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Jahressteuergesetz 2008 Das Ende der Lohnsteuerkarte ist besiegelt

08.08.2007 ·  Das Jahressteuergesetz ist beschlossen. Es ist eine Art rechtlicher Omnibus: Es transportiert nicht nur eine, sondern viele und zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen. Die prominenteste von ihnen ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Wir erklären, was sich ändert.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Jahressteuergesetz beschlossen. Es ist eine Art rechtlicher Omnibus: Es transportiert nicht nur eine, sondern viele und zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen. Das Gesetzespaket für 2008 wird nach den Worten von Steuerstaatssekretär Axel Nawrath zu Einsparungen bei den Bürokratiekosten von dauerhaft 280 Millionen Euro im Jahr führen und dem Fiskus Steuermehreinnahmen von jährlich 110 Millionen Euro sichern.

Teil des Pakets ist die geplante zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten, gegen die Datenschützer wie auch Politiker der Opposition und der Koalition Vorbehalte geäußert haben. Mit dem Jahressteuergesetz werden Zielvorgaben des Koalitionsvertrages abgearbeitet, Bürokratie abgebaut sowie Steuerschlupflöcher geschlossen.

Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier

Die gängige Papier-Lohnsteuerkarte soll bald der Vergangenheit angehören. Sie wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt, das bis 2009 entwickelt werden soll. Im Jahre 2010 ist ein Praxistest geplant, ab 2011 soll es nur noch das elektronische Verfahren geben.

In Verbindung damit ist beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine zentrale Datenbank für alle Steuerdaten geplant. Gespeist wird diese von den Gemeinden und Finanzämtern. Datenschutzrechtliche Bedenken wirft dies nach Einschätzung der Bundesregierung nicht auf. Dem widersprechen aber nicht nur die Datenschützer.

Anteilsverfahren für Ehegatten-Besteuerung

Ehegatten sollen ab 2009 die Möglichkeit haben, das neue Anteilsverfahren zur Besteuerung zu wählen. Jeder der Ehegatten zahlt dann seine Lohnsteuer genau entsprechend dem Anteil seines Einkommens am gemeinsamen Einkommen des Paares. Wer also 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, muss auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen.

Anders als bei der für Ehegatten derzeit gebräuchlichen Wahl der Steuerklassen III und V bleibt dem weniger verdienenden Partner - in der Regel ist das die Frau - damit mehr vom Lohn übrig. Die Regierung verspricht sich davon einen zusätzlichen Anreiz zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Das diene auch der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Impulse für den Wohnungsmarkt

Die Behandlung des so genannten EK 02, einer Art unbesteuerter Sonderposten in den Bilanzen ehemals steuerbegünstigter, gemeinnütziger Wohnungsbaufirmen, soll geändert werden. Diese Praxis zeige für den Markt unerwünschte Wirkungen, sagt Nawrath. Sie verhindere praktisch Ausschüttungen an kommunale und sonstige Eigentümer, da in diesem Falle eine Besteuerung von 30 Prozent anfällt.

Nunmehr vorgesehen ist eine „milde, eine sanfte“ EK-02-Besteuerung. Gedacht ist an eine pauschale dreiprozentige Besteuerung dieser Vermögensbestände. Wohnungsunternehmen des öffentlichen Rechts können aber auf Antrag auch die bisherige Praxis fortführen. Die Regierung verspricht sich von der Änderung Impulse für den Wohnungsmarkt. Experten sprechen von rund 78 Milliarden Euro an Reserven, die aus steuerlichen Gründen noch in den Bilanzen von Wohnungsunternehmen festlägen.

Weniger Gestaltungsmöglichkeiten

Die bisherige Missbrauchsregelung wird verschärft. Eingeführt werden soll nun ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe muss der Fiskus darlegen, dass es sich bei der konkreten Steuergestaltung eines Steuerpflichtigen um eine „außergewöhnliche“ handelt. In der zweiten Stufe muss der Steuerpflichtige darlegen, dass dies nicht primär aus steuerlichen Gründen geschehen sei.

Darüber hinaus sollen wesentliche Leistungen der öffentlichen Hand in der Kinder- und Jugendhilfe sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Entbürokratisierungen

Das Verfahren des Lohnsteuerausgleichs durch den Arbeitgeber soll abgeschafft werden. Rentenbezugsmitteilungen werden vereinfacht. Auch die Anmeldung der Kapitalertragsteuer soll ab 2009 für zufließende Kapitalerträge auf elektronischem Wege erfolgen. Einfacher soll der Steuerabzug im grenzüberschreitenden Handel mit Verschmutzungsrechten werden.

Nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs ist nach Nawraths Worten eine Anmeldepflicht für neue Steuersparmodelle von deren professionellen Vermarktern. Allerdings habe der Finanzausschuss des Bundestages sich schon vor längerer Zeit dieses Themas angenommen. Es sei davon auszugehen, dass im parlamentarischen Verfahren bei der Beratung des Jahressteuergesetzes dies zur Sprache komme und dort einfließen könnte.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reueters
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