahl von 4 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen sei ebenfalls vollkommen haltlos. Die steuerlichen Mehreinnahmen seien kaum der Rede wert. Auch zerstreuten Union und FDP Befürchtungen, die Gebühren für Müll- und Abwasserentsorgung könnten steigen. „Es wird definitiv keine Gebührenerhöhung geben“, verlautete am Donnerstag in Berlin aus Verhandlungskreisen. „Die Aufregung ist künstlich und völlig unangebracht.“

CDU, CSU und FDP prüfen unterdessen nach wie vor ernsthaft, Übernachtungen und Restaurantbesuche dem geringen Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen. Die FDP fordert, dass der Mehrwertsteuersatz zumindest für das Gaststättengewerbe auf 7 Prozent gesenkt wird. Die CSU will auch Hotels in den Ausnahmenkatalog einbeziehen. CSU und FDP haben im Wahlkampf versprochen, Übernachtungen und Restaurantbesuche künftig nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu belasten. Bisher ist der Normalsatz von 19 Prozent fällig.

Ein derartiges Steuergeschenk für Hotelbesitzer und Gastronomen kostet den Fiskus bis zu knapp 5 Milliarden Euro im Jahr. Auf den Bund entfällt davon gut die Hälfte, aber auch Länder und Kommunen müssen dann mit Ausfällen rechnen. Bis zum Jahr 2013 würden sich die Mindereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden auf gut 13 Milliarden Euro summieren, beim Bund allein wären es gut 7 Milliarden. Das haben Berechnungen ergeben, die den Verhandlungen zugrundeliegen. Die Ausfälle, die eine solche Ausweitung des Ausnahmenkatalogs nach sich ziehen, erschweren die Konsolidierung des Bundeshaushalts wie die Finanzierung einer allgemeinen Steuersenkung.

Von Preissenkungen ist keine Rede

CDU, CSU und FDP haben daher auch drei kleinere Varianten durchrechnen lassen: Die Ausnahme für Speisen und Getränke in Gaststätten, für das Essen im Restaurant und für Hotels. Das Komplettangebot für die Gaststätten kostet den Fiskus etwa 3,7 Milliarden Euro im Jahr, bis 2010 etwa 10,5 Milliarden Euro. Der Steuernachlass nur für Speisen belastet die öffentlichen Haushalte mit 2,2 Milliarden Euro im Jahr und bis 2013 mit insgesamt mehr als 6 Milliarden Euro. Die Beschränkung auf die Hotels würde mit 1 Milliarde Euro im Jahr und über die gesamte Legislaturperiode mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat vor der Bundestagswahl intensiv für eine geringere Belastung geworben. Doch von Preissenkungen war nie die Rede.

Union und FDP planen zudem eine Kommission, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuer befassen soll. In der Besteuerung von Postdienstleistungen sollen Ungleichgewichte beseitigt werden. Für die Deutsche Post AG sind normale Briefe und leichtere Päckchen von der Mehrwertsteuer befreit, für ihre Wettbewerber nicht.

Sofern es finanzierbar ist, ist zudem verabredet worden, krisenverschärfende Elemente der Unternehmensbesteuerung zu mildern. Verluste sollen stärker berücksichtigt werden (beim Kauf von Unternehmen, der Umstrukturierung im Konzern und bei stillen Reserven). Die Zinsschranke soll entschärft werden, so dass Zinsaufwendungen wieder stärker von der Steuer abgezogen werden können. Die Hinzurechnung von Mieten in der Gewerbesteuer will man von 65 auf 50 Prozent senken. Eine Klausel in der Grunderwerbsteuer soll Umstrukturierungen im Konzern erleichtern. Nicht zuletzt sollen die privaten Steuerberatungskosten wieder steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Finanzlage es zulässt. Da dies - anders als die Ausnahmen für Hotels und Gaststätten - nur relativ geringe Steuerausfälle verursacht, wird damit gerechnet, dass diese Punkte im Koalitionsvertrag stehen werden.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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