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Im Gespräch: Eveline Widmer-Schlumpf „Das Steuerabkommen hat Pilotfunktion“

 ·  Die Schweizer Finanzministerin Widmer-Schlumpf sieht in dem Steuerabkommen mit Deutschland einen guten Kompromiss. Deutschland könne auf viel Geld hoffen.

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Frau Bundesrätin, wer hat beim Steuerabkommen mehr zurückgesteckt?

Die Schweiz und Deutschland haben eine gemeinsame Lösung gefunden für ein Problem, das vor noch nicht allzu langer Zeit die Wogen hochgehen ließ. Ich denke, beide Seiten ziehen einen Gewinn aus diesem Abkommen. Wir wahren sowohl das Interesse der Bankkunden am Schutz ihrer Privatsphäre als auch dasjenige Deutschlands an der Durchsetzung seiner Besteuerungsansprüche. Deutschland erhält auf relativ einfache Weise das ihm zustehende Steuersubstrat. Der automatische Informationsaustausch mit Nennung der Bankkunden würde demgegenüber vorderhand nur eine riesige Datenflut erzeugen, aber kein Geld einbringen.

Kritiker sprechen von einem Ablasshandel für Reiche. Was sagen Sie?

Man kann nicht beides haben: das schnelle Eintreiben von Steuerschulden und die Einzelfallgerechtigkeit. Mit unserer Lösung werden in kurzer Zeit mit hohen Beträgen für die Vergangenheit und einer Besteuerung nach deutschen Sätzen für die Zukunft viel mehr Steuerzahler in die Verantwortung genommen, als das beim automatischen Informationsaustausch je möglich wäre. Im Übrigen kann sich der deutsche Bankkunde auch weiterhin zur Offenlegung seines Vermögens in der Schweiz entscheiden. Zudem steht Deutschland zur Offenlegung unversteuerter Einkommen wie bisher der Weg der Amts- und Rechtshilfe offen.

Ist der automatische Informationsaustausch kein Thema mehr?

Sowohl Deutschland als auch Großbritannien in dem parallel abgeschlossenen Abkommen akzeptieren die Pauschalzahlung und die Abgeltungsteuer als gleichwertige Ersatzlösungen. Damit ist zumindest gegenüber diesen beiden Ländern der automatische Informationsaustausch vom Tisch.

Wie weit sind Sie mit anderen Staaten?

In Italien gibt es inzwischen ebenfalls ein gewisses Interesse an diesem Modell. In Frankreich sind die Stimmen noch etwas unterschiedlich. Mehreren anderen Staaten haben wir das Modell mit der Abgeltungsteuer vorgestellt. Aber bevor wir neue Verhandlungen aufnehmen, sollen die beiden Pilotabkommen mit Deutschland und Großbritannien abgeschlossen werden.

Welchen Zweck haben die neu eingeführten Auskunftsersuchen?

Hier handelt es sich um eine Funktionskontrolle, mit der sichergestellt wird, dass die gefundene Einigung ihren Zweck erfüllt. Die deutschen Behörden wollen auf diese Weise sicherstellen, dass kein neues Schwarzgeld auf die anonym regularisierten Konten fließt. Wir halten dies für vertretbar. Für die Vergangenheit sind mit der Pauschalzahlung alle Steuerschulden einschließlich Einkommen- und Erbschaftsteuer getilgt.

Was geschieht in der Übergangsperiode von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens?

In dieser Zeit gelten die heutigen Regeln weiter. Bei einer Enttarnung kann sich ein Steuerhinterzieher nicht auf die neuen Regeln berufen, die ihn im Gegenzug gegen die zu entrichtende Nachversteuerung entkriminalisieren.

Wie soll verhindert werden, dass deutsche Anleger vor Inkrafttreten noch Geld aus der Schweiz abziehen?

Grundsätzlich gilt für uns wie auch für Deutschland der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Das bedeutet, ein Bankkunde kann sein Geld anlegen, wo er will. Das Abkommen beinhaltet aber verschiedene Mechanismen, welche die Anreize für eine Steuerflucht mindern. Wer sein Geld in der Schweiz belässt, hat es – wohlgemerkt ohne Namensnennung – in die Legalität überführt. Er profitiert von der Rechtssicherheit des Landes und von der Beratungsleistung der Banken. Im Übrigen besteht bei einer Verlagerung in ein anderes Land das Entdeckungsrisiko weiter. Die Schweiz hat sich gegenüber Deutschland zudem verpflichtet, statistische Angaben über die wichtigsten Destinationsländer jener deutschen Kunden zu liefern, die ihre Kontobeziehungen in der Schweiz aufgelöst haben. Damit kann Deutschland gegenüber diesen Ländern aktiv werden. Im Übrigen leisten unsere Banken eine Vorauszahlung von 2 Milliarden Franken. Damit sie diesen Betrag zurückerhalten, müssen sie dafür sorgen, dass ein genügend hoher Steuerbetrag von Kundenseite zustande kommt.

Müssen Schweizer Banken noch die Verwendung gestohlener Kundendaten durch deutsche Behörden befürchten?

Deutschland wie auch Großbritannien haben sich verpflichtet, gestohlene Bankkundendaten nicht aktiv zu erwerben. Die genaue Definition des aktiven Handelns birgt sicher einige Schwierigkeiten. Aber es ist ja gerade Sinn und Zweck dieses Abkommens, dass der Ankauf gestohlener CDs obsolet wird.

Könnte Deutschland den Wunsch nach „Gruppenanfragen“ nachschieben, bei denen keine Namen genannt, sondern nur bestimmte Verhaltensmuster in der Geldanlage beschrieben werden?

In der OECD sind entsprechende Bestrebungen im Gang. Wichtig ist für uns, dass Gruppenanfragen ganz klar von undifferenzierten Fischzügen nach Steuersündern abgegrenzt werden können. Darauf legen auch Deutschland und andere europäische Staaten Wert.

Warum ist die Schweiz gegenüber Amerika schon bereit, Kundendaten aufgrund von Gruppenanfragen zu liefern?

Mit den Vereinigten Staaten besteht wegen der Qualified Intermediary Agreements, welche die amerikanische Steuerbehörde mit Banken in der Schweiz und der ganzen Welt abgeschlossen hat, eine spezielle Situation. Deshalb galten bisher einzig mit Amerika so genannte Gruppengesuche bei der Amtshilfe für Steuerbetrug als möglich, sofern die Vorgehensweise der Kunden genau umschrieben war und ein aktives schuldhaftes Verhalten der Bank vorlag. Ob dies nun auch bei Steuerhinterziehung gelten soll, ist noch offen.

Das Gespräch führte Jürgen Dunsch.

Quelle: F.A.Z.
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