Home
http://www.faz.net/-gqg-11dfz
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Im Gespräch: Franz-Christoph Zeitler „Wir brauchen eine nachhaltige Kreditkultur“

03.12.2008 ·  Eine hohe Eigenkapitalquote schützt nicht vor Liquiditätsproblemen, meint Franz-Christoph Zeitler. Die Leverage-Ratio, ein Gradmesser der Fremdfinanzierung, lehnt der Bundesbank-Vize ab. Das gebe es in Amerika schon seit den Neunzigern - und habe die Finanzkrise auch nicht verhindert.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Eine hohe Eigenkapitalquote schützt nicht vor Liquiditätsproblemen, meint Franz-Christoph Zeitler. Die Einführung der Leverage-Ratio, einem Gradmesser der Fremdfinanzierung, lehnt der Bundesbank-Vize ab. Das gebe es in Amerika schon seit den Neunzigern - und habe die Finanzkrise weder verhindert noch gemildert.

Herr Zeitler, derzeit wird in Kreisen der Bankaufsicht diskutiert, als Konsequenz aus der Finanzkrise die gültigen Eigenkapitalvorschriften für Banken um eine sogenannte Leverage-Ratio zu ergänzen. Was ist damit gemeint? Warum sind Sie dagegen?

Die Leverage-Ratio beschreibt das Verhältnis des Kernkapitals eines Kreditinstituts zu den Bilanzaktiva und ist somit ein Maß für den Grad der Fremdfinanzierung: je höher der Fremdkapital-Hebel (Leverage), desto niedriger die Leverage-Ratio.

Die Leverage-Ratio behandelt im Grundsatz alle Bilanzaktiva gleich und ist nicht „risikosensitiv“ wie die Basel-II-Regeln, bei denen sich der Eigenkapitalbedarf an den unterschiedlichen Risiken der einzelnen Bilanzaktiva orientiert.

Warum halten Sie nichts davon, eine Leverage-Ratio als zusätzliche aufsichtsrechtliche „Leitplanke“ für die Banken einzuführen?

Meine Skepsis rührt vor allem daher, dass die Leverage-Ratio von amerikanischen Aufsichtsbehörden seit Beginn der neunziger Jahre praktiziert wurde und offensichtlich die Finanzkrise weder verhindert noch gemildert hat. Der Hauptgrund hierfür scheint mir zu sein, dass nur Bilanzaktiva in diesen Maßstab eingehen. Dies bedeutet einen Anreiz oder besser gesagt Fehlanreiz, Risiken aus der Bilanz herauszuverlagern, und hat wohl zu dem stürmischen Wachstum außerbilanzieller Verbriefungspositionen, von Zweckgesellschaften und Conduits beigetragen, die ein Mitauslöser für die Finanzkrise waren.

Man darf auch nicht übersehen, dass generelle Eigenkapitalzuschläge ohne Rücksicht auf das Geschäftsmodell einer Bank in der jetzigen Situation prozyklisch, also krisenverschärfend wirken würden und vor allem bei Instituten mit relativ geringen Risiken die Kapitalkosten erhöhen und somit das Kreditangebot verknappen würden. In der Praxis träfe dies vor allem Institute mit hohem Retailanteil, also einem hohen Anteil von Mittelstands- und Privatkundengeschäft.

Auch die europäischen Regeln haben nicht verhindert, dass Banken Teile ihres Geschäfts aus der Bilanz ausgelagert haben.

Basel II hat eine Eigenkapitalunterlegung von Kreditlinien an außerbilanzielle Zweckgesellschaften vorgesehen, ist aber insoweit in Deutschland erst zu spät, nämlich 2008, in Kraft getreten. Sicherlich sind auch die Baseler Regeln im Lichte der Krise zu überprüfen. Zum Beispiel haben wir beim Baseler Ausschuss darauf hingewirkt, auch unterjährige Kreditfazilitäten in die Eigenkapitalunterlegung einzubeziehen. Darüber hinaus sollten meines Erachtens auch die handelsrechtlichen Konsolidierungsbestimmungen im Hinblick auf außerbilanzielle Zweckgesellschaften präzisiert und enger gefasst werden.

Die deutsche Bank Hypo Real Estate, die in eine schwere Schieflage geraten ist, hatte 2007 die Depfa-Bank übernommen. Dadurch stiegen ihre gesamten Aktiva um fast 240 Milliarden Euro, ihre risikogewichteten Aktiva hingegen nur um 34 Milliarden Euro. Spricht das nicht dafür, zusätzlich eine Leverage-Ratio einzuführen, die einer zu starken Ausweitung der Bilanzsumme vorbeugt?

Ich kann mich nicht zur Situation eines konkreten Instituts äußern. Es gibt jedoch zahlreiche Beispiele von Kreditinstituten mit durchaus ansehnlicher Leverage-Ratio, die dennoch in Schwierigkeiten geraten sind. Auch eine hohe Eigenkapitalquote schützt eben nicht vor Liquiditätsproblemen, wie sie in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise durch den weitgehenden Zusammenbruch der Geld- und Kreditmärkte entstanden sind. Es ist gerade eine Haupterkenntnis der Krise, dass man – bei aller Bedeutung des Eigenkapitals – den Risiken der Marktliquidität zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Der Baseler Ausschuss hat deshalb die Grundsätze für das Liquiditätsmanagement überarbeitet mit den Schwerpunkten: ausreichende Liquiditätspuffer, Stresstests und Szenarioanalysen.

Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf bei den Basel-II-Vorschriften?

