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Koalitionsgespräche Schwarz-rote Streichliste trifft alle

09.11.2005 ·  Die Kürzungspläne von Union und SPD addieren sich nach F.A.Z.-Informationen auf gut 11 Milliarden Euro im ersten Jahr der vollen Wirkung. Der Sparerfreibetrag wird gekürzt, die Eigenheimzulage ganz gestrichen, die Entfernungspauschale für die ersten Kilometer entfällt.

Von Manfred Schäfers, Berlin
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Auf die Steuerzahler kommen gravierende Belastungen zu.

So soll der Sparerfreibetrag von 1.370 Euro auf 750 Euro (Verheiratete das Doppelte) gekürzt werden. Auch soll die Steuerfreiheit von Auslandszuschläge entfallen, ein Arbeitszimmer nur noch anerkannt werden, wenn es Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, und die Pendlerpauschale für die ersten zwanzig Entfernungskilometer komplett gestrichen werden. Zum Ausgleich ist geplant, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.100 Euro aufzustocken. Auf diese Maßnahmen haben sich die Finanzpolitiker von Union und SPD verständigt.

Koalitionsrunde soll schon zugestimmt haben

Ihre Kürzungspläne zum Abbau von Ausnahmen und Steuervergünstigungen addieren sich auf gut 11 Milliarden Euro im ersten Jahr der vollen Wirkung. Bis auf die Abschaffung der Eigenheimzulage, die schon zum Jahresbeginn kommen soll und auf lange Sicht mit Abstand die größte Entlastung für die öffentlichen Haushalte bringen würde, wirken sich die meisten Maßnahmen erst in den Jahren 2007 und folgende aus.

Erst zum 1. Januar 2008 sollen private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig werden. Bisher sind sie steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr beziehungsweise zehn Jahre gehalten wurden. Hier wird mit Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro im Jahr auf längere Sicht gerechnet. Den Vorschlägen der Finanzpolitiker soll mittlerweile die Koalitionsrunde zugestimmt haben.

1,6 Milliarden Euro weniger für die Arbeitnehmer

Neben der Senkung des Sparerfreibetrags werden viele Arbeitnehmer von der neuen Regel für die Fahrtkosten berührt sein. Bisher konnten sie 30 Cent für jeden Entfernungskilometer und Arbeitstag ansetzen. Künftig soll dies nur vom 21. Kilometer an möglich sein.

Zum Ausgleich wird zwar der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht, der kleinere mit der Arbeit verbundene Kosten abdecken soll. Aber die Kombination beider Maßnahmen reicht nicht aus, um Mehrbelastungen von Arbeitnehmern zu verhindern. So rechnet man mit Mehreinnahmen für den Staat von gut 1,6 Milliarden Euro.

Auch Unternehmen getroffen

Zu dem Paket gehören das Ende der schnellen Abschreibung für Mietwohnungen, die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten und der Wegfall der Abzugsmöglichkeiten für Schulgeldzahlungen an Privatschulen.

Die Unternehmen treffen die Änderung der Vorratsbewertungsvorschriften, die Abschaffung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und die Beseitigung der Steuerfreiheit für Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen. Geplant ist auch das Streichen der Freibeträge für Abfindungen bei Entlassungen, für Heirats- und Geburtshilfen und für Bergmannsprämien.

Nachtzuschläge in der Diskussion

Zu den noch offenen Punkten gehörten zuletzt eine höhere Besteuerung von Dienstwagen, die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Geschenken, die nochmalige Kürzung der Abzugsmöglichkeit von Bewirtungsaufwendungen sowie die Beendigung von Arbeitnehmerzulage und Wohnungsbauprämie. Auch wird erwogen, die Gewinnermittlung für Landwirte nach Durchschnittssätzen zu beenden.

Wie weiter zu erfahren war, wird auch über eine Besteuerung mancher Sonntags- und Nachtzuschläge erneut diskutiert. Bisher sind sie steuerfrei, wenn die Stundenlöhne nicht höher als 50 Euro sind. Erwogen wird nun, auf 25 Euro zu gehen. So könnten Krankenschwestern weiterhin in den Genuß der steuerfreien Zuschläge kommen.

Steuersparmodelle vor einem schnellen Aus

Unterdessen stehen bestimmte Steuersparmodelle vor einem schnellen Aus. Ein Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung soll das Kabinett im Umlaufverfahren beschließen. Bei Steuerstundungsmodellen sollen die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können. Diese Maßnahme war auf dem sogenannten Job-Gipfel verabredet worden. Dies soll dem Staat bis zu 3 Milliarden Euro bringen.

Die designierte Kanzlerin Angela Merkel soll vor der Unionsfraktion gesagt haben, ohne Senkung der Lohnzusatzkosten gebe es keinen Koalitionsvertrag. Eine Mehrwertsteuererhöhung um mehr als 2 Prozentpunkte nannten indessen Wirtschaftspolitiker der Union nicht akzeptabel. Zuvor war über eine Anhebung um 3 Punkte auf 19 Prozent spekuliert worden. SPD-Politiker mahnten in diesem Zusammenhang, zur sozialen Symmetrie gehöre ein höherer Spitzensteuersatz für Besserverdiener. Dafür ist zuletzt eine Grenze von 130.000 Euro für Ledige (260.000 Euro für Ehepaare) im Gespräch. Dies könnte zu Mehreinnahmen des Fiskus von 1,9 Milliarden Euro führen.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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