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Kabinettsbeschluss geplant Regierung will Bürger von Bürokratie entlasten

27.01.2010 ·  Künftig sollen bei jeder neuen Regelung des Bundes die Kosten für deren Umsetzung beschrieben und beziffert werden. Das will das Kabinett am Mittwoch beschließen. Der zuständige Staatsminister, Eckart von Klaeden, sagte der F.A.Z., die Regierung zünde die zweite Stufe beim Bürokratieabbau.

Von Andreas Mihm
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Die Bundesregierung weitet ihre Aktivitäten zum Bürokratieabbau aus. Künftig sollen nicht nur die vom Gesetzgeber ausgelösten Informationskosten der Wirtschaft berechnet und verringert werden, sondern bei jeder neuen Regelung des Bundes die Kosten für deren Umsetzung beschrieben und möglichst beziffert werden. Das will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen. Es setzt damit eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag um. Dabei geht es um Milliardenbeträge.

„Die Bundesregierung zündet die zweite Stufe beim Bürokratieabbau“, sagte der in der Regierung federführend für Bürokratieabbau zuständige Staatsminister im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU), der F.A.Z. am Dienstag. Ziel sei ein besseres Recht für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. „Wir werden bei neuen Regelungen den gesamten Aufwand messen, um Vereinfachungsmöglichkeiten offenzulegen und nur notwendigen zusätzlichen Aufwand entstehen zu lassen.“ Letztlich komme es für die Bürger auf den gesamten Aufwand an.

Modellprojekte von Ländern und Kommunen

Mit Hilfe des Statistischen Bundesamtes sollen nun bis zur Jahresmitte bestehende Verfahren weiterentwickelt werden, um diesen Aufwand zu messen. In Modellprojekten von Ländern und Kommunen sollten diese dann erprobt werden. Schon von der Offenlegung dieser Verwaltungskosten erhofft sich die Regierung einen heilsamen Druck zur Selbstdisziplinierung. „Insgesamt ist im Mittel eine Nettoentlastung von 25 Prozent zu erzielen“, zitierte Klaeden die Vorgabe aus den „Eckpunkten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“.

„Gerade Existenzgründer sind mit einem Wust von Auflagen und Bürokratie belastet, die müssen entlastet werden“, nannte Klaeden ein Beispiel. Andere Verwaltungsbereiche, in denen die Bürokratiekosten vordringlich überprüft und gesenkt werden sollen, sind bereits im Koalitionsvertrag erwähnt: Planungs- und Baurecht, Steuererklärungen, Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht, Betriebliche Beauftragte. Im Sozialbereich will die Regierung die Formularflut eindämmen, etwa bei Anträgen für Leistungen Pflegebedürftiger oder chronisch Kranker, für Familien und Alleinerziehende.

Bis Mai sollen die Ressorts neue Vorschläge vorlegen

Das Abbauziel von 25 Prozent spielte schon in der vergangenen Wahlperiode eine Rolle, als begonnen wurde, die Informationspflichten zu kürzen. Die damit für die Unternehmen verbundenen Kosten sollen bis Ende nächsten Jahres gegenüber 2006 um 25 Prozent sinken. Das ist ein Nettoziel; auch von der Regierung ausgelöste neue Informationspflichten und Kosten müssen ausgeglichen werden.

Nach Zählung der Regierung und des von ihr eingesetzten Normenkontrollrates gab es 2009 bundesweit 9199 Informationspflichten für die Wirtschaft, die im Jahr Kosten von knapp 48 Milliarden Euro auslösten. Sie sollen um ein Viertel, also 12 Milliarden Euro, reduziert werden. Laut Regierung war 2009 mit 6,6 Milliarden Euro bereits die Hälfte erreicht. Bis Mai sollen die Ressorts nun neue Vorschläge für den Abbau bestehender Informationspflichten und -kosten vorlegen.

Weil die EU etwa die Hälfte der nationalen Informationspflichten auslöst, will die Bundesregierung den Druck auf Brüssel erhöhen, weniger oder einfachere Regelungen zu erlassen. „Dem Bürger ist es völlig egal, ob es EU- oder Bundesrecht ist, er sieht die Belastung“, sagte Klaeden. Deshalb will sie die Rechte der „Stoiber-Kommission“, die in Brüssel für Bürokratieabbau eingesetzt wurde, nach dem Vorbild des deutschen Normenkontrollrates (NKR) ausweiten. Der bewertet alle Gesetzentwürfe der Regierung auf die darin enthaltenen Bürokratiekosten. Gesetzentwürfe, die aus dem Bundestag oder vom Bundesrat eingebracht werden, werden bislang nicht von dem Rat geprüft. Geht es nach der Koalition, soll er mehr Befugnisse erhalten. „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der NKR umfassend in die Rechtsetzung einbezogen wird“, sagte Klaeden. Er hat das Gremium schon eingeladen, dabei mitzuarbeiten, den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu messen und zu verringern.

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