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Koalition und Union einig Durchbruch bei Rentensteuer: Erträge zur Hälfte besteuert

27.05.2004 ·  Erträge von Lebensversicherungen bei Neuverträgen von 2005 an werden zur Hälfte besteuert, wenn die Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nach dem 60. Lebensjahres ausgezahlt wird.

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Die Besteuerung der Alterseinkünfte kann wie geplant von 2005 an neu geregelt werden. Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat einigte sich am Mittwoch abend in Berlin mehrheitlich auf einen Kompromiß zur künftigen steuerlichen Behandlung von Kapitallebensversicherungen.

Nach der Einigung von Koalition und Union über diesen besonders umstrittenen Punkt kann das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Es sieht im Kern eine steigende Entlastung der Arbeitnehmer bei Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vor. Dafür müssen mehr Rentner Steuern zahlen.

Zusätzliche Steuerausfälle für Eichel

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, daß das sogenannte Steuerprivileg von Lebensversicherungen bei Neuverträgen von 2005 an zwar wie geplant wegfällt. Auf Druck der Union sollen aber Erträge nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird.

Bisher sind Erträge einer Lebensversicherung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei. Rot-Grün wollte diese Steuerbefreiung abschaffen und lediglich die steigende Steuerlast bei Auszahlung der Versicherungsleistungen mildern. Die Union stoppte das Gesetz in dem von ihr dominierten Bundesrat. Versicherer hatten sich vehement gegen den Wegfall gewehrt. Das Finanzministerium ließ offen, welche zusätzlichen Steuerausfälle für den Staat durch das jetzt vereinbarte Halbeinkünfteverfahren entstehen.

Kernelemente unumstritten

Die anderen Streitthemen wie die steuerliche Förderung von Betriebsrenten, eine mögliche Doppelbesteuerung sowie einfachere Verfahren hätten zuletzt keine so große Rolle mehr gespielt, hieß es in Koalitionskreisen.

Die Kernelemente des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes waren zwischen Regierung und Opposition ohnehin nicht umstritten. Dies betrifft die schrittweise stärkere Besteuerung der gesetzlichen Rente. Im Gegenzug werden Arbeitnehmer bei Beiträgen zur Rente zunehmend entlastet.

Diese Umstellung von 2005 an hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Mehrzahl der heutigen Ruheständler ist von der Neuregelung nicht betroffen. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn der Einigungsvorschlag der Vermittler auch von Bundestag und Bundesrat noch abschließend gebilligt wird.

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Von Heike Göbel

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