18.04.2007 · Darf man das einzige Krankenhaus am Ort eigentlich als 'Monopolisten' bezeichnen? Das Kartellrecht verbietet den Zusammenschluss zweier Kliniken, wenn eine marktbeherrschende Stellung hierdurch entsteht oder verstärkt wird. Die Bundesregierung sieht dabei den Aufbau privater Krankenhausketten gefährdet.
Von Andreas MihmDie Bundesregierung will privaten Klinikbetreibern den Aufbau von Krankenhausketten erleichtern. Dazu soll auch die Bildung regionaler Versorgungsschwerpunkte gehören, wie sie zuletzt am Einspruch des Kartellamtes gescheitert waren. Das hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, im Gespräch mit dieser Zeitung deutlich gemacht. Schröder ließ offen, ob dafür Kompetenzen des Bundeskartellamtes beschnitten werden könnten. Er regte an, über die Voraussetzungen für Klinikprivatisierungen auch auf der für Anfang Juni angesetzten Konferenz der Gesundheitsminister der Länder zu reden. Dort steht die Zukunft der Krankenhausplanung und -finanzierung auf der Tagesordnung.
In der vergangenen Woche hatte der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Krankenhauskonzern Rhön Klinikum AG den Erwerb zweier benachbarter Krankenhäuser in Franken untersagt und damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt (F.A.Z. vom 12. April). Rhön will dagegen Rechtsmittel einlegen. Schröder wollte das Urteil nicht direkt kommentieren. Inhaltlich distanzierte er sich davon. Das Kartellamt hatte seine Untersagung mit einer dann marktbeherrschenden Stellung von Rhön in der Region begründet.
Enge Marktabgrenzung
Schröder überzeugt eine solche Argumentation vor dem Hintergrund einer engen regionalen Marktabgrenzung grundsätzlich nicht. "Wenn man den Einzugsbereich sehr eng zieht, dann ist in vielen Landkreisen das häufig einzige Krankenhaus der Monopolversorger." Es wäre damit letztlich nicht verkäuflich. "Die Möglichkeit, private Anbieter in das Versorgungsgeschehen aufzunehmen, würde ein Privileg von Ballungsräumen und Stadtstaaten", sagte Schröder. Denn nur dort gebe es auf engem Raum viele Anbieter. "Zumindest den Bezug auf einen Landkreis halte ich für zu knapp bemessen", sagte Schröder. Wenn schon, dann hielte er eine weitergehende regionale Abgrenzung des relevanten Marktes für notwendig.
Der Staatssekretär wies darauf hin, dass auch private Krankenhausbetreiber an staatliche Auflagen gebunden seien. Dies gelte für die im Krankenhausbedarfsplan des Landes aufgenommenen Betten und Stationen, die ebenso vorgehalten werden müssten, wie eine Notfallversorgung sicherzustellen sei. Diese Belange müssten die Wettbewerbsbehörden und zuständigen Gerichte stärker berücksichtigen. Andere Bereiche des Gesundheitswesens seien deshalb ausdrücklich vom Kartellrecht ausgenommen. Über mögliche Verletzungen des Wettbewerbsrechtes - etwa bei Arznei- oder Heilmitteln - müssten die Sozialgerichte entscheiden.
Krankenhaus geschlossen
Schröder deutete an, dass er sich eine solche Zuständigkeit auch für Krankenhausfusionen vorstellen könne. "Aus meiner Sicht brauchen wir eine Entscheidungsfindung, die die gesamte Komplexität der gegebenen Rahmenbedingungen sicherstellt." Mit dem Kartellrecht allein könne man vielleicht versuchen, das Entstehen eines Monopols durch private Anbieter zu verhindern. "Aber das kann auch dazu führen, dass es dann gar keine Notfallversorgung mehr gibt, weil das dann nicht übernommene öffentliche Krankenhaus geschlossen wird." Eines der beiden Krankenhäuser, die Rhön übernehmen wollte, ist zwischenzeitlich vom zuständigen Landkreis aus Geldgründen geschlossen worden.
Schröder ist über Konzentrationstendenzen auf dem deutschen Klinikmarkt nicht beunruhigt. Auch wenn der Anteil privater Anbieter zugenommen habe - auf gut ein Viertel der 2100 Krankenhäuser - , sei die Pluralität der Träger nicht gefährdet. Krankenhäuser müssten heute stärker als früher die Investitionen verdienen, die sie benötigten. Private Anbieter seien dafür durch den Zugang zum Kapitalmarkt oft besser gerüstet als staatliche Häuser. Auch deshalb warnt er vor zu großen Restriktionen bei Übernahmen: "Man sollte Krankenhäusern nicht zur Unzeit die Chance nehmen, vielleicht auch durch einen Trägerwechsel in die eigene Zukunft investieren zu können."
Länder auf dem Rückzug
Tatsächlich ist die Investitionsfinanzierung durch die Länder immer stärker zurückgegangen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert den Investitionsstau auf 50 Milliarden Euro. Auch deshalb denken die Länder über eine Neuordnung der Klinikfinanzierung nach. Ihnen wäre eine Lösung am liebsten, bei der sie weiterhin bestimmen könnten, wo und welche Kliniken betrieben werden, aber die finanzielle Verantwortung für die Investitionen abgeben könnten.