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Interview "Kein Steuerprivileg für Lebensversicherte"

02.04.2004 ·  Der Präsident der Versicherungswirtschaft, Schareck, über die Steuerpläne der Regierung, den Erhalt der Kapitallebensversicherung und „Unisex“-Tarife für Frauen und Männer.

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Das Steuerprivileg der Lebensversicherten droht zu kippen. An der Spitze der Branche kämpft Bernhard Schareck, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, für den Erhalt. Der Vorstandsvorsitzende der Karlsruher Versicherung wendet sich außerdem gegen die Pläne der Regierung, einheitliche "Unisex"-Tarife für Frauen und Männer vorzuschreiben.

Herr Schareck, die erste Bundestagslesung über das Alterseinkünftegesetz ist verschoben worden. Sie haben nun bis Ende April Zeit, um für das Steuerprivileg der Lebensversicherten zu kämpfen. Wie werden Sie argumentieren?

Wohlgemerkt: Es gibt kein Steuerprivileg der Versicherten, denn ein Kurzfristsparer kann seinen Steuerfreibetrag einsetzen. Bei Fonds sind die Dividenden nur zu 50 Prozent zu versteuern, Kursgewinne bleiben steuerfrei. Wenn die Regierung ihre Pläne umsetzt, würde es zu einer steuerlichen Benachteiligung der Lebensversicherten kommen. Ihre Kapitalerträge werden in der Regel auf einen Schlag ausgezahlt. Wenn die Erträge voll besteuert werden, wäre die Belastung wegen der Progression, also der mit dem jährlichen Einkommen wachsenden Steuersätze, sehr viel höher als bei allen anderen Anlageprodukten. Das würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.

Wo liegt Ihre Kompromißlinie?

Ich will gar keinen Kompromiß vorschlagen. Der Staat sollte einfach Produkte, die wirklich der Altersvorsorge dienen, weiterhin fördern. Es gibt natürlich Fälle, bei denen die Förderung fragwürdig ist. Beispiel: Ein Unternehmer baut kreditfinanziert eine Halle. Gleichzeitig schließt er auf seinen siebenjährigen Sohn eine Lebensversicherung ab. Nach zwölf Jahren wird der Vertrag fällig. Die Kapitalerträge aus dem Sparanteil kann der Unternehmer derzeit steuerfrei vereinnahmen und damit den Kredit zurückzahlen. Solche Verträge dienen sicher nicht der Altersvorsorge und müssen nicht gefördert werden. Aber das sind Ausnahmen.

Wie sehen Ihre Vorschläge aus?

Sinnvoll wäre, daß alle Kapitallebensversicherungen gefördert werden, bei denen der Begünstigte zum Zeitpunkt der Auszahlung 60 bis 65 Jahre alt ist oder die Laufzeit mindestens 18 Jahre beträgt. Denn dann ist anzunehmen, daß die Versicherung der Altersvorsorge dient.

Was werden die Versicherer tun, wenn die Regierung den gegenwärtigen Gesetzentwurf umsetzt?

Dann würden wir verstärkt die geförderten neuen Rentenprodukte anbieten. Bei diesen Produkten wird angespartes Kapital nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern in monatlichen Zahlungen bis zum Lebensende. Doch das wird die private Altersvorsorge schwächen, zumal nach den Plänen der Regierung die dann geförderten Versicherungen - die Leibrenten - nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar sein sollen.

Inzwischen droht Ihnen mit den "Unisex"-Plänen der Regierung weiteres Ungemach. Die SPD will für die staatlich geförderte private Vorsorge vorschreiben, daß Männer und Frauen dieselben Tarife erhalten.

Mit dieser neuen Belastung droht der Riester-Rente der Todesstoß. Schon heute wird sie wegen der Überregulierung von den meisten Bürgern nicht angenommen. Die geschlechtsspezifische Kalkulation ist keine Diskriminierung. Denn die Differenzierung bei den Beiträgen ist Ausgleich für die unterschiedliche Lebenserwartung von Frauen und Männern. Förderfähige Rentenversicherungen müßten bei Unisex-Tarifen aus Vorsichtsgründen für Frauen und Männer einheitlich mit der höheren Lebenserwartung der Frauen kalkuliert werden. Männer könnten dann keine angemessene Rendite mehr erwarten. Sie würden auf Produkte mit Auszahlungsplänen ausweichen, die weitgehend unabhängig von der Lebenserwartung kalkuliert sind. Die Versicherungswirtschaft wird sich bei der Verpflichtung zu Unisex-Tarifen dazu gezwungen sehen, Riester-Produkte mit Auszahlungsplänen zu entwickeln. Aus sozialpolitischer Sicht sind Auszahlungspläne jedoch kritisch zu bewerten. Denn damit wird weder die Absicherung für Hochbetagte noch die Vorsorge für Hinterbliebene sichergestellt.

Das Gespräch führte Stefan Ruhkamp.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.04.2004, Nr. 79 / Seite 12
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