Herr Minister, nach der Vorlage des Gutachtens über die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke spricht der Wirtschaftsminister von großen Preis- und Umweltvorteilen bei Laufzeiten von 12 bis 20 Jahren. Sie wiederum erkennen nur marginale Unterschiede. Haben Sie beide dasselbe Gutachten gelesen?
Die Gutachter sollten berechnen, wie sich Laufzeitverlängerungen von 4, 12, 20 und 28 Jahren auf Strompreise, Kohlendioxidausstoß, Versorgungssicherheit, Einfuhr und Ausbau erneuerbarer Energien auswirken. Das Ergebnis sind Zahlen als Basis für die politische Entscheidung. Wer die Zahlen vergleicht, sieht, dass alle vier Szenarien die Ziele der Bundesregierung bei der Reduzierung der CO2-Emissionen, beim Ausbau der erneuerbaren Energien und bei der Preiswürdigkeit der Energieversorgung erreichen und dass die Unterschiede nur sehr gering sind.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle spricht davon, dass die Stromkosten bei Laufzeitverlängerungen von mehr als 12 Jahren 2030 um acht Milliarden Euro niedriger ausfallen. Halten Sie das für einen geringfügigen Unterschied?
Die Unterschiede beim Strompreis bewegen sich sowohl beim Börsenstrompreis als auch beim Haushaltsstrom über die Jahre gerechnet im Cent-Bereich. Für mich ist entscheidend, dass der Kollege Brüderle und ich sehr weitgehend in den Zielen und Bewertungen übereinstimmen, was die Chancen des Ausbaus der erneuerbaren Energien angeht. Natürlich gibt es hier und da auch Akzentunterschiede.
Akzentunterschiede?
Lassen Sie uns in das Gutachten gucken. Nehmen wir den Strompreis für Haushaltskunden für 4 und 12 Jahre Laufzeitverlängerung mit geringen Nachrüstkosten für das Jahr 2030. Das sind laut Studie 22,9 sowie 22,0 Cent je Kilowattstunde. Das macht 0,9 Cent Unterschied für 8 Jahre mehr oder weniger Laufzeitverlängerung bei einem Zeithorizont von 20 Jahren. Da frage ich mich doch, ob wir Preisdifferenzen von unter 1 Cent für 20 Jahre prognostizieren können. Wenn ich mir anschaue, wie stark der Strompreis schon innerhalb eines halben Jahres differieren kann, dann halte ich eine solche Prognose für sehr anspruchsvoll. Jedenfalls sind solche Differenzen nicht signifikant.
Die Gutachter schreiben: „Längere Laufzeiten wirken auf CO2-Preise und Strompreise entlastend.“ Der Vorteil falle umso größer aus, je länger die Laufzeit betrage. Hat Brüderle doch recht?
Die Aussage ist richtig. Nur haben die Gutachter nicht hinzugefügt, dass sich die dämpfende Wirkung in den Zielszenarien bis 2050 in einer Größenordnung von 0,5 bis 1,8 Cent je Kilowattstunde bewegt.
Wenn die Effekte der unterschiedlichen Szenarien nicht so groß sind, warum sollten dann überhaupt AKW-Laufzeiten verlängert werden?
Die Preisbildung beim Strom ist nicht das einzige Kriterium für Laufzeitverlängerungen. Uns geht es auch um Versorgungssicherheit, den Ausbau erneuerbarer Energien, Klimaschutz. Wenn man die Ziele zusammennimmt, dann sieht die Sache anders aus. Denn wir müssen Versorgungssicherheit sicherstellen. Wir brauchen schließlich noch Zeit, um zum Beispiel Leitungen zu bauen, die den erneuerbaren Strom transportieren, um die Energieeffizienz zu erhöhen und um den CO2-Ausstoß zu senken.
Wie lange trägt diese „Atom-Brücke“?
Den Umbau schaffen wir sicherlich nicht im Rahmen des ersten Szenarios, also in vier Jahren. Vor allem deshalb nicht, weil Rot-Grün zwar aus der Atomenergie ausgestiegen, aber nicht in den Netzausbau eingestiegen ist.
Die Bundeskanzlerin hält eine Laufzeitverlängerung um 10 bis 15 Jahre aus „energiefachlicher Sicht“ für sinnvoll. Was sagt der Energiefachmann Röttgen?
Die Bundesregierung konzipiert zusammen das, was die Brückenfunktion verlangt. Dazu gehören verfassungsrechtliche Gesichtspunkte, die Zustimmungsfreiheit einer Verlängerung im Bundesrat sowie Sicherheitsfragen.
Wie lange kann ohne Bundesrat verlängert werden?
