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Kinderzuschlag Was dem Staat die Kinder wert sind

 ·  Die Bundesregierung will den Bezug des Kinderzuschlags vereinfachen. Das Instrument gilt als bürokratisches Monster. Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Instrumente der Familienförderung.

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Die schwarz-rote Bundesregierung will den Bezug des Kinderzuschlags vereinfachen. Der Empfängerkreis solle von jetzt 124.000 Kindern auf 530.000 Kinder erweitert werden, sagte ein Sprecher von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Freitag in Berlin. Mit der Reform, deren Details derzeit noch zwischen den Ressorts für Familie und Arbeit abgestimmt werden, will die Bundesregierung der zunehmenden Kinderarmut begegnen.

Außerdem sollen Verfahren vereinfacht werden. Kein Wunder, gilt doch das Instrument, dass im Januar 2005 mit der Hartz-IV-Reform geschaffen wurde, selbst unter Verwaltungsexperten als bürokratisches Monster, das für Antragsteller kaum zu durchschauen ist. Von 242.000 geprüften Anträgen im vergangenen Jahr wurden nur 38.000 bewilligt. Das ist gerademal jeder sechste.

Der Staat verfügt mit dem Kindergeld und dem Sozialgeld über weitere Transferleistungen zur finanziellen Förderungen von Familien und Verhinderung von Kinderarmut. Für alle zusammen gibt er mehr als 30 Milliarden Euro im Jahr aus, wobei der Löwenanteil auf das Kindergeld entfällt. Die drei Instrumente unterscheiden sich durch die Leistungshöhe voneinander, vor allem aber auch durch den Kreis der Leistungsberechtigten:

Kindergeld: Das Kindergeld wird prinzipiell für alle Kinder in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Für die Abwicklung ist in den meisten Fällen die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelte Familienkasse zuständig, Beamte beispielsweise erhalten die Leistung jedoch über eigene Stellen. Ein Anspruch besteht von Geburt des Kindes an, die Überweisung erfolgt monatlich. Für das erste bis dritte Kind liegt die Höhe bei 154 Euro im Monat, für jedes weitere bei 179 Euro. Ist das Kind dann volljährig, entscheidet sein Einkommen. Derzeit verläuft die Grenze bei 7860 Euro im Jahr – liegen die Einkünfte darüber, erlischt der Anspruch und bereits geleistete Zahlung müssen zurückerstattet werden. Mit 25 Jahren ist dann definitiv für alle Schluss. Im Jahr 2006 hat allein die Familienkasse 29,65 Milliarden Euro ausbezahlt.

Kinderzuschlag: Mit der Hartz-IV-Reform wurde diese Leistung im Januar 2005 eingeführt. Sie richtet sich an Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt absichern können, nicht aber auch noch den ihrer Kinder. Diese Familien stünden besser da, wenn sie zur Existenzsicherung Arbeitslosengeld II beantragen würden. Um dies zu verhindern, kann ebenfalls bei der Familienkasse für Kinder bis 25 Jahre ein Zuschlag von maximal 140 Euro monatlich beantragt werden, der längstens drei Jahre lang gezahlt wird. Die Prüfung des Anspruchs sowie die Berechnung der Höhe gilt als hochkomplex. Anträge werden laut Behörde mangels Kenntnis oft auf Verdacht gestellt, wofür die Tatsache spricht, dass im vergangenen Jahr fünf von sechs abgelehnt wurden. Insgesamt wurden 2006 für mehr als 422 00 Kinder 138 Millionen Euro ausgezahlt.

Sozialgeld: Haben die Eltern dagegen kein oder nur ein sehr geringes Einkommen und beziehen Arbeitslosengeld II, dann kann für die Kinder im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) das Sozialgeld bezogen werden. Der Anspruch liegt seit dem 1. Juli dieses Jahres bei 208 Euro je Kind bis 14 Jahre. Bis 15 Jahre sind es 278 Euro und mit Vollendung des 15. Lebensjahres endet die Leistung. Im abgelaufenen Juli erhielten 1,35 Millionen Kinder Sozialgeld. Der Bund gab 2006 dafür mehr als 650 Millionen Euro für diese Leistung aus.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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