14.05.2006 · Schon nächste Woche soll der Bundestag die größte Anhebung der allgemeinen Verbrauchsteuer in der Geschichte der Bundesrepublik beschließen. Die Koalition will eine Steuerdiskussion im Sommer vermeiden.
Die große Koalition will die Mehrwertsteuererhöhung schneller als geplant durch den Bundestag bringen. Schon nächste Woche sollen die Abgeordneten die größte Anhebung der allgemeinen Verbrauchsteuer in der Geschichte der Bundesrepublik beschließen. Eigentlich sollte das Haushaltsbegleitgesetz, das neben der Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent denselben Schritt für die Versicherungsteuer vorsieht, zwei Wochen später verabschiedet werden. Mit dem Vorziehen wird eine längere Debatte verhindert, ob nach der günstigeren Steuerschätzung die massive Mehrbelastung von Bürgern und Unternehmen im geplanten Maß notwendig ist.
Die Steuererhöhung belastet die Wachstumsaussichten. Dies bestreitet Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) nicht. Doch hält er die unpopuläre Maßnahme weiterhin für notwendig, um die öffentlichen Kassen längerfristig zu entlasten, wie er nach Veröffentlichung der Steuerschätzung bekräftigte. Auch die Union zieht die in den Koalitionsverhandlungen verabredete Steuererhöhung nicht in Zweifel. Diese soll einen zweistelligen Milliardenbetrag zusätzlich in die öffentlichen Kassen lenken, aber auch helfen, den Arbeitslosenbeitrag stärker zu senken.
Sondersitzung am Mittwoch
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses sind für den Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammengerufen. Einziger Punkt ist das Haushaltsbegleitgesetz. Neben den Steuererhöhungen enthält es die Halbierung des Weihnachtsgeldes für Beamte, Soldaten und Pensionäre bis zum Jahr 2010. Auch ist die Anhebung der pauschalen Abgaben auf die Minijobs von 25 auf 30 Prozent Teil des Gesetzes. Die Koalition nutzt die Gelegenheit, um eine aktuelle Verabredung durchzuziehen. Die Erhöhung der Vorsteuerpauschale zur Entlastung von Land- und Forstwirten wird dem Gesetzentwurf angekoppelt.
Andere Beschlüsse der Koalitionsspitzen von Anfang Mai sind Teil des Steueränderungsgesetzes 2007, das die Regierung diese Woche auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Dabei geht es um die Kürzung des Sparerfreibetrags von 1370 auf 750 Euro im Jahr (Verheiratete das Doppelte), die Abschaffung der Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers bis auf wenige Fälle, die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer und die Reichensteuer.
Gegen Diskussion im Sommerloch
Steinbrück erwartet viele Beschwerden von Lehrern. Sie werden ihr Arbeitszimmer nicht mehr absetzen können, da dies nicht im Mittelpunkt ihrer beruflichen Arbeit steht. Nur in solchen Fällen soll ein Arbeitszimmer noch anerkannt werden. Mittelpunkt der Arbeit der Lehrer habe das Klassenzimmer zu sein, meinte der Minister, alle Ansprüche abwehrend.
Die Koalition will vermeiden, daß die Diskussion um Arbeitszimmer, Pendlerpauschale, Reichensteuer sich durch den Sommer zieht. Daher ist eine straffe Gesetzgebung verabredet: erste Lesung im Bundestag am Freitag nächster Woche, Anhörung am 1. Juni und Verabschiedung am 30. Juni. Im Juli könnte dann der Bundesrat zustimmen. Größere Korrekturen sind nicht zu erwarten. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2007.
Eckpunkte für die neue Unternehmensbesteuerung
Von der "Reichensteuer", die auf Spitzenverdiener mit Einkommen über 250.000 Euro (Verheiratete das Doppelte) zielt, sollen sämtliche Gewinneinkünfte ein Jahr ausgenommen werden. Das läßt die erwarteten Mehreinnahmen aus dem Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten im Jahr 2007 auf 127 Millionen Euro schmelzen; erst von 2009 an sollen die erwarteten Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro ungeschmälert fließen. Bevor dies endgültig beschlossen wird, sollen die Eckpunkte für die neue Unternehmensbesteuerung vorgelegt werden.
Damit will man klären, wie von 2008 an das verfassungsrechtliche Problem gelöst wird, wonach private und gewerbliche Einkünfte nicht unterschiedlich besteuert werden dürfen. Ausgeschüttete Gewinne sollen dann ebenfalls höher belastet, ins Unternehmen reinvestierte Gewinne entlastet werden. Mitte dieses Jahres wird die Regierung mit Ausnahme der diffizilen Neuregelung der Unternehmensbesteuerung ihre finanzpolitischen Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung abgearbeitet haben.
„Mißbräuchliche Steuergestaltungen“ einschränken
Nicht Steuervereinfachung, sondern Haushaltssanierung ist zumeist das Ziel: Direkt nach ihrem Start hatte sie den Wegfall der Eigenheimzulage, das Aus für Steuersparfonds sowie die Abschaffung von Steuervergünstigungen wie für Abfindungen und Übergangsgelder durchgesetzt. Im Mai traten die Wohltaten aus dem Wachstumspaket in Kraft (Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen, höhere Grenze für die Ist-Besteuerung, zwei Jahre bessere Abschreibungsbedingungen). Gleichzeitig wurden jedoch "mißbräuchliche Steuergestaltungen" eingeschränkt, wozu die schärfere Dienstwagenbesteuerung für Selbständige sowie die Unterbindung des Verkaufs von Tankquittungen zu Steuersparzwecken gehörte.
Alle Autofahrer wird die Absicht treffen, Biokraftstoffe stärker zu besteuern. Zum 1. August dieses Jahres soll auf reinen Biodiesel eine Steuer von 10 Cent pro Liter und auf beigemischten Biodiesel sowie auf Pflanzenöle eine von 15 Cent erhoben werden. Die Anhörung ist für nächsten Mittwoch geplant. Das Gesetz will man ebenfalls vor der Sommerpause beschließen. Von Beginn nächsten Jahres an sollen zudem die Mineralölkonzerne ihrem normalen Kraftstoff Biosprit beimischen müssen. Darauf würde dann der volle Steuersatz erhoben. Dieser Gesetzentwurf steht noch aus. Zusammen mit der dann steigenden Mehrwertsteuer dürfte damit der Literpreis an den Tankstellen um 6 Cent steigen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,50 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2397 | −0,73% |
| Rohöl Brent Crude | 103,15 $ | −3,46% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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