14.12.2007 · Das Bundeskartellamt signalisiert Zustimmung zum neuen Modell der Fernseh-Vermarktung der Bundesliga. Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer über neue Konkurrenten im Ringen um die Liveübertragungen, Rekordgeldbußen gegen Fernsehsender und Fusionen im Kabelnetzmarkt.
Das Bundeskartellamt signalisiert Zustimmung zum neuen Modell der Fernseh-Vermarktung der Bundesliga. Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer über neue Konkurrenten im Ringen um die Liveübertragungen, Rekordgeldbußen gegen Fernsehsender und Fusionen im Kabelnetzmarkt.
Herr Heitzer, wer ist denn nun Schiedsrichter, wenn demnächst die Fußball-Bundesliga ihre Fernsehrechte versteigert. Sie oder wie bisher die EU?
Für die nächste Vergaberunde ab 2009 sind wir im Gespräch mit der EU-Wettbewerbskommission darüber, wer federführend sein wird. Es gibt noch keine förmliche Entscheidung, aber voraussichtlich wird das Bundeskartellamt als Wettbewerbsbehörde in Deutschland den Fall übernehmen. Es würde mich sehr wundern, wenn es anders käme.
In den neunziger Jahren hat das Kartellamt sogar die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte verboten. Und heute?
Wir haben die Zentralvermarktung damals als wettbewerbsbeschränkend angesehen. Dies hat die EU-Kommission in den nachfolgenden Fällen im Übrigen nicht anders gesehen. Durch die Einführung von Rechtepaketen haben jedoch in den Augen der EU die wettbewerblichen Vorteile die Nachteile überwogen. Wir werden jetzt erneut prüfen müssen.
Steht die Zentralvermarktung wieder auf der Kippe?
Ich kann nicht dem Ergebnis dieser Prüfung vorgreifen. Es kommt auf die Ausgestaltung der Modalitäten an - also vor allem, in welchen Paketen die Bundesliga-Übertragungsrechte verkauft werden. Darüber informieren wir uns gerade. Mitte Dezember werden wir dann die Gespräche mit der DFL, der Deutschen Fußball Liga, fortsetzen.
Die DFL hat ihre Fernsehrechte schon vor der Auktion an Leo Kirch weitergereicht. Geht das?
Die Regelung zwischen DFL und Kirch ist kompliziert. Es gibt ja das Gemeinschaftsunternehmen Sirius zwischen diesen beiden Partnern. Ob dies von uns fusionsrechtlich genehmigt werden muss, hängt von den Umsätzen ab. Da haben wir bisher noch keine Zahlen für das Jahr 2007 vorliegen.
Kirch ist nicht nur Zwischenhändler für die DFL, sondern auch am Fußballsender DSF und am Sportproduzenten Plaza Media beteiligt. Benachteiligt das andere Bundesliga-Interessenten?
Das ist zu prüfen. Eines ist aber positiv: Es gibt durch die Vereinbarung mit Kirch potentiell weitere Interessenten für die Liverechte, für die ansonsten vermutlich nur Premiere als Käufer in Frage gekommen wäre. Denn Kirch und DFL wollen ja im Bezahlfernsehen fertig produzierte Sendungen anbieten. Das senkt die Markteintrittsbarrieren für neue Interessenten neben Premiere, die es nun sicher geben wird. Wir haben also berechtigte Hoffnung auf mehr Wettbewerb im Bezahlfernsehen.
Die Bundesliga will die Liverechte nur noch exklusiv an einen Anbieter verkaufen. Schränkt das den Wettbewerb ein?
Zur Zeit ist es ja so, dass Premiere die Spiele im normalen digitalen Bezahlfernsehen zeigt und die Deutsche Telekom die Liverechte für ihr neues Internetfernsehen via DSL-Leitung erworben hat. Uns ist aber noch nicht bekannt, wie die Programmpakete in Zukunft geschnürt werden. Wir werden darauf achten, dass bei der Zusammenstellung der Pakete wettbewerbliche Aspekte weitestgehend berücksichtigt werden. Wir befinden uns dazu in der Abstimmung mit den Beteiligten.
Ihre Rekordgeldbußen in der Fernsehwerbung stießen derweil auf Überraschung. Die von Ihnen monierten Rabatte gab es schon lange, und sie waren auch kein Geheimnis. Warum also gerade jetzt?
Wir haben schon seit längerem Beschwerden von werbetreibenden Unternehmen bekommen, die beiden großen Privatfernsehgruppen RTL und Pro Sieben Sat.1 missbrauchten ihre Marktmacht. Immerhin haben beide zusammen einen Marktanteil von rund 90 Prozent bei Werbespots im Fernsehen. Dem sind wir nachgegangen.
Die Sender beteuern aber ihre Unschuld und sagen, sie hätten nur bezahlt, weil Ihre Ermittlungen sonst das Geschäft lahmgelegt hätte. Kann man sich gegen das Kartellamt also faktisch nicht wehren?
Wir haben bei einer Durchsuchung deutliche Hinweise bekommen, dass diese von RTL und Pro Sieben gewährten Mengenrabatte die Marktkonzentration tendenziell verstärkt haben. Kleinere Sender wären dadurch allmählich aus dem Markt gedrängt worden. Das ist kartellrechtlich natürlich ein erhebliches Problem.
Umstritten sind auch die Kartellamtsentscheidungen zum Fernsehkabel. Ihnen wird vorgeworfen, Sie blockierten den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.
In den achtziger Jahren wurde nun mal das Kabelnetz mit seiner kleinteiligen Eigentümerstruktur von der damaligen Bundesregierung so geschaffen. Am Ende führte das wohl dazu, dass die notwendigen Investitionen in die Netze ausgeblieben sind. Dafür aber kann das Kartellamt nichts. Im Übrigen haben wir seit 2002 über 25 Zusammenschlüsse im Kabelmarkt genehmigt. Dass vor drei Jahren der Marktführer Kabel Deutschland die Nummer zwei, die heutige Unity Media, und weitere Kabelgesellschaften kaufen wollte, konnten wir nicht zulassen. Das hätte ein Monopol geschaffen.
Mittlerweile konkurrieren KDG und Unity aber im Internetzugangsgeschäft mit der DSL-Leitung der viel größeren Telekom. Ist Ihre damalige Sicht überholt?
Wir schauen natürlich, wie sich die Märkte entwickeln, und berücksichtigen das auch. Und bei Zusammenschlüssen im Kabelmarkt haben wir im Blick, ob diese mehr Wettbewerb in der Telekommunikation - also etwa bei schnellen Internetzugängen - schaffen. Wir sind nicht blind. Das Kartellamt betrachtet den Kabelmarkt nicht isoliert.
Sie würden über eine Fusion etwa von KDG und Unity also heute anders entscheiden?
Eine hypothetische Frage. Selbstverständlich würden wir eine solche Anmeldung unvoreingenommen prüfen. Das wettbewerbsrechtliche Grundproblem, welches zu Untersagungsentscheidungen des Amtes führte, aber besteht fort. Ein solcher Zusammenschluss hätte zur Folge, dass nur noch ein großer Kabelnetzbetreiber existierte, quasi ein Monopolist. Das aber ist - auch im Zeitalter der Digitalisierung - wettbewerbsrechtlich inakzeptabel.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.415,70 | −1,31% |
| EUR/USD | 1,2404 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 103,10 $ | −3,51% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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