18.05.2007 · In den meisten Bundesländern werden Kindergärten direkt von der Kommune oder vom Land bezahlt. Das könnte auch anders gehen. Zum Beispiel mit der Zuteilung von Betreuungs-Gutscheinen an die Eltern. Ein Standpunkt von Friedrich Breyer.
Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, mit Bundesmitteln den Bau und den Unterhalt von Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige zu unterstützen. Lange wurde darüber gestritten, ob nur die Investitionskosten oder auch die Betriebskosten vom Bund gefördert werden sollten. Die jetzt verabschiedete Stiftungslösung erlaubt es dem Bund, beides zu fördern. Bis 2013 soll so der Versorgungsgrad auf 35 Prozent angehoben und dann allen Eltern von Kindern in dieser Altersgruppe ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes gegeben werden. Ein längst fälliges Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Paare oder ein gefährlicher planwirtschaftlicher Holzweg?
Die langjährigen Erfahrungen mit staatlich geförderten Kindergärten in Westdeutschland sollten skeptisch stimmen: Trotz eines fast hundertprozentigen Versorgungsgrades waren diese Plätze wegen ihrer rigiden Öffnungszeiten oftmals ungeeignet, die Eltern bei einer Berufstätigkeit zu unterstützen. Wer sein Kind erst um acht Uhr abgeben kann, aber schon vor zwölf Uhr wieder holen muss, kann dazwischen in der Regel nicht einmal einer Halbtagsarbeit nachgehen, geschweige denn die Flexibilität aufbringen, die in der modernen Berufswelt vielfach verlangt wird.
Zuschüsse an die Eltern - nicht an die Träger
Ursache für die starren Öffnungszeiten ist die Tatsache, dass in den meisten Bundesländern die Kindergärten die öffentlichen Mittel direkt von der Kommune oder vom Land erhalten und nur zum geringen Teil von den Eltern. Nach wie vor haben nur in wenigen Bundesländern die Eltern die Auswahl unter verschiedenen Einrichtungen oder gar verschiedenen Betreuungsformen. Aber nicht für jedes Kind und nicht für jedes berufstätige Elternpaar sind die gleichen Betreuungszeiten und -formen ideal. Warum soll man den Eltern nicht die Wahl lassen zwischen einer Tagesmutter, einem privat-gewerblichen "Kindergarten", einer Betreuung, die der Arbeitgeber organisiert, und einem kommunalen oder konfessionellen Kindergarten?
Um diese Auswahl jedoch zu ermöglichen, dürfen die staatlichen Zuschüsse nicht an die Träger der Kinderkrippen gehen, sondern man muss sie den Eltern selbst in die Hand geben und diese entscheiden lassen, für welche Betreuungsform sie das Geld ausgeben wollen. Das Zauberwort heißt "Gutschein". Hamburg und Berlin praktizieren dieses Modell bereits, und es zeigt sich, dass dadurch die Vielfalt des Angebotes auch zugunsten der Nachfrager stimuliert wird.
Besser als die Stiftungslösung
Die Zuteilung von Gutscheinen an die Eltern selbst hat einen weiteren Vorteil gegenüber einer direkten Finanzierung an die Träger der Kinderkrippe. Angenommen, der Versorgungsgrad von 35 Prozent reicht in einer Stadt nicht aus, weil hier 50 Prozent aller Eltern für ihr Kind einen Krippenplatz suchen. Dann bedeutet eine Subventionierung der Träger, dass die Hälfte der Eltern leer ausgehen - eine eklatante Ungerechtigkeit. Drückt man jedoch jedem Elternpaar einen Gutschein in die Hand, der für einen Teil der Betreuungskosten ausreicht, so sind alle gleich gut gestellt und können sich durch Aufstockung der Summe eine Betreuung nach ihren Präferenzen und Bedürfnissen "am Markt" besorgen. Die kaufkräftige Nachfrage der Eltern wird dann dafür sorgen, dass eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen angeboten wird, nicht zuletzt auch durch Tagesmütter. Übrigens entspricht dies genau dem "Erfolgsmodell" Frankreich, wo der Staat bei der Betreuung durch Tagesmütter 40 Prozent der Kosten übernimmt.
Die Gutscheinlösung hat also gegenüber der jetzt beschlossenen Stiftungslösung folgende Vorteile:
1.Sie fördert den Wettbewerb zwischen kommunalen, konfessionellen und privaten Trägern von Kinderkrippen und damit die Qualität der Leistung für die Familien.
2.Auch ohne Wettbewerb führt sie den Einrichtungen vor Augen, dass sie sich ihr Geld durch gute Leistungen jeden Tag neu verdienen müssen. Bleiben die Kinder aus, gibt es nichts.
3.Das Geld aus den Gutscheinen kommt auch bereits bestehenden Krippen zugute. Damit wird eine Benachteiligung der neuen Bundesländer, die bereits viel in Krippenplätze investiert haben, vermieden.
4.Ein Rechtsanspruch auf einen Gutschein und damit auf Hilfe bei der Finanzierung der Betreuung funktioniert, sobald der Finanzminister den ersten Euro lockermacht, und nicht erst im Jahr 2013. So wird Streit in der Koalition über die Höhe der Fördermittel vermieden.
5.Gutscheine führen zu einer Gleichbehandlung aller Familien, während die Finanzierung der Krippen einem Lotteriespiel gleicht, bei dem nur die Familien gewinnen, die einen Platz ergattern. Im Übrigen kann man den Wert eines Gutscheins auch sozial staffeln.
Noch ist es nicht zu spät für die Gutscheinlösung, denn noch hat der Bundestag nicht entschieden. Aber es wird höchste Zeit, diese einfache und gerechte Lösung in die Debatte einzubringen.
Ihre Rubrikwahl ist nett.
Marco Vogt (MarcoVogt)
- 18.05.2007, 12:01 Uhr
Das Zauberwort heißt Gutschein
Guido Linden (g-linden)
- 18.05.2007, 12:55 Uhr
Eine Variante fehlt noch...
Axel Leonhardt (ALeonhardt)
- 18.05.2007, 13:21 Uhr
Grundsätzlich gut
Andreas Heinzgen (Heinzgen)
- 18.05.2007, 13:27 Uhr
Sehr guter Vorschlag!
Bryan Hayes (bhayes)
- 18.05.2007, 13:41 Uhr
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