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Klimapaket EU-Staaten gehen auf die Industrie zu

13.12.2008 ·  Beim EU-Gipfeltreffen zum Klimaschutz wurde eine Kompromisslösung erarbeitet: Die Industrie wird verschont, dafür müssen die Stromerzeuger künftig für Zertifikate bezahlen. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel und Konrad Mrusek, Berlin
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Die deutsche Industrie kann aufatmen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) einigten sich am Freitag auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel auf weitgehende Ausnahmen für die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen. Zwar ändert sich an den Zielen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen nichts. Bis zu 90 Prozent der Unternehmen müssen aber voraussichtlich nicht für die Zuteilung der Emissionsrechte zahlen.

Die EU-Kommission wollte den Anteil der zu versteigernden Zertifikate vom Jahr 2013 an schrittweise von 20 auf 100 Prozent steigern. Keine Ausnahmen soll es für die deutschen Stromerzeuger geben. Sie sollen von 2013 an für alle Emissionsrechte zahlen. Wirtschaftlich schwächere und stark von Kohle abhängige EU-Staaten erhalten indes auch für die Stromerzeuger Ausnahmen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) verteidigte das Klimapaket gegen Kritiker aus Umweltorganisationen: „Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist ein klimaschutz- und industriepolitisch gutes Ergebnis erzielt worden.“

20-20-20: Mit dem Paket will die EU zwei der im März 2007 vereinbarten 20-Prozent-Ziele erreichen. Bis zum Jahr 2020 will sie zum einen ihre Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, verglichen mit dem Jahr 1990, verringern und zum anderen den Anteil von erneuerbaren Energien auf 20 Prozent erhöhen. Für das dritte Ziel, 20 Prozent Energie einzusparen, will die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitere Beschlüsse fassen.

Emissionshandel: Zentrales Element für die Verringerung des Ausstoßes ist der Handel mit Emissionszertifikaten. Jedes Zertifikat steht für eine bestimmte Menge Treibhausgas. Ein Unternehmen darf nicht mehr ausstoßen, als es Zertifikate besitzt. Genügen diese nicht, muss es entweder in neue Technik investieren, um den Ausstoß zu senken, oder Zertifikate von anderen Unternehmen kaufen. Ansonsten muss es Strafen zahlen.

Die EU kann so garantieren, dass sie ihr Reduktionsziel genau erreicht. Schon heute steht fest, dass es in der EU 1720 Millionen Zertifikate im Jahr 2020 geben wird, also 21 Prozent weniger als 2005. Um das 20-Prozent-Ziel zu erreichen, müssen die EU-Staaten zudem außerhalb des Emissionshandelssystems den Ausstoß von Gebäuden oder in der Landwirtschaft verringern. Deutschland hat im Jahr 2007 insgesamt 840 Millionen Tonnen Treibhausgas an die Umwelt abgegeben, 490 Millionen Tonnen in Wirtschaftszweigen, die künftig vom Emissionshandel umfasst werden. Davon entfallen drei Viertel auf die Stromerzeuger.

Industrie: Die produzierende Industrie, die rund 130 Millionen Tonnen Treibhausgas im Jahr emittiert, wird vollkommen in den Handel einbezogen. Sie muss aber nicht wie von der Kommission geplant von 2020 an alle Zertifikate ersteigern, sondern ihr wird ein großer Teil unentgeltlich zugeteilt. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, sollen höchstens 70 Prozent der Emissionsrechte versteigert werden. Bis zu 90 Prozent der Industrieunternehmen in Europa können sich Hoffnung darauf machen, alle Emissionsrechte unentgeltlich zu erhalten. Das sind all die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deren Kosten durch die Versteigerung steigen würden.

Welche Industriezweige genau von der Versteigerung ausgenommen werden, soll die EU Ende 2009 festlegen - also nach der Klimaschutzkonferenz von Kopenhagen, auf der die Staaten der Welt ein Nachfolgeabkommen für das 2012 endende Kyoto-Protokoll festlegen wollen.

Stromerzeuger: Die Strombranche muss von 2013 an vollständig für die Zuteilung ihrer Zertifikate zahlen. Damit reagiert die EU darauf, dass den Stromerzeugern bisher die Zertifikate kostenlos zugeteilt wurden, sie aber dennoch ihre Preise erhöhten. Allein in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 haben die Stromkonzerne so Zusatzgewinne in Milliardenhöhe erzielt.

Für die bestehenden Anlagen in vielen neuen EU-Staaten, allen voran Polen, gelten andere Regeln. Sie können 2013 zunächst noch 70 Prozent der Zertifikate unentgeltlich an ihre Stromerzeuger verteilen. Bis 2020 soll der Anteil dann auf null sinken. Polen und andere neue EU-Staaten hatten argumentiert, dass ihre Wirtschaft sonst überfordert würde, da sie viel Strom aus Kohle gewinnen und entsprechend viele Zertifikate kaufen müssten.

Bau neuer Kraftwerke: Zwischen 2013 und 2016 sollen die Staaten Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate benutzen können, um den Bau effizienter Kraftwerke zu subventionieren. Diese können bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Investitionen in Drittstaaten: Die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen können auch künftig einen Großteil ihrer Verpflichtungen in Entwicklungsländern erfüllen. Sie können in Projekte investieren und sich die damit erzielte Verringerung der Treibhausgasemissionen anrechnen lassen. Das stößt bei Umweltorganisationen auf scharfe Kritik, weil sich die Einsparungen in den Entwicklungsländern häufig nicht verifizieren lassen.

Solidarität: Um die Lasten für ökonomisch schwächere Staaten zu mildern, sollen die reicheren EU-Staaten insgesamt 12 Prozent der ihnen zustehenden Emissionszertifikate abgeben. Diese sollen vor allem an die zehn osteuropäischen Mitgliedstaaten verteilt werden. Aber auch alte Staaten wie Italien oder Belgien profitieren davon.

CCS: Die EU-Staaten einigten sich zudem darauf, bis zu zwölf Versuchsprojekte zur Kohlendioxidabscheidung und -lagerung (Carbon Capture and Storage, CCS) zu fördern.

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