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Kabinettsbeschluß Rentenformel außer Kraft gesetzt

08.02.2006 ·  Das Kabinett hat die Berechnungsformel für die Rente außer Kraft gesetzt. Damit soll der Koalitionsvertrag gerettet werden. Für die Rentner heißt das: Keine Kürzung in dieser Legislaturperiode. Die Beiträge für die künftigen Rentner steigen.

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Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf über die Verlängerung der aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2006 beschlossen. Damit soll verhindert werden, daß die Renten im Sommer wegen einer möglichen negativen Entwicklung der Rentenwerte gekürzt werden müssen.

Es gelte die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag, daß die Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Legislaturperiode nicht sinken, teilte das Sozialministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Anspruch auf stabile Altersbezüge

Ziel sei „die generationengerechte Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung“. Die Rentner hätten in den vergangenen Jahren hierzu bereits erhebliche Beiträge geleistet und in der jetzigen Situation Anspruch auf stabile Altersbezüge, hieß es.

Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mit Hilfe der Rentenanpassungsformel per Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt. Basis für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Ein Maßstab ist dabei auch die Entwicklung derjenigen Bruttolöhne und -gehälter, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Statt Rentenkürzung, Erhöhung der Beiträge

In diesem Jahr sei nicht auszuschließen, daß auf dieser Basis die zugrundeliegenden Rentenwerte zum 1. Juli abgesenkt und damit die Bruttorenten gekürzt werden müßten. Die maßgeblichen Daten zur Lohnentwicklung lägen zwar erst Ende März vor. Allerdings könne eine Absenkung der Rentenbezüge nicht per Verordnung verhindert werden. Da feststehe, daß die Lohnentwicklung keinen Raum für Rentensteigerungen bieten werde, könne die unveränderte Fortgeltung der bestehenden Rentenwerte frühzeitig gesetzlich fixiert werden.

Zum Renten-Maßnahmepaket gehöre darüber hinaus die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge auf 19,9 Prozent vom Jahr 2007 an bei gleichzeitigem Stopp der bisherigen Dynamik von Bundeszuschüssen an die Rentenversicherung. Zudem werde es in Zukunft geringere Rentensteigerungen geben, allerdings nicht vor 2010. Hinzu komme die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre ab 2012, verbunden mit einer „Initiative 50plus“ zur Verbesserung der Chancen älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt.

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Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 12 25

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