Es geht in meinen Augen darum, das Regelwerk noch mehr auf Nachhaltigkeit und sinnvolle Anreizstrukturen auszurichten und vor allem Anreize zur Regulierungsarbitrage, also zur Umgehung von Regeln, zu vermeiden, die meist Folgen punktueller bürokratischer Eingriffe sind.

Was bedeutet das konkret?

Neben den bereits genannten Bereichen geht es darum, Arbitrage zwischen Handels- und Bankbuch zu vermeiden, was eine stärkere Unterlegung von Risiken im Handelsbuch erfordert. Es geht auch darum, in der „Säule 3“, bei den Offenlegungsvorschriften, besonderen Wert auf Pipeline- und Warehouserisiken zu legen, also die rechtzeitige Erfassung von Risiken aus großvolumigen marktbasierten Finanzierungen. Ich halte auch den Vorschlag der Kommission für notwendig, die Großkreditbestimmungen um die Forderungen gegenüber Zweckgesellschaften zu ergänzen. Weniger halte ich allerdings von den Plänen der Kommission, auch Interbankenkredite jenseits eines Freibetrags in die Großkreditgrenze einzubeziehen. Im Augenblick sollten wir alles vermeiden, was den Geldmarkt zusätzlich belastet.

Die EU-Kommission plant zusätzlich einen Selbstbehalt des Urhebers von Kreditverbriefungen. Was ist damit gemeint? Halten Sie dies für sinnvoll?

Der Verbriefungsmarkt insbesondere in den Vereinigten Staaten krankt daran, dass keine Anreize für den Urheber einer Verbriefung bestehen, die Bonität des Kreditnehmers zu überprüfen und über die Zeit hinweg zu verfolgen, weil er von Anfang an damit rechnet, die Risiken am Markt „abzuladen“. Im Grundsatz halte ich deshalb den Vorschlag der Kommission für eine notwendige Voraussetzung dafür, dass wieder Vertrauen in den Verbriefungsmarkt einkehrt.

Entstünde dadurch den europäischen Banken nicht ein Wettbewerbsnachteil?

Die Regelung sieht einen Rückbehalt unabhängig vom Sitzland des Urhebers vor und stellt somit keine Benachteiligung für Originatoren in der EU dar. Etwas anderes ist, ob nicht ein Anreiz besteht, bestimmte Verbriefungstranchen bevorzugt an Investoren außerhalb der EU zu verkaufen; gegebenenfalls muss hier auf internationaler Ebene noch mit ergänzenden Regelungen nachgeholfen werden.

Der Sachverständigenrat befürwortet die Einführung einer Leverage-Ratio als zusätzliches Instrument. Ihm zufolge sollte die Aufsicht zudem die Möglichkeit haben, die Leverage-Ratio im Zyklus zu variieren, so dass die Kreditvergabe und Bilanzausweitung im Aufschwung gebremst würden, im Abschwung hingegen der Spielraum der Banken vergrößert würde. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Zum einen würde die Veränderung der Leverage-Ratio im Zyklus nichts an den Fehlanreizen dieses Maßstabs über den gesamten Zyklus hinweg ändern. Die Anwendung der Leverage-Ratio hätte darüber hinaus einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die europäischen Banken zur Folge, da die amerikanischen Bilanzierungsregeln viel großzügigere Möglichkeiten des „netting“, also der Verrechnung von Bilanzpositionen, vorsehen.

. . . und zum andern?

Bei „antizyklischen“ Festlegungen bankaufsichtlicher Regeln würden im Übrigen die gleichen Probleme auftreten wie bei einer antizyklischen Finanzpolitik. Die Aufseher müssten genau wissen, in welcher Phase des Zyklus sie sich befinden – noch im Aufschwung oder Abschwung oder schon am Wendepunkt? Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für große grenzüberschreitende Institute müsste eine solche Entscheidung zudem weltweit getroffen werden, was wegen der Zyklusunterschiede nicht realistisch erscheint.

Sehen Sie andere Möglichkeiten, die mikroprudentielle Aufsicht über einzelne Banken mit der makroprudentiellen Verantwortung für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu verknüpfen?

Ich habe Zweifel, ob „globale Lenkungsmaßnahmen“ sinnvoll und realistisch sind. Wichtig sind die Besinnung auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit und das Ziel, Ansätze zu Blasenbildung rechtzeitig zu erfassen. Dies spricht in der Geldpolitik für eine stärkere Betonung der monetären Daten und der Kreditentwicklung. In der Bankenaufsicht muss der risikoorientierte Ansatz von Basel II weiterentwickelt werden. Sinnvolle Anreizsysteme sollten den Vorrang vor punktueller Intervention haben, die meist nur Umgehung zur Folge haben. Hinzu kommen muss eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kreditkultur. Wir sollten auch überprüfen, ob die Verknüpfung der nationalen Kreditregister zu einem internationalen Kreditregister möglich ist, um mehr Transparenz über die Allokation der Risiken zu haben.

Die Fragen stellte Benedikt Fehr.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Barrosos Verantwortung

Von Werner Mussler, Brüssel

Die EU-Kommission schaut den EU-Staaten auf die Finger: Sind ihre Haushalte in Ordnung? Wie sie diese Kontrolle ausübt, wird sich in der Politik entscheiden - abhängig davon, ob sich der französische Weg oder der deutsche Weg zur Krisenbekämpfung durchsetzt. Mehr 5 5

30.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.280,80 −1,81%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.368,84 −1,82%
Dow Jones 12.409,20 −1,36%
EUR/USD 1,2404 −0,67%
Rohöl Brent Crude 103,10 $ −3,51%
Gold 1.579,50 $ 0,00%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.