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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Interview „Gravierende ordnungspolitische Bedenken“

12.06.2007 ·  Im Streit um die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung gibt es einen Kompromissvorschlag. Dabei sollen die Bürger mit staatlicher Hilfe ihre eigene Vorsorge für das Alter ausbauen. Bert Rürup, Chef des Sachverständigenrates, zu den Vor- und Nachteilen eines solchen Vorschlages.

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Im Streit der Parteien um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es einen Kompromissvorschlag. Nicht die Pflegeversicherung an sich soll mit einer „Demographierücklage“ auf die erwarteten Ausgaben- und Beitragssatzsteigerungen vorbereitet werden, wie es Union und SPD im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Vielmehr sollen die Bürger ihre eigene Vorsorge für das Alter ausbauen. Dafür soll das staatliche Förderinstrumentarium für die Rente ausgebaut werden. Im Gespräch wägt Bert Rürup, Regierungsberater und Chef des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vor- und Nachteile eines solchen Vorschlages ab.

Herr Rürup, die Union will die Riester-Rente aufstocken, damit Rentner sich auch künftig die teurere Pflegeversicherung leisten können. Wäre es nicht besser, gleich in der Pflegeversicherung eine Rücklage gegen demographischen Verwerfungen aufzubauen?

Man hätte die soziale Pflegeversicherung 1995 nicht als Umlagesystem, das über lohnabhängige Beiträge finanziert wird, einführen sollen. Aber diese Sozialversicherung ist noch relativ jung. Es besteht theoretisch noch die Chance, in ein kapitalgedecktes System umzusteigen. Das wäre die ökonomisch beste Lösung. Aber ich habe Zweifel, dass ein solcher Systemwechsel politisch durchsetzbar ist. Deswegen wird man leider nach zweitbesten Lösungen suchen müssen.

Nämlich?

Zunächst hat man in der Koalition an eine Demographiereserve innerhalb des Systems gedacht. Eine solche kollektive Kapitalansammlung in einem quasi staatlichen System ist keine gute Lösung. Zum einen kann niemand garantieren, dass ein solcher Kapitalstock nicht zweckentfremdet wird. Zudem erfordert der Aufbau eines solchen Kapitalstocks einmal für eine Reihe von Jahren höhere Beitragssätze. Zu einer Entlastung zukünftiger Beitragszahler kommt es erst dann, wenn diese Reserve abgeschmolzen wird.

Der Union-Vorschlag folgt Überlegungen der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003.

Diese Idee ist offensichtlich wieder aktuell, auch wenn es zunächst keine unmittelbare Beziehungen zur Pflegeversicherung gibt. Ein Ausbau der Kapitaldeckung im privaten oder betrieblichen Vorsorgesparen führt mittel- und längerfristig zu einem höheren Alterseinkommen. Dann wäre es für die Rentner leichter, den bei einer Leistungsdynamisierung notwendigen spürbaren Anstieg des Pflegebeitrags zu verkraften. Zudem bestünde bei höheren Alterseinkommen die Möglichkeit eines weiteren Beitragssplittings, einer stärkeren Erhöhung der von den Rentnern zu zahlenden Beiträge.

So ein gespaltener Beitragssatz zu Lasten der Rentner wird diese nicht begeistern, müssen sie doch de facto schon heute Kürzungen hinnehmen.

Wohl wahr, den aus der Sicht der Rentner verständlichen Aufschrei höre ich schon jetzt. Aber in einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung ist dies die einzige Möglichkeit die Umverteilung des Systems zu Lasten der Jüngeren zu reduzieren. Auch hätten die zukünftigen Rentner bessere Chancen, auf ein höheres Alterseinkommen anzusparen. Und zwar mit staatlicher Hilfe, indem die heutigen Fördergrenzen für das private und betriebliche Altersvorsorgesparen angehoben werden.

Wie stark müsste die Förderung der Riester-Rente erhöht werden?

Eine Anhebung bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte sollte ausreichen, die aus der Pflegeversicherung erwachsenden Belastungen der Rentner mehr als zu kompensieren. Wenn heute ein 50 Jahre alter Durchschnittsverdiener mit 30 000 Euro Jahresverdienst einen Betrag von 1200 Euro im Jahr spart, einschließlich staatlicher Zulagen, dann kann er nach 15 Jahren mit einer lebenslangen Riester-Rente von etwa 110 Euro pro Monat rechnen. Würde er 4,5 Prozent seines Einkommens oder 1350 Euro sparen, würde er eine Riester-Rente von etwa 125 Euro bekommen. Wer 30 Jahre spart, kommt etwa auf den dreifachen Wert. Diese Differenz sollte bequem für den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag ausreichen.

Was kostet das den Staat?

Das hängt davon ab, wie viele Menschen mitmachen. Heute unterstützt der Finanzminister das Altersvorsorgesparen mit 3,5 bis 4 Milliarden Euro im Jahr. Bei einer Ausweitung des Förderrahmens auf 4,5 Prozent wären das heute 450 Millionen Euro. Und nach einer groben Überschlagsrechnung käme man in der ganz langen Frist vielleicht auf 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Es wird auch über eine Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung diskutiert. Das könnte bis zu 0,5 Prozentpunkte kosten. Sollte diese durch eine Reduzierung der Arbeitslosenversicherung gegenfinanziert werden?

Gegen eine solche Kompensationslösung spricht, dass auch bei den Sozialabgaben das Non-Affektationsprinzip gilt, die Beiträge in der Sozialversicherung sollten autonom und nach Maßgabe der jeweiligen Versicherung festgelegt werden. Setzt man sich über diese gravierenden ordnungspolitischen Bedenken hinweg, könnte man für solch eine Gegenfinanzierung allenfalls anführen, dass sich bei Konstanz der Sozialabgabenquote die Arbeitskostenbelastung verringert. Rentner zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und profitieren nicht von dem niedrigeren Beitrag, müssen aber auf der anderen Seite den vollen Pflegeversicherungsbeitrag selbst zahlen. Mit einer solchen Umfinanzierungsoperation würde die Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren in der Pflegeversicherung reduziert werden. Das Einführungsgeschenk an die Älteren bei der Einführung dieser Versicherung, würde teilweise zurückgenommen.

Wie lange könnte die Pflegeversicherung stabil bleiben, wenn der Beitrag um 0,5 Punkte angehoben würde?

Das hängt von den Leistungen ab, die die Politik zusagt. Bei nur leichten Verbesserungen könnte dies für maximal 10 Jahre reichen.

Die Fragen stelle Andreas Mihm.

Quelle: F.A.Z., 12.06.2007, Nr. 133 / Seite 17
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