Das erörtern gerade das Innen- und Justizministerium. Wir sind einig, dass die von ihnen empfohlene Laufzeitobergrenze nicht überschritten wird.
Wie hoch setzten Sie die Nachrüstkosten für Kernkraftwerke an?
Die Sicherheit der Kernkraftwerke ist Bedingung für den Betrieb und keine betriebswirtschaftliche Größe. Sie ist nicht verhandelbar. Wir werden auch keine Standards einführen oder erfinden, die es noch nicht gibt. Aber wir werden die Kernkraftwerke älterer Bauart auf einer zeitlichen Strecke an das Sicherheitsniveau der jüngeren Anlagen heranführen. Deren Schutzmechanismen wollen wir auch für ältere Anlagen vorsehen, damit ein gleicher Sicherheitsstandard verwirklicht wird. Damit würde die Sicherheitsinfrastruktur der Konvoi-Anlagen zum Standard.
Das sind die drei zuletzt ans Netz gegangenen, 1981 bis 1989 gebauten Meiler. Die besitzen eine Betonhülle, die gegen Flugzeugabstürze schützen soll. Was wird die Anpassung an deren Sicherheitsniveau kosten? In der Studie ist bei einer Laufzeitverlängerung um 12 Jahre von 20,3 Milliarden Euro die Rede.
In der Studie sind pauschalierte, nicht auf konkreten Berechnungen beruhende Zahlen zugrunde gelegt worden. Die Kosten müssen im Ergebnis aber anlagenspezifisch berechnet werden. Ältere Anlagen müssen stärker nachgerüstet werden, die jüngeren weniger. Sicherheit ist eine Frage der Technik, nicht der Politik.
Wurde in den vergangenen 20 Jahren versäumt, die anderen Anlagen auf das erforderliche sicherheitstechnische Niveau zu bringen? Werfen Sie Ihren Vorgängern Jürgen Trittin (Grüne) und Sigmar Gabriel (SPD) Versäumnisse vor?
Die Kernkraftwerke sind permanent modernisiert worden, auch in ihrer Sicherheitsausstattung. Aber es hat in den letzten beiden Regierungen keine Veränderung in den rechtlichen Sicherheitsanforderungen gegeben. Dass sich meine Amtsvorgänger als ausgeprägte Reaktorsicherheitsminister betätigt hätten, kann ich nicht erkennen.
Alle reden von Atomlaufzeiten, wenige von einem Energiekonzept.
Strom macht nur ein Drittel des Primärenergieverbrauchs aus. 40 Prozent entfallen auf Gebäude, 20 Prozent auf Verkehr, und der Rest entfällt auf industrielle Prozesswärme. Von dem Drittel Strom wird ein knappes Viertel in Kernkraftwerken produziert. Die Debatte wird damit auf rund ein Zwölftel des Energieverbrauchs reduziert. Das ist eine doppelte Verengung. Wir werden das Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur voranbringen, wenn wir uns an die großen Brocken heranmachen: Gebäudesanierung und Verkehr. Sonst erreichen wir die Ziele nicht. Dem wird das Energiekonzept Rechnung tragen.
Viele Hauseigentümer werden sich fragen, warum sie sanieren sollen. Die einen, weil ihnen das Geld fehlt, die anderen, weil sich die Kosten wegen ihres Lebensalters nicht mehr amortisieren.
Wir müssen mit einer langen Vorlaufzeit energetische Standards formulieren, die für ältere Gebäude gelten. Solche Standards sind auch immer mit einer Förderung durch den Staat zu begleiten. Auch hier kommt es auf die richtige Mischung aus Fordern und Fördern an. Das liegt in der Federführung des Bauministers, aber auch die Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzminister beteiligen sich daran.
Und die für das Mietrecht zuständige Justizministerin?
Die ist ebenfalls beteiligt. Auch im Mietrecht werden Anpassungen nötig, die eine energetische Sanierung nicht behindern, sondern fördern und für eine faire Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern sorgen.
Läuft das auf eine allgemeine Dämm- und Sanierungspflicht hinaus?
Wir werden nicht die Energiepolizei schicken, wir wollen die Menschen bei solchen Vorhaben mitnehmen.
Welche Ziele haben Sie sich bei der Gebäudesanierung vorgenommen?
Unser Ziel muss sein, die heutige Sanierungsrate von 1 Prozent des Wohnungsbestands im Jahr auf 2 Prozent zu verdoppeln. Das wäre ein enormer Erfolg. Deshalb ist es klug, sich an die zu wenden, die dazu bereit sind, die das Geld haben und die hoffen, eine Rendite aus der Wertsteigerung zu erfahren. Das gilt für Reihenhausbesitzer wie für Wohnungsbaugesellschaften.
