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Kirchhof-Papier Steuersenkung gleicht Subventionsabbau aus

28.08.2005 ·  Er will alle Befreiungen streichen, dafür aber eine „Vereinfachungspauschale“ von 2000 Euro im Jahr einräumen: Radikalreformer Kirchhof präsentiert in einem Papier, das der F.A.Z. vorliegt, die 418 Steuersubventionen, die er abschaffen möchte.

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Der designierte Bundesfinanzminister von Kanzlerkandidatin Angela Merkel (CDU) würde mit der von ihm geplanten Abschaffung von 418 „Ausnahmetatbeständen“ im geltenden Einkommensteuerrecht praktisch sämtliche Bevölkerungsgruppen treffen. Das ergibt sich aus einem Papier von Kirchhofs „Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch“, welches das Heidelberger Universitätsprojekt am Wochenende dieser Zeitung übermittelt hat.

„Die Begünstigungstatbestände wirken so in die Breite“, schreiben darin die Forscher und Praktiker aus Finanzverwaltung und Justiz, „daß ein Wegfall dieser Ausnahmen der Allgemeinheit der Steuerpflichtigen durch Senkung des Steuersatzes belastungs- und aufkommensneutral zurückgegeben werden kann.“ Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß hatte noch am Sonntag Kirchhof aufgefordert, eine vollständige Liste über den geplanten Abbau der Steuersubventionen vorzulegen. „Professor Kirchhof verheimlicht bis heute, wie er sein sogenanntes Radikalmodell finanzieren will“, sagte Poß.

Die „dicken Brocken“

Die Streichliste Kirchhofs stützt sich teilweise auf den Subventionsbericht der Bundesregierung von 2003 sowie einen Vorstoß der Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch (CDU) aus demselben Jahr, durch den einige Vergünstigungen verringert wurden. Dennoch sei die eigene Liste „ohne Vorbild“, schreibt die Heidelberger Forschungsstelle. Eine weitere Zählung, die auch die von der Verwaltungspraxis gewährten Vergünstigungen mitzählen werde, könne die bisherige Zahl von 418 Ausnahmetatbeständen sogar noch erhöhen. „Im Ergebnis sind die Bevorzugungen und Lenkungen so breit gestreut, daß jeder Steuerpflichtige begünstigt ist - er aber oft nicht ahnt, daß andere mehr Begünstigungen in Anspruch nehmen, so daß die vermeintliche Gunst eine versteckte Last ist.“

Kirchhofs Visionen

Bekannt waren bislang vor allem die „dicken Brocken“ des Kirchhofschen Privilegien-Abbauprogramms - also die umstrittene Streichung von Pendlerpauschale, Eigenheimzulage und der Steuerfreiheit von Nacht- und Sonntagsarbeitszuschlägen. Alle Steuerpflichtigen würden zudem bislang im Bereich der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ begünstigt, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Finanzierungsinstrumente zur Senkung der Steuersätze“.

2000 Euro „Vereinfachungspauschale“

Auch sonst habe der Gesetzgeber bei seinen Begünstigungen kaum eine Personengruppe ausgelassen. Sonderregelungen für Bergleute hat das Heidelberger Forscherteam etwa im „Gesetz über Bergmannsprämien“ aufgespürt. Reeder profitieren von der Tonnagebesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz, bei der die Abgabe nicht nach dem Gewinn des Unternehmens, sondern nach dem Gewicht der Schiffslast bemessen wird. Die Geld- und Sachbezüge von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden sind ganz von der Steuer befreit; anderenfalls müßte der Staat sie allerdings wohl auch erhöhen.

Sondervorschriften für Parteien und Politiker finden sich in Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz gleich zuhauf. Aktionäre und Immobilieneigentümer müssen Verkaufsgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht mehr mit dem Fiskus teilen. Arbeitnehmern will Kirchhof in ihrer Gesamtheit Befreiungen und Vereinfachungsregelungen - etwa bei Umzügen oder der Überlassung von Berufsbekleidungen - streichen, dafür aber eine „Vereinfachungspauschale“ von 2000 Euro im Jahr einräumen. Unternehmer sollen nicht mehr die degressive, sondern nur noch die lineare Abschreibung nutzen können.

Kirchhof greift Lenkungsnormen an

Diese Liste umfasse aber auch „Exoten“, gesteht die Arbeitsgruppe ein - so die „Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken“. Ausnahmetatbestände sind ferner für Land- und Forstwirte von Vorteil, beispielsweise eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und eine besondere Bodengewinnversteuerung. Vermieter finden schließlich spezielle Erleichterungen im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und der Einkommensteuerdurchführungsverordnung.

Kirchhof greift besonders Lenkungsnormen an, die Bürger „in die ökonomische Unvernunft leiten“ - zum Beispiel bei der Förderung von Hollywood-Filmen, Schiffen, Windrädern und Solaranlagen. Er räumt aber auch ein, daß manche der 418 Vorschriften zeitlich begrenzt sind oder ohne jeden Anwendungsbereich - wie die Bestimmung, daß „Ehrensold“ nicht versteuert werden muß.

Quelle: jja. / F.A.Z., 29.08.2005, Nr. 200 / Seite 9
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