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Haushaltspolitik Bundesregierung splittet das Sparpaket

21.06.2010 ·  Das Sparpaket der Bundesregierung wird aufgeteilt in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil. Lediglich die Streichung des Heizkostenzuschusses für Hartz-IV-Empfänger bedürfe der Zustimmung des Bundesrates.

Von Günter Bannas und Manfred Schäfers
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Das Sparpaket der Bundesregierung wird aufgeteilt in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil. Es sei verabredet, das Gesetzesvorhaben zu splitten, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans. Von den im Bundeskabinett verabredeten „Eckpunkten“ bedürfe lediglich die Streichung des Heizkostenzuschusses für Hartz-IV-Empfänger der Zustimmung des Bundesrates. Dies solle deshalb in einem isolierten Gesetzentwurf niedergelegt werden. 100 Millionen Euro will die schwarz-gelbe Koalition damit im Jahr sparen.

Das Bundesfinanzministerium dagegen widersprach dieser Sicht. „Es ist noch überhaupt nicht klar, ob das Gesetz in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil aufgespalten wird“, hieß es dort. Bei vielen Maßnahmen sei noch nicht klar, wie sie ausgestaltet würden. Davon könne jedoch abhängen, ob ihnen der Bundesrat zustimmen müsse, damit sie in Kraft treten könnten. Nicht zuletzt sei es eine politische Entscheidung, ob das Kabinett über ein Paket mit allen Maßnahmen entscheiden solle oder nicht. Selbst wenn alle Maßnahmen in ein Gesetzesentwurf gepackt werden sollten, müsse dies noch nicht das letzte Wort sein. Der Bundestag könne es dann anschließend zerlegen.

Mit Ausnahme des Heizkostenzuschusses bedürften die Vorhaben nicht der Zustimmung des Bundesrates, sagte Steegmans. Sie sollten in einem „Artikelgesetz“ zusammengefasst werden, das im August als Begleitgesetz zum Haushalt in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden solle. Dazu solle auch die künftige Brennelementesteuer gehören; die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken solle ebenfalls ohne Zustimmungspflicht gestaltet werden. Ausgenommen sei lediglich die „Streitkräftereform“, die später beschlossen werden solle. Nach Angaben aus der Bundesregierung wurde dieses Vorgehen am Montag vergangener Woche in der Runde der Staatssekretäre der Bundesministerien verabredet, die unter Leitung des Kanzleramtsministers Pofalla tagt. Der Koalitionsausschuss der Partei- und Fraktionsvorsitzenden habe das gebilligt.

Bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen verfügt der Bundesrat über ein absolutes Veto. Bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzbeschlüssen steht dem Bundesrat durch seinen Einspruch nur ein aufschiebendes Veto zu, das der Bundestag überstimmen kann. Ob ein Gesetz als zustimmungsbedürftig eingestuft wird, hängt davon ab, ob es die Einnahmen oder Ausgaben der Länder unmittelbar beeinflusst oder seine Verwaltungskompetenzen berührt.

Das Elterngeld zahlt allein der Bund, entsprechend gering ist hier der Einfluss der Länder. Das gilt auch für neue Steuern auf Finanzmarktgeschäfte und Brennelemente sowie die Luftverkehrsabgabe, wenn das Aufkommen allein dem Bund zugeordnet wird. Die Energiesteuern stehen dem Bund zu; wenn er hier Ausnahmen für Unternehmen streicht, sind die Länder ebenfalls nicht direkt betroffen. Inwieweit Einschnitte im Etat von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Länderbelange berühren, hängt von der Ausgestaltung ab. Hier besteht zumindest eine politische Verbindung zur Neustrukturierung der Arbeitsmarktverwaltung. Zustimmungsbedürftig dürfte dagegen die Absicht sein, das Privileg des Fiskus in Insolvenzverfahren wiedereinzuführen, da davon auch die Länder profitieren würden.

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