10.03.2010 · Nach dem Beipackzettel, der über die Nebenwirkungen von Finanzprodukten aufklärt, hat die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ein neues Projekt. Zukünftig soll sich die Bankenaufsicht mehr den Verbrauchern zuwenden.
Nach dem Beipackzettel, der über die Nebenwirkungen von Finanzprodukten aufklärt, hat die Verbraucherschutzministerin ein neues Projekt. Zukünftig soll sich die Bankenaufsicht mehr den Verbrauchern zuwenden.
Frau Aigner, der Bankenverband hat einen "Beipackzettel" für Finanzprodukte vorgelegt. Sind Sie damit zufrieden?
Ich bin erst mal zufrieden, dass in dieses Thema sichtbar Bewegung gekommen ist. Auch die Verbände der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen haben Produktinformationsblätter angekündigt. Praktisch sind damit alle großen Banken in Deutschland bereit, unsere Vorgaben umzusetzen.
Welchen Eindruck haben Sie bislang?
Die Informationsblätter von ING Diba und Deutscher Bank gehen in die richtige Richtung. In das Muster-Exemplar des Bankenverbands hatte sich ein Fehler eingeschlichen, aber das wurde schnell behoben. Alle Muster, die jetzt nach und nach auf den Markt kommen, werden von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Die Verbraucher können eine Übersicht über die Beipackzettel demnächst auch im Internet unter www.verbraucherfinanzwissen.de finden, ebenso eine Liste, welche Bank solche Informationszettel überhaupt hat und wie sie jeweils bewertet werden. Das Bundesverbraucherministerium wird darüber hinaus auch eine Studie in Auftrag geben, um die Beipackzettel der einzelnen Banken genauer zu untersuchen.
Sind die Banken denn für Ihren Geschmack schnell genug?
Grundsätzlich gilt: Qualität geht vor Schnelligkeit. Doch auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind schon relativ weit. Klar ist: Die Banken werden mit Sicherheit nicht gleich sämtliche Finanzprodukte mit einem Beipackzettel versehen können. Dafür ist die Zahl der Produkte einfach zu hoch.
Es scheint alles auf einen Flickenteppich von Beipackzetteln hinauszulaufen.
Viele Finanzprodukte sind schwer verständlich, deshalb brauchen wir flächendeckend einen übersichtlichen Beipackzettel, der Kunden einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglicht. Entscheidend ist, dass die Kriterien eingehalten werden: Jeder Bankkunde muss auf einen Blick erkennen können, welche Chancen und Risiken in einer Geldanlage stecken und wie hoch die Kosten des Produktes sind. Marketing-Gags und Werbetexte helfen nicht weiter.
Verbraucherschützer fordern einen einheitlichen gesetzlichen Standard für die Informationsblätter. Schließen Sie eine gesetzliche Regelung inzwischen aus?
Jetzt sind die Banken in der Pflicht - und sie haben es selbst in der Hand: Verständigen sie sich freiwillig auf vergleichbare Standards, entspannt sich der Druck für eine gesetzliche Regelung. Aber diese Entscheidung steht erst ganz am Schluss. Ich halte mir das offen. Eine gesetzliche Lösung hätte aber wohl den Nachteil, dass es länger dauern würde.
Seit Anfang 2010 müssen Beratungsgespräche über Wertpapiere protokolliert werden. Ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass die Protokolle ziemlich verbraucherunfreundlich sind. Sind sie ein Flop?
Für ein fundiertes Urteil ist es zu früh. Dass noch Defizite bestehen, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Dort hatte eine Frau 300 000 Euro geerbt. Sie ist zur Bank gegangen und hat sich beraten lassen, weil sie keinerlei Erfahrung mit Geldanlagen besaß. Der Bankberater empfahl ihr zwei Immobilienfonds als alleinige Anlage. Ob es sich hier um einen seriösen Ratschlag handelte, darf bezweifelt werden. Entscheidend ist: Die Frau ist mit dem Beratungsprotokoll anschließend zur Verbraucherzentrale gegangen. Es stellte sich heraus, dass der Berater auf dem Protokoll angekreuzt hatte, dass vom Anlageprofil der Kundin abgewichen werden darf - doch die Frau hatte dem ausdrücklich nicht zugestimmt! Das ist der Sinn des Beratungsprotokolls: Es mitzunehmen, zu Hause gründlich durchzulesen, eine Nacht darüber zu schlafen oder sich mit anderen zu beraten.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes angekündigt. Überholt Sie Ihr Kabinettskollege?