Die Gutachter erwarten 5 bis 10 Prozent höhere Wohnkosten.
Das kommt auf die Annahmen an. Angesichts des riesigen Bestands unsanierter Altgebäude haben wir gute Chancen, schnell viele tiefhängende Früchte zu ernten. Es geht ja nicht nur um Energieeinsparungen, es geht auch um Wohnungs- und Lebensqualität. Oft muss schon wegen des Alters des Hauses investiert werden. Und: Mit einer energetischen Sanierung wird nicht nur viel für das Klima getan, sondern auch für regionale Wertschöpfung.
Was wird das kosten?
Zahlen kann ich noch keine nennen. Aber wir haben bewährte Instrumente wie Förderprogramme für die Gebäudesanierung. Sie haben auch eine große Wirkung auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft. 1 Förder-Euro löst 8 Euro Investitionen aus.
Ist es nicht erstaunlich, dass etwa das Bauressort gerade dort kürzt?
Jedes Ressort musste richtigerweise zur Etatkonsolidierung beitragen. Das ist wie Energiepolitik eine der großen Zukunftsaufgaben. Wir stehen jetzt kurz vor dem Beschluss über das Energieprogramm. Dann wird man sehen, welche Maßnahmen die Regierung wieder verfolgt und aufnehmen will.
Welche?
Das Programm wird viele konkrete Punkte umfassen, und es wird überzeugend sein. Um etwas Geduld muss ich aber noch bitten.
Ohne staatliche Förderung wird es aber nicht gehen?
Ohne Förderung wird es nicht gehen.
Über das heutige Maß hinaus?
Über das heutige Maß hinaus, auch und gerade mit Blick auf den großen Hebel für Investitionen, der mit solchen Förderungen verbunden ist.
Um das zu finanzieren, werden die Einnahmen aus der Brennelementesteuer dann nach 2014 umgewidmet?
Über die Finanzierung müssen noch Gespräche geführt werden.
Wenn die erneuerbaren Energien für Elektrizität und Wärme massiv ausgebaut werden, müssen sie sich nicht auf Sicht zu Marktpreisen bewähren?
Zugesicherte Einspeisegebühren kann man nachträglich nicht kassieren. Aber sie beinhalten schon eine Degression. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Instrument zur Markteinführung. Deshalb habe ich die Absenkung der Vergütung für Solarstrom vorgeschlagen und durchgesetzt. Je erfolgreicher Erneuerbare sind, desto mehr geht die Förderung zurück.
Wie lange muss gefördert werden?
Die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Quellen ist unterschiedlich groß. Wir konzipieren einen Energie- und Strommarkt. Wir wollen deutlich mehr Markt, als wir heute haben. Auch bei der Energie ist die Existenz eines funktionierenden Marktes der wichtigste Preisbildungsmechanismus.
Die Gutachter weisen auf eine grundlegende Voraussetzung hin: Die Klimaziele könnten ohne ein internationales Abkommen nicht erreicht werden. Andernfalls drohten deutschen Betrieben Wettbewerbsnachteile. Welchen Schluss ziehen Sie daraus?
Wir streben einen international verbindlichen Vertrag an, aus Klimaschutz- und aus Wettbewerbsgründen. Wenn wir in Deutschland Tempo machen, dann können wir international durch Technologieführerschaft Marktanteile gewinnen und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wir gewinnen Wohlstand nicht, indem wir hinterherhinken. Ob und wann China bereit sein wird, sich vertraglich zu binden, weiß ich nicht. Aber es setzt zweifellos auf unsere Umwelttechnologien.
Beim Ziel, den Kohlendioxidausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu senken, ist Deutschland Spitzenreiter. Sollte die Regierung auch alleine das Minderungsziel 85 Prozent bis 2050 anstreben?
Das wäre sicher nicht vernünftig. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf 40 Prozent bis 2020 verpflichtet. Ende 2009 hatten wir nahezu 29 Prozent erreicht. Wir können das Ziel 40 Prozent bis 2020 gut erreichen.
Die Unionsfraktion hat Sie in den vergangenen Monaten nicht immer freundlich behandelt, beim Solareinspeisegesetz, im Streit um die AKW-Laufzeiten. Fühlen Sie sich eigentlich von der Fraktion ausreichend unterstützt?
Absolut, weil es um energiepolitische Weichenstellungen für die nächsten Jahrzehnte geht, die nie ohne Diskussion getroffen werden können. Wenn wir als Koalition oder als CDU/CSU ein solches Konzept erstellen, dann berührt das Interessen, da gibt es unterschiedliche Vorstellungen und Meinungen. Die Auseinandersetzung ist völlig in Ordnung.
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