Der Gesetzentwurf sieht deutliche Verbesserungen zum Schutz der Anleger vor und greift Forderungen auf, die ich bereits im Rahmen der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen entwickelt habe. Wir arbeiten zusammen, und ich begrüße die Pläne von Wolfgang Schäuble ausdrücklich. Ich sehe zwei Aspekte: Das eine ist die Aufklärung der Verbraucher durch Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter. Das andere ist die Frage, wie wir klare Verstöße strikter sanktionieren können. Der Finanzminister hat einige Bausteine entwickelt, die durchaus in meinem Sinne sind.
Welche zum Beispiel?
Ich nenne nur zwei Punkte: Berater, die gegen die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen, können von der Anlageberatung ausgeschlossen werden. Gegen Institute, die falsch beraten oder gegen die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen verstoßen, können künftig empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Gibt es denn nicht jetzt schon genügend Sanktionsmöglichkeiten?
Bei der Untersuchung der Stiftung Finanztest im Dezember 2009, bei der die meisten Banken sehr schlecht abgeschnitten haben, hat sich ja herausgestellt, dass man die Anlageberatung besser schon früher mal überprüft hätte.
Mit "man" meinen Sie die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin?
Ja. Eigentlich hätte die Bafin schon nach der geltenden Gesetzeslage handeln können. Finanztest hat klare Rechtsverstöße nachgewiesen. Deshalb glaube ich, dass mehr Kontrolle nötig ist.
Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern in der Bankenaufsicht?
Ich glaube, dass bei der Umstellung der Bankenaufsicht ein wichtiger Aspekt dazukommen muss: die Belange des Verbrauchers. Es darf der Aufsicht nicht nur um die großen Kapitalmärkte gehen, sie muss auch die Interessen der vielen Anleger im Blick haben. Ob man das in Form eines Verbraucherbeirates sicherstellt oder anders, sei dahingestellt. Aber ich werde mit meinem Kollegen Schäuble darüber sprechen, dass die Verbraucher dort einen Fuß in die Tür bekommen müssen. In der Finanzkrise ist viel Geld vernichtet worden, gerade auch Geld von Privathaushalten. Das darf sich nicht wiederholen.
Was kommt nach Beratungsprotokoll und Beipackzettel?
Die Frage der Qualifizierung und Zulassung von Finanzberatern. Daran arbeiten wir derzeit zusammen mit dem Wirtschaftsministerium.
Ist das Ziel der IHK-geprüfte Berater?
Es wird wahrscheinlich verschiedene Stufen geben. Wer ein breites Spektrum an Produkten verkauft, muss eine breitere Ausbildung haben. Der entscheidende Punkt ist: Der Kunde muss wissen, ob ihm ein Berater gegenübersitzt oder ein Verkäufer. Und er muss wissen, wie Finanzberater und Vermittler ausgebildet sind.
Haben die Kunden nicht auch selbst eine Verantwortung? Sie informieren sich gründlich, wenn sie ein Auto kaufen, aber kaum, wenn sie eine Lebensversicherung abschließen.
Das ist leider zutreffend. Es ist aufregender, ein neues Handy oder ein Auto zu kaufen, als sich mit Produkten auf dem Finanzmarkt auseinanderzusetzen. Dabei kann man mit der richtigen Anlage bei weitem mehr Geld sparen als bei einem ausgeklügelten Handyvertrag. Leider wird häufig auch vergessen, dass eine Geldanlage entscheidend sein kann für die nächsten 30 Jahre oder länger. Nach dieser Zeit liegt das Durchschnittsauto längst auf dem Schrottplatz.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.788,80 | +0,59% |
| FAZ-INDEX | 1.515,08 | +0,60% |
| TecDAX | 773,23 | −0,05% |
| MDAX | 10.356,30 | +0,39% |
| SDAX | 5.020,58 | +1,11% |
| REX | 421,13 | +0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.522,34 | +0,37% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 81,31 | +0,42% |
| Dow Jones | 12.890,50 | +0,05% |
| Nasdaq 100 | 2.563,93 | +0,72% |
| S&P500 | 1.351,95 | +0,15% |
| Nikkei225 | 9.002,24 | −0,15% |
| EUR/USD | 1,3281 | −0,02% |
| Rohöl Brent Crude | 118,19 $ | −0,42% |
| Gold | 1.748,00 $ | +0,11% |
| Bund Future | 137,23 € | −0,37% |